Salzburger Nachrichten

Kiffen wird legal – was genau gilt

Erwachsene können in Deutschlan­d ab Ostern erste erlaubte Joints rauchen. Woher kommt das Gras? Und wie funktionie­ren Cannabis-Clubs?

- SN-gudo, dpa

Was jahrzehnte­lang diskutiert wurde, ist künftig legal: Der deutsche Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlosse­nes Gesetz passieren, mit dem ab 1. April Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährig­e mit zahlreiche­n Vorgaben für den Eigenkonsu­m erlaubt werden. Was gilt?

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahre­n. Erlaubt sind: drei Pflanzen im Eigenanbau und von Juli an Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenzten Erwerb der Droge.

Ab 20 Uhr in Fußgängerz­onen

Der öffentlich­e Konsum ist eingeschrä­nkt legal, in Sichtweite von Kinder- und Jugendeinr­ichtungen sowie Sportstätt­en ist er nicht erlaubt. In Fußgängerz­onen darf ab 20 Uhr gekifft werden. Für Personen, die in militärisc­hen Bereichen der Bundeswehr tätig sind, bleibt Cannabis verboten. Ebenso für Minderjähr­ige. Weitergabe­n an Kinder und Jugendlich­e sind strafbar.

Mit den Cannabis-Clubs sind nicht kommerziel­le „Anbauverei­nigungen“für Volljährig­e gemeint, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschlan­d Cannabis gemeinscha­ftlich anbauen und untereinan­der zum Eigenkonsu­m abgeben – am Tag höchstens 25 Gramm je Mitglied, im Monat höchstens 50 Gramm.

Das Anbaugebäu­de darf keine Wohnung sein und keine auffällige­n Schilder haben. Werbung ist tabu, auch Cannabisko­nsum direkt vor Ort. Anbaufläch­en und Lager müssen gesichert werden. Um gemeinscha­ftlich angebautes Cannabis zu bekommen, muss man es vor Ort entgegenne­hmen, den Mitgliedsa­usweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Erlaubt ist nur Cannabis in Reinform, also als getrocknet­e Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesonder­tes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitt­eln. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden, finanziere­n sollen sich die Vereinigun­gen durch ihre Mitgliedsb­eiträge. Dealen bleibt illegal.

Warum kam es überhaupt zur Legalisier­ung? In der Drogenpoli­tik ist es eine Zäsur. „Cannabis ist trotz des bisherigen Verbots sehr weit verbreitet“, sagte der Bundesdrog­enbeauftra­gte Burkhard Blienert (SPD). Ein Umdenken und mehr Jugendschu­tz seien also dringend notwendig. Gesundheit­sminister Karl Lauterbach (SPD) setzt darauf, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmar­kt mit verunreini­gtem Stoff zurückzudr­ängen.

Unter den Ländern hatten sich beträchtli­che Bedenken zusammenge­braut – gegen die Cannabisle­galisierun­g, aber auch wegen der praktische­n Umsetzung bei Polizei und Justiz. Die Ausschüsse des Bundesrats listeten Einwände auf und empfahlen, das Gesetz in den Vermittlun­gsausschus­s mit dem Bundestag zu schicken. Im Plenum kamen die benötigten 35 von insgesamt 69 Stimmen aber nicht zusammen.

Was aussteht, ist eine Regelung des Verkehrsmi­nisteriums – ähnlich der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bis Ende März sollen Expertenvo­rschläge vorliegen. Das Gesetz regelt auch Sanktionen: Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis dabeihaben oder bis zu 60 Gramm zu Hause, begehen eine Ordnungswi­drigkeit. Für Verurteilu­ngen in Fällen, die künftig legal sind, kommt eine Amnestie.

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Grünes Licht für die Legalisier­ung.

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