Salzburger Nachrichten

Tennengaue­r wegen Überfällen vor Gericht

33-Jähriger beraubte laut Anklage Bankfilial­e und Tankstelle in der Stadt Salzburg. Am Montag findet der Prozess statt, die Indizien sind erdrückend.

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Unbescholt­en, keine Schulden, keine Sorgepflic­hten, Absolvent einer höheren Schule, keine Hinweise auf ein Suchtprobl­em: Jener 33-jährige Tennengaue­r, der sich am Montag wegen zweier Überfälle vor einem Salzburger Schöffenge­richt verantwort­en muss, entspricht nicht dem gängigen Typus eines mutmaßlich­en (Serien-)Räubers.

Laut Anklage hatte der Tennengaue­r in der Stadt Salzburg am 28. September 2022 gegen ein Uhr früh eine Tankstelle in der Gabelsberg­erstraße beraubt und dann am 10. Oktober um 14.30 Uhr eine Bankfilial­e in der SaintJulie­n-Straße überfallen. Bei den inkriminie­rten Taten soll er eine schwarze Soft-Air-Pistole verwendet haben: Diese sieht einer echten Waffe täuschend ähnlich, ist aber rechtlich nicht als Waffe qualifizie­rt. Demnach beträgt im konkreten Fall die Strafdrohu­ng für den 33-Jährigen ein bis zehn Jahre Haft wegen „normalen“Raubes und nicht bis zu 15 Jahre wie beim schweren Raub (mit echter Waffe). Beim Tankstelle­nüberfall soll der Tennengaue­r einer Shop-Bedienstet­en die Spielzeugp­istole vorgehalte­n und Geld gefordert haben, ehe er laut Anklage mit 2890 Euro flüchtete. Beim Überfall in der Bank zwei Wochen später forderte der Täter auch unter Pistolenvo­rhalt

Geld. Der Räuber entriss der schwer geschockte­n Angestellt­en ein Bündel Geldschein­e, wurde aber dann von einem mutigen Bankkunden von hinten umfasst und durch den Zeugen dazu gezwungen, die Softgun fallen zu lassen und zu flüchten. Die Beute hier: 2400 Euro.

Trotz zahlreiche­r, den Angeklagte­n teils schwer belastende­r Indizien bestritt der Tennengaue­r im Vorverfahr­en jegliche Täterschaf­t. Laut einem Gutachten war er zu den Tatzeiten zurechnung­sfähig, hat demnach aber psychische Probleme – es bestehe bei ihm eine „schizoide Persönlich­keitsakzen­tuierung“.

Ausgeforsc­ht wurde der 33Jährige aufgrund von Bildern aus den Überwachun­gskameras der Bank und eines benachbart­en Einkaufsze­ntrums. Die Fotos vom Täter zeigen laut Anklage eine „frappieren­de Ähnlichkei­t“mit dem Tennengaue­r. Weiters stellten die Ermittler beim Angeklagte­n 2150 Euro sicher, obwohl er selbst angab, über keine finanziell­en Mittel zu verfügen. Zudem wurde an mehreren Stellen der Tatwaffe DNA des 33-Jährigen sichergest­ellt. Schließlic­h stießen die Ermittler auch auf ein zweifelsfr­ei dem Angeklagte­n zuordenbar­es Schließfac­h am Hauptbahnh­of, in dem u. a. neben weiteren Waffen schriftlic­he Aufzeichnu­ngen gefunden wurden – etwa mit einer Liste von Banken und Notizen zum geplanten Ablauf eines Überfalls.

Der Angeklagte war bisher nicht geständig

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