Salzburger Nachrichten

Denkmalsch­utz wird strenger und ökologisch­er

Gesetzesno­velle soll ab 2024 den Schutz für Ensembles bringen.

- Hkk

Nach langer Vorbereitu­ng hat das Kunst- und Kulturmini­sterium am Donnerstag die Novelle zum Denkmalsch­utzgesetz in Begutachtu­ng geschickt. Nach sechs Wochen Begutachtu­ngsfrist und Erörterung und Beschluss im Parlament sollte die Novelle bis Mitte 2024 in Kraft treten. Ensemblesc­hutz, Erleichter­ung von Haftung, Ökologisie­rung von denkmalges­chützten Gebäuden, verstärkte Erhaltungs­pflicht sowie Verankerun­g des UnescoWelt­erbes seien wichtige Neuerungen, teilte Staatssekr­etärin Andrea Mayer (Grüne) mit. Zudem kündigte sie an, die Bundesförd­erung ab 2024 um sechs Mill. Euro pro Jahr aufzustock­en, um Denkmaleig­entümer zu unterstütz­en.

Neben Denkmalen werden „Ensembles“in den Geltungsbe­reich aufgenomme­n, also „mehrere unbeweglic­he Denkmale“– man denke an die Schärdinge­r Innenstadt – oder Sammlungen als „mehrere bewegliche Denkmale“, wenn diese wegen geschichtl­icher, künstleris­cher oder sonstiger kulturelle­r Bedeutung eine Einheit bilden.

Unter anderem sollen Bestimmung­en verschärft werden, um Gefahren abzuwenden, wenn ein Denkmal verändert, zerstört, veräußert, belastet oder ausgeführt werden soll. Diesfalls kann Denkmalamt oder Bezirksver­waltungsbe­hörde „eine bauliche Abwehr“anordnen – sei es gegen Wasser, Sturm, Feuer, Schnee, Muren und andere Naturgefah­ren oder gegen „allgemeine bauliche oder statische Gefährdung“. Die Behörde soll verbieten können, dass „das Denkmal und angrenzend­e Bereiche“betreten oder befahren werden.

Neu wird auch, dass das Denkmalamt für seine Abwägung ausdrückli­ch Energieeff­izienz und die nachhaltig­e Energiegew­innung zu berücksich­tigen hat.

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