Mann bestreitet Tötung von Amsel: „Bin Vogelfreund“
SALZBURG. Weil er ein Tier, konkret eine Amsel, „mutwillig getötet“haben soll, sah sich am Donnerstag ein 78-jähriger Pensionist aus dem Flachgau am Landesgericht mit dem Vorwurf der Tierquälerei gemäß Paragraf 222
Absatz 3 Strafgesetzbuch konfrontiert. Laut Strafantrag soll der Pensionist mit seinem Luftdruckgewehr im Zeitraum von Jänner bis Juli dieses Jahres mehrmals auf Vögel geschossen und dabei eine Amsel getötet haben.
Vor Strafrichterin Gabriele Glatz wies der 78-Jährige den Vorwurf scharf zurück: „Ich schieße auf keine Vögel! Ganz im Gegenteil: Ich bin ein Vogelfreund. Ich
habe daheim sogar ,Nisthäusln‘ aufgestellt. Und wenn Brutzeit
ist, dann bin ich stundenlang im Garten; ich schau’, dass kein
Jungvogel herausfällt und ihn dann eine Katze schnappt.“
Richterin Glatz konfrontierte den Angeklagten daraufhin mit den Angaben eines Zeugen: „Der
Zeuge hat aber vor der Polizei ausgesagt, dass von Ihrem
Grundstück herausgeschossen
wurde. Und unmittelbar danach hat der Mann dort eine Amsel tot aufgefunden.“Zudem verwies Glatz auf eine Aussage der Gattin des Angeklagten, wonach „die
Vögel im Garten immer die Kirschen wegfressen“würden.
Der 78-Jährige, eigenen Angaben nach seit 45 Jahren Jäger, beteuerte darauf jedoch erneut: „Ich habe nie auf Vögel geschossen,
„Ich habe nur auf einen Karton geschossen mit dem Luftdruckgewehr.“Der Angeklagte (78) im Prozess
vielleicht jemand anderer. Im April hab ich einmal im Garten auf einen Karton geschossen.
Weil ich mein neues Luftdruckgewehr einschießen musste. Ich habe sogar ein Foto vom Karton.“
Weil der Belastungszeuge aufgrund einer Erkrankung am Mittwoch nicht zum Prozess erscheinen und aussagen konnte, vertagte die Richterin die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. wid