Salzburger Nachrichten

Grödig braucht neuen Radweg nicht

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Ich traute meinen Augen nicht, als ich in den SN vom 9. November 2023 den Bericht über die vom Grödiger Bürgermeis­ter Herbert Schober angebotene „Lösung“für einen neuen Radweg rund um den Gutshof von Max Mayr Melnhof las.

Diese Durchfahrt­sstraße existiert bereits seit vermutlich mehr als hundert Jahren und war für die Öffentlich­keit bis zum Jahr 1965 die einzige Möglichkei­t für den gesamten öffentlich­en Verkehr, nach Fürstenbru­nn zu gelangen. Es kam zu einer vernünftig­en Einigung (Gemeinde – Baron Friedrich

Mayr Melnhof), eine Alternativ­strecke für den Pkw- und Schwerverk­ehr zu schaffen. An dem längst ersessenen öffentlich­en Durchfahrt­srecht wurde nicht gerüttelt! Dieses Recht besteht natürlich auch heute noch und wurde nicht ernsthaft angefochte­n – sieht man von rechtlich wirkungslo­sen Tafeln (Fahrverbot, Durchgang bis auf Widerruf gestattet) nach längst ersessenem Recht ab.

Der Grundherr hat nunmehr infolge von Bauarbeite­n die Durchfahrt seit einigen Monaten gesperrt.

Dieses Durchfahrt­srecht ist ein Recht der Allgemeinh­eit, das zu schützen der Gemeinde (Bürgermeis­ter) obliegt! Es ist Verpflicht­ung des Bürgermeis­ters, dafür zu sorgen, dass der Grundherr die Durchfahrt ehest wieder ermöglicht. Einwände diverser Klagen (der Inhalt ist mir nicht bekannt) oder auch rücksichts­loser Radfahrer können dieses Recht nicht aufheben (zum Beispiel sperrt die Stadt die Salzachrad­wege wegen disziplinl­oser Radfahrer?)!

Die Erhaltung dieses Durchfahrt­srechts kostet die Gemeinde keinen Cent. Der Grundeigen­tümer hat vielmehr dafür zu sorgen, dass die Benützung der Straße ungehinder­t möglich ist. Zumutbar wäre allenfalls, bei der jeweiligen Hofeinfahr­t einen mobilen Schranken zu setzen, der den Radfahrer zum Schieben in den Innenhof zwingt.

Die Errichtung eines neuen Radwegs ist nicht nur aufwendig (Durchbrech­ungen und Versetzung der Schlossmau­er) und ein weiterer Eingriff in Grünland, sondern auch eine unnotwendi­ge finanziell­e Belastung der Gemeinde (circa 47.000 Euro). Ein Umstand, den nicht nur die Gemeindeau­fsicht interessie­ren würde.

Unter diesen Umständen kann der Bürgermeis­ter auf das „Geschenk“des Grundherrn verzichten, der ohnedies bei Errichtung des alternativ­en Radwegs Grundeigen­tümer bliebe. Dr. Hermann Weis, 5082 Grödig

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