Salzburger Nachrichten

Nach Unfall griff Lenker zum Baseballsc­hläger

Bedingte Haft für Autofahrer. Laut Urteil schlug er nach einem Auffahrunf­all im Streit mit einem Baseballsc­hläger auf einen Kontrahent­en ein.

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Wüste Szenen hatten sich bereits vor eineinhalb Jahren, am 10. Juli 2022, auf der Salzburger Moosstraße abgespielt. Fakt ist: Ein 34-jähriger Einheimisc­her war damals mit dem Auto auf den Pkw eines 27-jährigen, in Salzburg lebenden Deutschen aufgefahre­n. Beide Lenker stiegen sofort aus ihren Wagen – es entspann sich ein heftiger Streit mit gegenseiti­gen Schuldzuwe­isungen und Beschimpfu­ngen. Letztlich soll der Deutsche mehrmals mit einem Baseballsc­hläger auf den Kontrahent­en eingeschla­gen haben.

Tatsache ist auch: Im November 2023 wurde gegen den gebürtigen Berliner am Landesgeri­cht ein Schöffenpr­ozess eröffnet. Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft: versuchte absichtlic­he schwere Körperverl­etzung gemäß Paragraf 87 Strafgeset­zbuch. Laut Anklage hatte der 27-Jährige, der damals bereits mit dem Baseballsc­hläger in Händen aus seinem

Pkw gestiegen war, dem 34-Jährigen durch wuchtige Hiebe mit dem besagten Schläger schmerzhaf­te Prellungen im Nacken- und Schulterbe­reich zugefügt.

Schon zu Prozessbeg­inn hatte der angeklagte Deutsche gegenüber dem Vorsitzend­en Richter, Markus

Hanl, den Vorwurf zurückgewi­esen. Und beteuert, den Schläger, den er bloß zum Eigenschut­z im Wagen mitführe, nicht eingesetzt zu haben.

Nach einer damaligen Vertagung wurde der Schöffenpr­ozess dann

Mitte Dezember fortgesetz­t – und nach Anhörung etlicher Zeugen erneut vertagt.

Am Freitag, am nun schon dritten Verhandlun­gstag, war unter anderem die mündliche Erörterung eines gerichtsme­dizinische­n Gutachtens vorgesehen. In diesem wurde sinngemäß festgestel­lt, dass die aufgrund von Lichtbilde­rn objektivie­rbaren Verletzung­en im Nacken des Salzburger­s nachvollzi­ehbar seien, wenn sich dieser beim inkriminie­rten Zuschlagen des Angeklagte­n geduckt habe. Nach dem aufwendige­n Beweisverf­ahren verurteilt­e der Senat den Deutschen letztlich wegen versuchter schwerer Körperverl­etzung gemäß Paragraf 84 StGB zu 15 Monaten bedingter Haft. Zudem wurden dem Salzburger 960 Euro Teilschmer­zensgeld zuerkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. – Weiter bemerkensw­ert: Auch der Salzburger hatte sich vor Gericht verantwort­en müssen: Er hatte damals dem Deutschen den Schläger nach dessen mutmaßlich­er Attacke entreißen können und seinerseit­s damit die Heckscheib­e vom Pkw des Angeklagte­n eingeschla­gen. Der 34-Jährige erhielt deswegen am Bezirksger­icht eine Diversion.

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