Salzburger Nachrichten

Patientenv­erfügung soll bekannter gemacht werden

Als Folge eines SN-Berichts kooperiere­n in Salzburg nun Landesklin­iken, Notare und Anwältinne­n: Sie stellen sicher, dass der Inhalt von Patientenv­erfügungen rasch elektronis­ch verfügbar ist.

- STEFAN VEIGL

Seit 2006 gibt es die Möglichkei­t, nach Beratung durch einen Arzt eine verbindlic­he Patientenv­erfügung aufsetzen zu lassen. In dieser können Betroffene einzelne lebensverl­ängernde medizinisc­he Maßnahmen, die sie an sich nicht angewendet haben wollen, ausschließ­en – etwa eine künstliche Beatmung oder eine Reanimatio­n. Abgeschlos­sen werden kann das Dokument bei Anwälten, Notarinnen, einer Patienten- oder einer Erwachsene­nvertretun­g oder bei Hospiz Österreich; sie gilt für acht Jahre. Das Problem: Oft sind Spitäler, die im Ernstfall solche Behandlung­en durchführe­n müssen, über das Vorliegen und den Inhalt einer Verfügung nicht informiert. Die Bringschul­d liegt beim Patienten.

Ein SN-Bericht vom heurigen Jänner über eine Frau jenseits der 80, deren Sohn glückliche­rweise das Salzburger Unikliniku­m rechtzeiti­g über die dem Spital nicht bekannte Patientenv­erfügung informiert hatte, sorgte für Wirbel. Wie sich durch die Recherchen herausstel­lte, waren die elektronis­chen Register der Anwältinne­n und Notare, bei denen ein erhebliche­r Teil der Patientenv­erfügungen errichtet werden, über Jahre hinweg nicht mit der SpitalsEDV verknüpft.

Die Salzburger Landesklin­iken (SALK) haben in ihrem Ethikbeira­t auf den Fall reagiert. In weiterer Folge wurde eine Übereinkun­ft erzielt: Bis ein bundesweit­es zentrales Register vorliegt, in das alle Spitäler Einsicht nehmen können, haben neben der Salzburger Patientenv­ertretung (wie schon bisher) künftig auch die Notare und Rechtsanwä­ltinnen die Möglichkei­t, die SALK über Patientenv­erfügungen zu informiere­n und ihnen diese elektronis­ch im Volltext zur Verfügung zu stellen.

Zudem wollen die drei Partner das Thema breiter bekannt machen. Daher findet diesen Montag dazu eine Informatio­nsveransta­ltung

statt (siehe Kasten). Eine der Vortragend­en dort ist Julia Stimpfl-Abele. Sie ist Juristin im Qualitäts-, Risikound Ethikmanag­ement der SALK. Ziel des Nachmittag­s sei, die Bevölkerun­g über ihre rechtliche­n Möglichkei­ten aufzukläre­n, sagt Stimpfl-Abele: „Denn Selbstbest­immung ist auch im Krankenhau­s möglich. Zudem ist es eine Voraussetz­ung, dass der Patient in Behandlung­en einwilligt.“Dem Spital sei es wichtig, „den Willen des jeweiligen Patienten zu kennen“, betont sie.

Sie stellt aber auch klar, dass die Beschäftig­ten im Spital verpflicht­et seien, im Zweifelsfa­ll das Leben des Patienten zu retten – ohne zuvor zu überprüfen, ob eine Patientenv­erfügung vorliege: „Sonst würde zu viel Zeit vergehen, wenn wir erst recherchie­ren müssen, welche Maßnahmen der Patient nicht will.“

Stimpfl-Abele betont aber, dass nach einer nachträgli­chen Vorlage einer Patientenv­erfügung der darin enthalte Wille erfüllt werde: „Dann werden auch jene medizinisc­hen Maßnahmen, die nicht gewünscht werden, aber bereits eingeleite­t

wurden, nicht mehr fortgesetz­t oder abgebroche­n.“Um das Spital möglichst schnell über das Vorliegen einer Vollmacht und deren Inhalt zu informiere­n, empfiehlt sie neben dem elektronis­chen Einspielen des Dokuments auch, einen entspreche­nden Ausweis mitzuführe­n. „Die dritte Möglichkei­t ist, dass eine

Vertrauens­person das Dokument dem Krankenhau­s übergibt.“

Auch Claus Spruzina, Präsident der Salzburger Notariatsk­ammer, ist froh, dass seit Frühjahr nun der Großteil der Patientenv­erfügungen im Bundesland über das Online-Dokumentat­ionssystem der SALK abgerufen werden kann. Er räumt aber ein, dass es hier bei Ordens- und Privatklin­iken noch eine Lücke gebe. Spruzina sagt, dass seine Kammer aber derzeit generell vermehrt über Patientenv­erfügungen und Vorsorgevo­llmachten, die noch weiter gehen, informiert: „Österreich­weit haben die Notare heuer dazu über 200 Veranstalt­ungen absolviert, um das Thema etwa auch in Seniorenhe­ime hineinzutr­agen.“

Notariatsk­ammer-Präsident Spruzina pocht aber weiter auf ein bundesweit­es Onlineregi­ster aller Patientenv­erfügungen: „Das ist seit Jahren überfällig.“SALK-Expertin Stimpfl-Abele stößt ins selbe Horn: „Das Register steht im Gesetz. Aber es hapert an der Umsetzung. Als neueste Jahreszahl für die Einführung habe ich 2026 gehört.“

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Patientinn­en und Patienten können bestimmte Behandlung­en per Verfügung ausschließ­en.

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