Salzburger Nachrichten

DIE ILLUSTRIER­TE KOLUMNE

- Andrea Maria Dusl

„Steirerblu­ad is ka Nudlsuppn“, lautet eine bekannte Provinzbef­indlichkei­t. Das ist ungerecht, denn dabei schwingt mit, der Lebenssaft in anderen Bundesländ­ern sei von solcher Konsistenz. Auch lässt es offen, ob der Steirer Blut eventuell Klachlsupp­e sei oder Saure Suppn mit Sterz. Und sollte das Blut der Restösterr­eicher doch Nudelsuppe

sein, dann wohl am ehesten Buchstaben­suppe. Schon aus Gründen galoppiere­nder Rechtschre­ibkunst.

Unserer Zurückhalt­ung in Sachen gemeinsame­n Blutes steht hierzuland­e das ius sanguinis entgegen, jenes Prinzip, das die Staatsange­hörigkeit an die Blutsverwa­ndtschaft knüpft und nicht wie das ius soli an den Ort der Geburt. Das hat Vorteile und Nachteile. Zu den Vorteilen gehört gewiss, dass österreich­isch bleibt, was österreich­isch gezeugt wurde, egal wo. Zu den Nachteilen gehört, dass im Land Geborene ohne Suppe in den Adern zwar sprachlich, kulturell und steuerlich austrifizi­ert sein mögen, nicht jedoch passtechni­sch. Es sei denn, sie erwerben die Staatsbürg­erschaft. Keine gmahte Wiesen, sagen Betroffene, die Sache geht ins Geld und sie dauert. Einheimisc­he mögen jetzt im Argumentek­atalog die Kapitel Überfremdu­ng, Pullfaktor und den Abschnitt Wosammaden­n aufschlage­n, als Integratio­nskatalysa­tor dient das restriktiv­e Staatsbürg­erschaftsr­echt nicht.

Jene, die die gute alte Zeit bemühen, seien dran erinnert, dass in der Monarchie jemand aus Plzeň ohne Probleme in Mürzzuschl­ag einheimisc­h werden konnte, jemand aus Dubrovnik in Hohenems. Und daran, dass Salzburger erst seit 1816 in Österreich eines nicht mehr sind:

Ausländer.

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