Patientenverfügung soll bekannter gemacht werden
Als Folge eines SN-Berichts kooperieren in Salzburg nun Landeskliniken, Notare und Anwältinnen: Sie stellen sicher, dass der Inhalt von Patientenverfügungen rasch elektronisch verfügbar ist.
Seit 2006 gibt es die Möglichkeit, nach Beratung durch einen Arzt eine verbindliche Patientenverfügung aufsetzen zu lassen. In dieser können Betroffene einzelne lebensverlängernde medizinische Maßnahmen, die sie an sich nicht angewendet haben wollen, ausschließen – etwa eine künstliche Beatmung oder eine Reanimation. Abgeschlossen werden kann das Dokument bei Anwälten, Notarinnen, einer Patienten- oder einer Erwachsenenvertretung oder bei Hospiz Österreich; sie gilt für acht Jahre. Das Problem: Oft sind Spitäler, die im Ernstfall solche Behandlungen durchführen müssen, über das Vorliegen und den Inhalt einer Verfügung nicht informiert. Die Bringschuld liegt beim Patienten.
Ein SN-Bericht vom heurigen Jänner über eine Frau jenseits der 80, deren Sohn glücklicherweise das Salzburger Uniklinikum rechtzeitig über die dem Spital nicht bekannte Patientenverfügung informiert hatte, sorgte für Wirbel. Wie sich durch die Recherchen herausstellte, waren die elektronischen Register der Anwältinnen und Notare, bei denen ein erheblicher Teil der Patientenverfügungen errichtet werden, über Jahre hinweg nicht mit der SpitalsEDV verknüpft.
Die Salzburger Landeskliniken (SALK) haben in ihrem Ethikbeirat auf den Fall reagiert. In weiterer Folge wurde eine Übereinkunft erzielt: Bis ein bundesweites zentrales Register vorliegt, in das alle Spitäler Einsicht nehmen können, haben neben der Salzburger Patientenvertretung (wie schon bisher) künftig auch die Notare und Rechtsanwältinnen die Möglichkeit, die SALK über Patientenverfügungen zu informieren und ihnen diese elektronisch im Volltext zur Verfügung zu stellen.
Zudem wollen die drei Partner das Thema breiter bekannt machen. Daher findet diesen Montag dazu eine Informationsveranstaltung
statt (siehe Kasten). Eine der Vortragenden dort ist Julia Stimpfl-Abele. Sie ist Juristin im Qualitäts-, Risikound Ethikmanagement der SALK. Ziel des Nachmittags sei, die Bevölkerung über ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzuklären, sagt Stimpfl-Abele: „Denn Selbstbestimmung ist auch im Krankenhaus möglich. Zudem ist es eine Voraussetzung, dass der Patient in Behandlungen einwilligt.“Dem Spital sei es wichtig, „den Willen des jeweiligen Patienten zu kennen“, betont sie.
Sie stellt aber auch klar, dass die Beschäftigten im Spital verpflichtet seien, im Zweifelsfall das Leben des Patienten zu retten – ohne zuvor zu überprüfen, ob eine Patientenverfügung vorliege: „Sonst würde zu viel Zeit vergehen, wenn wir erst recherchieren müssen, welche Maßnahmen der Patient nicht will.“
Stimpfl-Abele betont aber, dass nach einer nachträglichen Vorlage einer Patientenverfügung der darin enthalte Wille erfüllt werde: „Dann werden auch jene medizinischen Maßnahmen, die nicht gewünscht werden, aber bereits eingeleitet
wurden, nicht mehr fortgesetzt oder abgebrochen.“Um das Spital möglichst schnell über das Vorliegen einer Vollmacht und deren Inhalt zu informieren, empfiehlt sie neben dem elektronischen Einspielen des Dokuments auch, einen entsprechenden Ausweis mitzuführen. „Die dritte Möglichkeit ist, dass eine
Vertrauensperson das Dokument dem Krankenhaus übergibt.“
Auch Claus Spruzina, Präsident der Salzburger Notariatskammer, ist froh, dass seit Frühjahr nun der Großteil der Patientenverfügungen im Bundesland über das Online-Dokumentationssystem der SALK abgerufen werden kann. Er räumt aber ein, dass es hier bei Ordens- und Privatkliniken noch eine Lücke gebe. Spruzina sagt, dass seine Kammer aber derzeit generell vermehrt über Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die noch weiter gehen, informiert: „Österreichweit haben die Notare heuer dazu über 200 Veranstaltungen absolviert, um das Thema etwa auch in Seniorenheime hineinzutragen.“
Notariatskammer-Präsident Spruzina pocht aber weiter auf ein bundesweites Onlineregister aller Patientenverfügungen: „Das ist seit Jahren überfällig.“SALK-Expertin Stimpfl-Abele stößt ins selbe Horn: „Das Register steht im Gesetz. Aber es hapert an der Umsetzung. Als neueste Jahreszahl für die Einführung habe ich 2026 gehört.“