Kiffen wird legal – was genau gilt
Erwachsene können in Deutschland ab Ostern erste erlaubte Joints rauchen. Woher kommt das Gras? Und wie funktionieren Cannabis-Clubs?
Was jahrzehntelang diskutiert wurde, ist künftig legal: Der deutsche Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem ab 1. April Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt werden. Was gilt?
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Erlaubt sind: drei Pflanzen im Eigenanbau und von Juli an Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenzten Erwerb der Droge.
Ab 20 Uhr in Fußgängerzonen
Der öffentliche Konsum ist eingeschränkt legal, in Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr gekifft werden. Für Personen, die in militärischen Bereichen der Bundeswehr tätig sind, bleibt Cannabis verboten. Ebenso für Minderjährige. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar.
Mit den Cannabis-Clubs sind nicht kommerzielle „Anbauvereinigungen“für Volljährige gemeint, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – am Tag höchstens 25 Gramm je Mitglied, im Monat höchstens 50 Gramm.
Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu, auch Cannabiskonsum direkt vor Ort. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden. Um gemeinschaftlich angebautes Cannabis zu bekommen, muss man es vor Ort entgegennehmen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Erlaubt ist nur Cannabis in Reinform, also als getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden, finanzieren sollen sich die Vereinigungen durch ihre Mitgliedsbeiträge. Dealen bleibt illegal.
Warum kam es überhaupt zur Legalisierung? In der Drogenpolitik ist es eine Zäsur. „Cannabis ist trotz des bisherigen Verbots sehr weit verbreitet“, sagte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD). Ein Umdenken und mehr Jugendschutz seien also dringend notwendig. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzt darauf, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt mit verunreinigtem Stoff zurückzudrängen.
Unter den Ländern hatten sich beträchtliche Bedenken zusammengebraut – gegen die Cannabislegalisierung, aber auch wegen der praktischen Umsetzung bei Polizei und Justiz. Die Ausschüsse des Bundesrats listeten Einwände auf und empfahlen, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag zu schicken. Im Plenum kamen die benötigten 35 von insgesamt 69 Stimmen aber nicht zusammen.
Was aussteht, ist eine Regelung des Verkehrsministeriums – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bis Ende März sollen Expertenvorschläge vorliegen. Das Gesetz regelt auch Sanktionen: Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis dabeihaben oder bis zu 60 Gramm zu Hause, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Für Verurteilungen in Fällen, die künftig legal sind, kommt eine Amnestie.