Denkmalschutz wird strenger und ökologischer
Gesetzesnovelle soll ab 2024 den Schutz für Ensembles bringen.
Nach langer Vorbereitung hat das Kunst- und Kulturministerium am Donnerstag die Novelle zum Denkmalschutzgesetz in Begutachtung geschickt. Nach sechs Wochen Begutachtungsfrist und Erörterung und Beschluss im Parlament sollte die Novelle bis Mitte 2024 in Kraft treten. Ensembleschutz, Erleichterung von Haftung, Ökologisierung von denkmalgeschützten Gebäuden, verstärkte Erhaltungspflicht sowie Verankerung des UnescoWelterbes seien wichtige Neuerungen, teilte Staatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) mit. Zudem kündigte sie an, die Bundesförderung ab 2024 um sechs Mill. Euro pro Jahr aufzustocken, um Denkmaleigentümer zu unterstützen.
Neben Denkmalen werden „Ensembles“in den Geltungsbereich aufgenommen, also „mehrere unbewegliche Denkmale“– man denke an die Schärdinger Innenstadt – oder Sammlungen als „mehrere bewegliche Denkmale“, wenn diese wegen geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung eine Einheit bilden.
Unter anderem sollen Bestimmungen verschärft werden, um Gefahren abzuwenden, wenn ein Denkmal verändert, zerstört, veräußert, belastet oder ausgeführt werden soll. Diesfalls kann Denkmalamt oder Bezirksverwaltungsbehörde „eine bauliche Abwehr“anordnen – sei es gegen Wasser, Sturm, Feuer, Schnee, Muren und andere Naturgefahren oder gegen „allgemeine bauliche oder statische Gefährdung“. Die Behörde soll verbieten können, dass „das Denkmal und angrenzende Bereiche“betreten oder befahren werden.
Neu wird auch, dass das Denkmalamt für seine Abwägung ausdrücklich Energieeffizienz und die nachhaltige Energiegewinnung zu berücksichtigen hat.