Salzburger Nachrichten

IT-Sachverstä­ndiger: „Es gab gar keine private IP-Adresse“

- GERALD STOIBER

LINZ, WIEN. Mit brisanten Neuigkeite­n in den rechtliche­n Verfahren zur Abmahnwell­e gegen mehr als 30.000 Unternehme­n in Österreich meldete sich nun der Linzer Anwalt Thomas Schweiger zu Wort. Er vertritt im Auftrag der Wirtschaft­skammer jenen Friseur aus Amstetten, den die Beschwerde­führerin Eva Z. aus Wien beim Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen wegen Schadeners­atz und Unterlassu­ng geklagt hat. Schweiger gab bekannt, dass sowohl die polizeilic­hen Ermittlung­en im Auftrag der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) als auch die Überprüfun­gen durch einen von ihm für das Musterverf­ahren beigezogen­en gerichtlic­h beeideten Internet-Sachverstä­ndigen ergeben hätten, dass Eva Z. gar keine persönlich­en IP-Adressen verwendet habe und daher auch keine Übertragun­g an den US-Konzern Google stattgefun­den haben könne, die ihr persönlich­es Recht auf Datenschut­z verletzt haben könnte.

Wie berichtet, trat die Staatsanwa­ltschaft Wiener Neustadt die Ermittlung­en an die WKStA ab, nachdem klar geworden war, dass im August 2022 Zehntausen­de Briefe versandt wurden. Damit war es möglich, dass der Schaden mehr als fünf Millionen Euro betragen könnte, daher ist die WKStA zuständig.

Anwalt Marcus Hohenecker aus Groß-Enzersdorf (NÖ) hatte im Namen seiner Mandantin den Empfängern einen Vergleich vorgeschla­gen: Wenn sie 190 Euro zahlen (100 für die angeblich geschädigt­e Mandantin, 90 für die Anwaltskos­ten), sei die Sache erledigt. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Mahnbriefe: WKStA prüft Betrugsver­dacht

Der IT-Sachverstä­ndige Peter Oskar Miller aus Wien bestätigte auf SN-Anfrage Schweigers Angaben. Bei den ersten Mahnbriefe­n im Juli sei die IP-Adresse dem Provider Hutchison Drei zuzuordnen gewesen, im August T-Mobile. „Es gab in dem Fall nie eine private IP-Adresse. Die Polizei kam zu den exakt gleichen Schlussfol­gerungen.“

Die WKStA äußerte sich auf Anfrage so: „Das Ermittlung­sverfahren wird unveränder­t gegen 2 Beschuldig­te wegen gewerbsmäß­ig schweren Betrugs geführt. Zu einzelnen Ermittlung­sschritten können wir leider keine Stellung nehmen.“

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