Nach Unfall griff Lenker zum Baseballschläger
Bedingte Haft für Autofahrer. Laut Urteil schlug er nach einem Auffahrunfall im Streit mit einem Baseballschläger auf einen Kontrahenten ein.
Wüste Szenen hatten sich bereits vor eineinhalb Jahren, am 10. Juli 2022, auf der Salzburger Moosstraße abgespielt. Fakt ist: Ein 34-jähriger Einheimischer war damals mit dem Auto auf den Pkw eines 27-jährigen, in Salzburg lebenden Deutschen aufgefahren. Beide Lenker stiegen sofort aus ihren Wagen – es entspann sich ein heftiger Streit mit gegenseitigen Schuldzuweisungen und Beschimpfungen. Letztlich soll der Deutsche mehrmals mit einem Baseballschläger auf den Kontrahenten eingeschlagen haben.
Tatsache ist auch: Im November 2023 wurde gegen den gebürtigen Berliner am Landesgericht ein Schöffenprozess eröffnet. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: versuchte absichtliche schwere Körperverletzung gemäß Paragraf 87 Strafgesetzbuch. Laut Anklage hatte der 27-Jährige, der damals bereits mit dem Baseballschläger in Händen aus seinem
Pkw gestiegen war, dem 34-Jährigen durch wuchtige Hiebe mit dem besagten Schläger schmerzhafte Prellungen im Nacken- und Schulterbereich zugefügt.
Schon zu Prozessbeginn hatte der angeklagte Deutsche gegenüber dem Vorsitzenden Richter, Markus
Hanl, den Vorwurf zurückgewiesen. Und beteuert, den Schläger, den er bloß zum Eigenschutz im Wagen mitführe, nicht eingesetzt zu haben.
Nach einer damaligen Vertagung wurde der Schöffenprozess dann
Mitte Dezember fortgesetzt – und nach Anhörung etlicher Zeugen erneut vertagt.
Am Freitag, am nun schon dritten Verhandlungstag, war unter anderem die mündliche Erörterung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens vorgesehen. In diesem wurde sinngemäß festgestellt, dass die aufgrund von Lichtbildern objektivierbaren Verletzungen im Nacken des Salzburgers nachvollziehbar seien, wenn sich dieser beim inkriminierten Zuschlagen des Angeklagten geduckt habe. Nach dem aufwendigen Beweisverfahren verurteilte der Senat den Deutschen letztlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung gemäß Paragraf 84 StGB zu 15 Monaten bedingter Haft. Zudem wurden dem Salzburger 960 Euro Teilschmerzensgeld zuerkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. – Weiter bemerkenswert: Auch der Salzburger hatte sich vor Gericht verantworten müssen: Er hatte damals dem Deutschen den Schläger nach dessen mutmaßlicher Attacke entreißen können und seinerseits damit die Heckscheibe vom Pkw des Angeklagten eingeschlagen. Der 34-Jährige erhielt deswegen am Bezirksgericht eine Diversion.