Ex-Detektiv erschoss zwei Frauen Mord-Schuldspruch rechtskräftig
WIEN, WALS. Im Fall jenes Salzburgers (53), der im Mai 2021 in Wals seine Ex-Freundin und ihre Mutter erschossen hat, wies der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Die Mordverurteilung ist damit rechtskräftig – nun muss noch das Oberlandesgericht Linz darüber befinden, ob es bei der erstinstanzlich verhängten lebenslangen Haft für den Doppelmörder bleibt.
Mit einer Pistole der Marke Glock hatte der einstige Privatdetektiv am 5. Mai 2021 die ExFreundin (50) und ihre Mutter (76) mit insgesamt zehn Schüssen getötet. Im Salzburger Geschworenenprozess im Juli 2022 erhielt er wegen Doppelmordes lebenslange Haft. Zudem wurde er in eine Anstalt
für zurechnungsfähige, aber höhergradig geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Im Prozess hatte der Verteidiger von einer „emotionalen Explosion“seines Mandanten gesprochen und nicht Mord, sondern Totschlag geortet. Der Tat seien Beleidigungen und Kränkungen durch die Familie der Ex-Freundin (Mutter, Bruder) gegenüber seinem Mandanten vorausgegangen – deshalb sei er „explodiert“.
Der OGH konnte der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten nichts abgewinnen. Das Delikt des Totschlags erfordere ein Töten aus „einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung“
heraus. Im konkreten Fall sei die heftige Gemütsbewegung des Täters keineswegs allgemein begreiflich gewesen. Der Ex-Detektiv hatte auch moniert, „dass die Geschworenenbank mit sieben Frauen besetzt war“– was im Fall eines Frauenmordes nachteilig für ihn gewesen sein könnte. Bekanntlich entscheiden im Geschworenenprozess acht Laienrichter (Geschworene) über Schuld oder Unschuld eines bzw. einer Angeklagten. Der OGH sah in diesem Einwand keinen Bezug zu einem allfälligen Nichtigkeitsgrund: „Das Gesetz sieht für die Durchführung des Hauptverfahrens wegen des Verbrechens des Mordes keine besondere Regelung über eine nach geschlechtsspezifischen Kriterien vorzunehmende Zusammensetzung der Geschworenenbank vor.“
Detektiv monierte: Zu viele Laienrichterinnen