Grödig braucht neuen Radweg nicht
Ich traute meinen Augen nicht, als ich in den SN vom 9. November 2023 den Bericht über die vom Grödiger Bürgermeister Herbert Schober angebotene „Lösung“für einen neuen Radweg rund um den Gutshof von Max Mayr Melnhof las.
Diese Durchfahrtsstraße existiert bereits seit vermutlich mehr als hundert Jahren und war für die Öffentlichkeit bis zum Jahr 1965 die einzige Möglichkeit für den gesamten öffentlichen Verkehr, nach Fürstenbrunn zu gelangen. Es kam zu einer vernünftigen Einigung (Gemeinde – Baron Friedrich
Mayr Melnhof), eine Alternativstrecke für den Pkw- und Schwerverkehr zu schaffen. An dem längst ersessenen öffentlichen Durchfahrtsrecht wurde nicht gerüttelt! Dieses Recht besteht natürlich auch heute noch und wurde nicht ernsthaft angefochten – sieht man von rechtlich wirkungslosen Tafeln (Fahrverbot, Durchgang bis auf Widerruf gestattet) nach längst ersessenem Recht ab.
Der Grundherr hat nunmehr infolge von Bauarbeiten die Durchfahrt seit einigen Monaten gesperrt.
Dieses Durchfahrtsrecht ist ein Recht der Allgemeinheit, das zu schützen der Gemeinde (Bürgermeister) obliegt! Es ist Verpflichtung des Bürgermeisters, dafür zu sorgen, dass der Grundherr die Durchfahrt ehest wieder ermöglicht. Einwände diverser Klagen (der Inhalt ist mir nicht bekannt) oder auch rücksichtsloser Radfahrer können dieses Recht nicht aufheben (zum Beispiel sperrt die Stadt die Salzachradwege wegen disziplinloser Radfahrer?)!
Die Erhaltung dieses Durchfahrtsrechts kostet die Gemeinde keinen Cent. Der Grundeigentümer hat vielmehr dafür zu sorgen, dass die Benützung der Straße ungehindert möglich ist. Zumutbar wäre allenfalls, bei der jeweiligen Hofeinfahrt einen mobilen Schranken zu setzen, der den Radfahrer zum Schieben in den Innenhof zwingt.
Die Errichtung eines neuen Radwegs ist nicht nur aufwendig (Durchbrechungen und Versetzung der Schlossmauer) und ein weiterer Eingriff in Grünland, sondern auch eine unnotwendige finanzielle Belastung der Gemeinde (circa 47.000 Euro). Ein Umstand, den nicht nur die Gemeindeaufsicht interessieren würde.
Unter diesen Umständen kann der Bürgermeister auf das „Geschenk“des Grundherrn verzichten, der ohnedies bei Errichtung des alternativen Radwegs Grundeigentümer bliebe. Dr. Hermann Weis, 5082 Grödig