Gericht stärkt Rechte der Fluggäste weiter
LUXEMBURG. Gute Nachrichten für Fluggäste nach einem turbulenten Reisesommer: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt abermals ihre Rechte bei großer Verspätung des Fliegers. Sie können auch dann Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht und diese von unterschiedlichen
Airlines durchgeführt wurde, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg.
In diesem Sommer hatten Personalengpässe an Flughäfen und bei
Airlines für Verspätungen und Flugausfälle gesorgt. Die Zahl der Beschwerden von Fluggästen bei der
Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) stieg
im September auf 3808. Das waren 224 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, der noch von der Pandemie geprägt war.
Das höchste europäische Gericht urteilte nun: Auch wenn die Airlines
rechtlich nichts miteinander zu tun haben, handelt es sich um „direkte Anschlussflüge“im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung, sodass eine Entschädigung gefordert
werden kann. Andernfalls würde das hohe Schutzniveau für Fluggäste nicht genügend gewürdigt, argumentierten die Richter.
Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist, dass die Flüge Gegenstand einer einzigen Buchung waren. Dazu müsse ein Reisebüro die Flüge kombinieren, einen Gesamtpreis in Rechnung stellen und einen einheitlichen Flugschein ausgeben, so der EuGH. Es ist nicht das erste
Urteil des EuGH zugunsten von Fluggästen. Im April entschied das Gericht, dass Reisenden auch dann
eine Entschädigung zusteht, wenn sie mit Verspätung an einem Flughafen außerhalb der EU landen und der Flug von einer Drittstaatsairline durchgeführt wurde.