Superkleber mitgeführt, 1000 Euro Strafe
Drei Monate lang ist es sieben Klimaaktivisten in München untersagt, Klebstoff dabeizuhaben. Einer von ihnen hat sich nicht daran gehalten.
Die Münchner Stadtverwaltung hat zeitweilige Klebstoffverbote gegen sieben Klimademonstranten verhängt, die mehrfach den Verkehr in Bayerns Landeshauptstadt blockiert hatten. Einer der sieben hat über den digitalen Kurznachrichtendienst Twitter eine Protestaktion gestartet, weil er gegen die Auflage verstoßen hat und nun 1000 Euro zahlen soll. Der betreffende Klimaaktivist der Letzten Generation hatte am 14. März an einer neuerlichen Verkehrsblockade teilgenommen und war dabei kontrolliert worden.
In einem kürzlich von dem Aktivistenbündnis Letzte Generation geteilten Video sagt der Mann, er habe einen Sekundenkleber in seiner Tasche gehabt. „Ich habe ihn nicht benutzt, ich habe ihn nur transportiert. Ich habe allerdings ein ,Sekundenklebertransportverbot‘ für München. Das heißt, ich muss 1000 Euro Strafe zahlen für einen Sekundenkleber, den ich nicht benutzt hab.“Er wolle in aller Öffentlichkeit gegen das
Verbot protestieren; er werde dies brechen und am Marienplatz Sekundenkleber transportieren und die Presse dazu einladen, sagte er.
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) betonte, dass die sieben Demonstranten in der Vergangenheit wiederholt bei Klimaprotesten aufgetreten seien. In den Anordnungen der Behörde ist das „Mitführen, Transportieren und Benutzen von Sekundenklebern und vergleichbaren Klebstoffen im Stadtgebiet München“untersagt. Eine KVR-Sprecherin sagte, die Anordnungen seien in der Regel auf drei Monate befristet und keine Straf-, sondern Präventivmaßnahmen. „Durch die Anordnung wird die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Betroffenen nicht eingeschränkt“, betonte die Behörde.
Die Stadt München hatte bereits im Dezember ein vierwöchiges Verbot für Proteste erlassen, „bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden“, wenn die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten worden sei. Das Verbot galt für Straßen, „die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch“seien.
Keine Strafe, sondern Prävention