DIE ILLUSTRIERTE KOLUMNE
„Steirerbluad is ka Nudlsuppn“, lautet eine bekannte Provinzbefindlichkeit. Das ist ungerecht, denn dabei schwingt mit, der Lebenssaft in anderen Bundesländern sei von solcher Konsistenz. Auch lässt es offen, ob der Steirer Blut eventuell Klachlsuppe sei oder Saure Suppn mit Sterz. Und sollte das Blut der Restösterreicher doch Nudelsuppe
sein, dann wohl am ehesten Buchstabensuppe. Schon aus Gründen galoppierender Rechtschreibkunst.
Unserer Zurückhaltung in Sachen gemeinsamen Blutes steht hierzulande das ius sanguinis entgegen, jenes Prinzip, das die Staatsangehörigkeit an die Blutsverwandtschaft knüpft und nicht wie das ius soli an den Ort der Geburt. Das hat Vorteile und Nachteile. Zu den Vorteilen gehört gewiss, dass österreichisch bleibt, was österreichisch gezeugt wurde, egal wo. Zu den Nachteilen gehört, dass im Land Geborene ohne Suppe in den Adern zwar sprachlich, kulturell und steuerlich austrifiziert sein mögen, nicht jedoch passtechnisch. Es sei denn, sie erwerben die Staatsbürgerschaft. Keine gmahte Wiesen, sagen Betroffene, die Sache geht ins Geld und sie dauert. Einheimische mögen jetzt im Argumentekatalog die Kapitel Überfremdung, Pullfaktor und den Abschnitt Wosammadenn aufschlagen, als Integrationskatalysator dient das restriktive Staatsbürgerschaftsrecht nicht.
Jene, die die gute alte Zeit bemühen, seien dran erinnert, dass in der Monarchie jemand aus Plzeň ohne Probleme in Mürzzuschlag einheimisch werden konnte, jemand aus Dubrovnik in Hohenems. Und daran, dass Salzburger erst seit 1816 in Österreich eines nicht mehr sind:
Ausländer.