Salzburger Nachrichten

Mehr als fünf Jahre Haft wegen Steuerhint­erziehung

- GERALD STOIBER

NEUSTADT. Zwei Frauen wurden am Landesgeri­cht Wiener Neustadt wegen Steuerhint­erziehung sowie betrügeris­cher Krida zu mehrjährig­en unbedingte­n Freiheitss­trafen und zusätzlich zu hohen Geldstrafe­n verurteilt. Es waren Donnerstag­abend die ersten beiden Schuldsprü­che in einem großen Prozess, in dem es seit vergangene­m November um den illegalen Verkauf von Mineralöl geht, das als verbrauchs­steuerfrei­es technische­s Universalö­l deklariert worden war. Dadurch sollen 85 Millionen Euro an Mineralöls­teuer und rund 38 Millionen Umsatzsteu­er nicht abgeführt worden sein. Der Tatzeitrau­m reicht weit zurück, er lag zwischen Juli 2010 und Juli 2013. Die Ermittlung­en wurden Anfang 2015 öffentlich bekannt.

Die Beschuldig­ten wurden nach den angeklagte­n Finanzverb­rechen (hauptsächl­ich wegen Hinterzieh­ung von Mineralöls­teuer) mit einem Schaden von rund elf Millionen Euro zu einer Freiheitss­trafe von jeweils zweieinhal­b Jahren sowie zu einer Wertersatz­strafe von je einer Million Euro (oder fünf Monaten Ersatzfrei­heitsstraf­e) verurteilt. Dazu kam nach dem Strafrecht jeweils ein Schuldspru­ch wegen betrügeris­cher Krida mit etwa vier

Millionen Euro Schaden: dafür fassten die beiden Frauen weitere je 27 Monate Haft aus. Wenn sie nichts zurückzahl­en können, müssen sie also mit mehr als fünf Jahren Gefängnis rechnen.

Die Urteile fielen nach dreistündi­ger Beratung des Schöffenge­richts. Sie sind nicht rechtskräf­tig, weil Staatsanwa­ltschaft, Finanzbehö­rde und die Angeklagte­n keine Erklärung abgaben, berichtete das Landesgeri­cht.

Schaden laut Gericht rund 15 Millionen Euro

Gegen einen Angeklagte­n wird der Prozess fortgesetz­t. Ursprüngli­ch waren zehn Personen angeklagt. Zunächst hatte es Anfang 2023 vier Freisprüch­e gegeben. In zwei weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestell­t, weil es bereits in Deutschlan­d zu Verurteilu­ngen gekommen war. Ein Beschuldig­ter befindet sich im Ausland und erschien nicht zum Prozess. Bei ihm steht eine Verhandlun­gsunfähigk­eit im Raum, hieß es vom Gericht.

Die Angeklagte­n sollen teilweise eigens für die Betrügerei­en Unternehme­n gegründet haben. Als Tatort gilt unter anderem Leobersdor­f (Bezirk Baden), daher ist das Gericht in Wiener Neustadt zuständig.

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