„Opfer wurde zur Sache degradiert“
Fall Leonie: Es bleibt bei lebenslang und 19 Jahren Haft für zwei Afghanen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die Rechtsmittel von zwei Afghanen zurückgewiesen, die im Juni 2021 in Wien der damals 13-jährigen Leonie eine Überdosis Ecstasy verabreicht und das Mädchen im Zustand der Wehrlosigkeit mehrfach vergewaltigt hatten. Leonie erstickte, ohne dass die Beschuldigten Hilfe geholt hätten. Das Höchstgericht beließ die Strafen bei lebenslang bzw. 19 Jahren Haft. Die Nichtigkeitsbeschwerde des 24-Jährigen wurde ebenso verworfen wie beide Strafberufungen. Damit sind alle Urteile rechtskräftig. Der Fall hatte wegen der besonderen Kaltblütigkeit für großes mediales Aufsehen gesorgt.
Der Vorsitzende Richter Rudolf Lässig führte aus, dass es sich beim Fünfersenat durchwegs um erfahrene und langgediente Strafrichter handle. „Selbst uns ist so ein hoher Grad an Schuld kaum je untergekommen. Das Maß der Schuld ging weit darüber hinaus, was erträglich ist.“Und weiter: „Das Opfer wurde geradezu zur Sache degradiert. Und seine Leiche wurde wie ein Gegenstand auf der Straße abgelegt.“
Der Körper des Mädchens aus Niederösterreich war am 26. Juni 2021 auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt von Passanten leblos aufgefunden worden. Den Feststellungen des Landesgerichts Wien zufolge starb Leonie infolge einer Suchtmittelvergiftung, ihr seien in der Wohnung eines der Beschuldigten heimlich in Getränken sieben Ecstasy-Tabletten verabreicht worden. In diesem Zustand der Wehrlosigkeit sei die 13-Jährige nacheinander von drei jungen Männern afghanischer Abstammung sexuell missbraucht worden.
Ein dritter 19-jähriger Angeklagter,
dem die Wohnung gehörte, erhielt vom Erstgericht wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung 20 Jahre Haft. Er hat die Höchststrafe für einen jungen Erwachsenen angenommen, weshalb das Höchstgericht sich mit ihm nicht beschäftigen musste.
Generalanwalt Josef Holzleithner hatte zu Beginn der Höchstgerichtsverhandlung appelliert, beiden Rechtsmitteln den Erfolg zu versagen. Gerade der erstangeklagte 24Jährige habe eine „massive Gleichgültigkeit gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Integrität und das Leben anderer an sich“an den Tag gelegt, sagte Holzleithner. Er verwies auch auf drei einschlägige Vorstrafen des Afghanen nach dem Suchtmittelgesetz. Auch Privatbeteiligtenvertreter Johannes Öhlböck erklärte, dass bei den Angeklagten nach wie vor keinerlei Schuldbewusstsein erkennbar sei.