Mehr als fünf Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung
NEUSTADT. Zwei Frauen wurden am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Steuerhinterziehung sowie betrügerischer Krida zu mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafen und zusätzlich zu hohen Geldstrafen verurteilt. Es waren Donnerstagabend die ersten beiden Schuldsprüche in einem großen Prozess, in dem es seit vergangenem November um den illegalen Verkauf von Mineralöl geht, das als verbrauchssteuerfreies technisches Universalöl deklariert worden war. Dadurch sollen 85 Millionen Euro an Mineralölsteuer und rund 38 Millionen Umsatzsteuer nicht abgeführt worden sein. Der Tatzeitraum reicht weit zurück, er lag zwischen Juli 2010 und Juli 2013. Die Ermittlungen wurden Anfang 2015 öffentlich bekannt.
Die Beschuldigten wurden nach den angeklagten Finanzverbrechen (hauptsächlich wegen Hinterziehung von Mineralölsteuer) mit einem Schaden von rund elf Millionen Euro zu einer Freiheitsstrafe von jeweils zweieinhalb Jahren sowie zu einer Wertersatzstrafe von je einer Million Euro (oder fünf Monaten Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt. Dazu kam nach dem Strafrecht jeweils ein Schuldspruch wegen betrügerischer Krida mit etwa vier
Millionen Euro Schaden: dafür fassten die beiden Frauen weitere je 27 Monate Haft aus. Wenn sie nichts zurückzahlen können, müssen sie also mit mehr als fünf Jahren Gefängnis rechnen.
Die Urteile fielen nach dreistündiger Beratung des Schöffengerichts. Sie sind nicht rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft, Finanzbehörde und die Angeklagten keine Erklärung abgaben, berichtete das Landesgericht.
Schaden laut Gericht rund 15 Millionen Euro
Gegen einen Angeklagten wird der Prozess fortgesetzt. Ursprünglich waren zehn Personen angeklagt. Zunächst hatte es Anfang 2023 vier Freisprüche gegeben. In zwei weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestellt, weil es bereits in Deutschland zu Verurteilungen gekommen war. Ein Beschuldigter befindet sich im Ausland und erschien nicht zum Prozess. Bei ihm steht eine Verhandlungsunfähigkeit im Raum, hieß es vom Gericht.
Die Angeklagten sollen teilweise eigens für die Betrügereien Unternehmen gegründet haben. Als Tatort gilt unter anderem Leobersdorf (Bezirk Baden), daher ist das Gericht in Wiener Neustadt zuständig.