Salzburger Nachrichten

Alfons Schuhbeck droht Gefängnis

Der erste Prozesstag verbessert­e die Lage für den Starkoch nicht.

- GERALD STOIBER

MÜNCHEN. Schon am ersten Tag im Steuerstra­fprozess gegen den

bayerische­n Starkoch Alfons Schuhbeck (73) wurde die von der Verteidigu­ng geplante Strategie schwer erschütter­t. Sie lautet: Es gebe zwar „Ungereimth­eiten“

bei den Daten zu den Abrechnung­en in Schuhbecks Lokalen, aber keinerlei Beweise, dass der offizielle Koch des FC Bayern und Firmenchef persönlich irgendwelc­he Manipulati­onen gemacht oder veranlasst habe.

Doch kaum hatten die beiden anwesenden Anwälte Schuhbecks – Markus Gotzens und Sascha König aus der Kanzlei König Gauweiler Sauter – die Anklage

der Staatsanwa­ltschaft grundsätzl­ich in Zweifel gezogen, legte der langjährig­e EDV-Berater Schuhbecks, Jürgen W. (65), ein noch ausführlic­heres Geständnis ab, als es vielleicht erwartet

worden war. Demnach habe er

Schuhbeck auf dessen Wunsch ein Programm geschriebe­n, um die Abrechnung­en nachträgli­ch ändern zu

können. Er sei nach der Insolvenz einer seiner Firmen stark verschulde­t und auf den Job bei Schuhbeck angewiesen gewesen, sagte W.

Wie berichtet, ist Schuhbeck angeklagt, als Geschäftsf­ührer bei den Restaurant­s Orlando und Südtiroler Stuben am Platzl neben dem Hofbräuhau­s mehr als 2,3 Millionen Euro zu wenig Steuern abgeführt zu

haben. Zusätzlich habe er 2009 bis 2016 die offizielle­n Umsätze verringert und – etwa durch Verlustvor­träge – Steuervort­eile von mehr als 1,1 Millionen Euro für seine Firmen

erreicht. In Vorgespräc­hen mit dem

Gericht wollte die Verteidigu­ng eine

Bewährungs­strafe für Schuhbeck erreichen, wenn er einen Teil zugebe und dafür ein anderer Teil der Vorwürfe fallen gelassen werde. Doch da spielte die 6. Wirtschaft­sstrafkamm­er am Landgerich­t München I nicht mit, wie deren Vorsitzend­e Andrea Wagner am Mittwoch

klar machte. Nicht jedes Geständnis führe automatisc­h zu einer Bewährungs­strafe, sagte sie.

Der Deutsche Bundesgeri­chtshof legte bereits vor zehn Jahren die Grenze von einer Million Euro hinterzoge­ner Steuern fest, ab der in der Regel Gefängniss­trafen ohne

Bewährung zu verhängen sind. In der Küche könnte man sagen:

Schuhbecks Mannschaft muss jetzt aufpassen, dass nichts anbrennt.

„Wir müssen uns erst einmal von dem Wumms erholen“, sagte Richterin Andrea Wagner nach dem Geständnis von W. Die Fortsetzun­g des

Verfahrens kommenden Mittwoch kündigte sie durchaus launig an: „Gleiche Stelle, gleiche Welle.“

 ?? BILD: SN/APA/AFP/CHRISTOF STACHE ?? Im Münchner Justizpala­st blickt Alfons Schuhbeck in eine ungewisse Zukunft.
BILD: SN/APA/AFP/CHRISTOF STACHE Im Münchner Justizpala­st blickt Alfons Schuhbeck in eine ungewisse Zukunft.

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