Alfons Schuhbeck droht Gefängnis
Der erste Prozesstag verbesserte die Lage für den Starkoch nicht.
MÜNCHEN. Schon am ersten Tag im Steuerstrafprozess gegen den
bayerischen Starkoch Alfons Schuhbeck (73) wurde die von der Verteidigung geplante Strategie schwer erschüttert. Sie lautet: Es gebe zwar „Ungereimtheiten“
bei den Daten zu den Abrechnungen in Schuhbecks Lokalen, aber keinerlei Beweise, dass der offizielle Koch des FC Bayern und Firmenchef persönlich irgendwelche Manipulationen gemacht oder veranlasst habe.
Doch kaum hatten die beiden anwesenden Anwälte Schuhbecks – Markus Gotzens und Sascha König aus der Kanzlei König Gauweiler Sauter – die Anklage
der Staatsanwaltschaft grundsätzlich in Zweifel gezogen, legte der langjährige EDV-Berater Schuhbecks, Jürgen W. (65), ein noch ausführlicheres Geständnis ab, als es vielleicht erwartet
worden war. Demnach habe er
Schuhbeck auf dessen Wunsch ein Programm geschrieben, um die Abrechnungen nachträglich ändern zu
können. Er sei nach der Insolvenz einer seiner Firmen stark verschuldet und auf den Job bei Schuhbeck angewiesen gewesen, sagte W.
Wie berichtet, ist Schuhbeck angeklagt, als Geschäftsführer bei den Restaurants Orlando und Südtiroler Stuben am Platzl neben dem Hofbräuhaus mehr als 2,3 Millionen Euro zu wenig Steuern abgeführt zu
haben. Zusätzlich habe er 2009 bis 2016 die offiziellen Umsätze verringert und – etwa durch Verlustvorträge – Steuervorteile von mehr als 1,1 Millionen Euro für seine Firmen
erreicht. In Vorgesprächen mit dem
Gericht wollte die Verteidigung eine
Bewährungsstrafe für Schuhbeck erreichen, wenn er einen Teil zugebe und dafür ein anderer Teil der Vorwürfe fallen gelassen werde. Doch da spielte die 6. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I nicht mit, wie deren Vorsitzende Andrea Wagner am Mittwoch
klar machte. Nicht jedes Geständnis führe automatisch zu einer Bewährungsstrafe, sagte sie.
Der Deutsche Bundesgerichtshof legte bereits vor zehn Jahren die Grenze von einer Million Euro hinterzogener Steuern fest, ab der in der Regel Gefängnisstrafen ohne
Bewährung zu verhängen sind. In der Küche könnte man sagen:
Schuhbecks Mannschaft muss jetzt aufpassen, dass nichts anbrennt.
„Wir müssen uns erst einmal von dem Wumms erholen“, sagte Richterin Andrea Wagner nach dem Geständnis von W. Die Fortsetzung des
Verfahrens kommenden Mittwoch kündigte sie durchaus launig an: „Gleiche Stelle, gleiche Welle.“