Masern an der Schule: Lehrer in Quarantäne
Behördliche Anordnungen versetzten Pädagogen in Bischofshofen in Aufregung. Mittlerweile sind 22 Masernfälle im Land Salzburg bestätigt.
Im Bundesland Salzburg breiten sich die Masern offenbar aus. Zwar langsam, dafür stetig. Waren bei den Behörden in der Vorwoche noch neun Fälle bestätigt, ist diese Zahl mittlerweile auf 22 gestiegen. Das erklärte Franz Wieser, Sprecher des Landes Salzburg.
Einer dieser bestätigten Fälle betrifft einen Pädagogen an einer Schule in Bischofshofen. Der Mann befindet sich im Krankenstand, zwei weitere Kollegen sind auf behördliche Anordnung bis nach Ostern in Quarantäne abgesondert.
Die Lehrerinnen und Lehrer mussten zuvor ihren Impfstatus nachweisen – entweder über den Impfpass, den Nachweis einer überstandenen Infektion oder über die Titerbestimmung. „Das alles kam dann sehr akut. Wir haben uns da ziemlich unter Druck gesetzt gefühlt“, hieß es im Kollegium. Zumindest würden nun die Kosten für die Titerbestimmung ersetzt. Stimmungsdämpfend sei allerdings auch der Umstand gewesen, dass der erkrankte Kollege mitgeteilt habe, eigentlich zweifach geimpft gewesen zu sein. Die Schutzwirkung nach zweifacher Verabreichung des Serums wird international mit 98 bis 99 Prozent angegeben – aber eben nicht mit 100.
„Wichtig ist, dass jeder und jede auch den Impfstatus überprüft.“Petra Gruber-Juhasz, Land Sbg.
Landessanitätsdirektorin Petra Gruber-Juhasz sagte über die Masernimpfung: „Sie ist absolut sinnvoll und sehr wirksam. Wichtig ist, dass jeder und jede auch seinen oder ihren Impfstatus überprüft und kontrolliert, ob zwei Impfungen verabreicht wurden. Jeder und jede Geimpfte schützt auch diejenigen, die sich gegen Masern nicht impfen können – beispielsweise Babys. Diese können wir erst ab dem vollendeten neunten Lebensmonat gegen diese heimtückische Krankheit impfen lassen.“
Typische Symptome bei Masern sind: Acht bis zehn Tage nach der Ansteckung kommt es bei fast allen angesteckten Personen zu den ersten allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung. Etwa zwölf bis 14 Tage nach Ansteckung beginnt dann der typische Masernausschlag (rot-bräunliche mittelgroße Flecken), meist im Gesicht und hinter den Ohren. Der Ausschlag breitet sich langsam auf den ganzen Körper aus und bleibt etwa vier bis sieben Tage bestehen.
Masern sind eine meldepflichtige Krankheit. Gruber-Juhasz: „Es ist unbedingt notwendig, dass man beim Auftreten der Symptome telefonisch mit dem Arzt Kontakt aufnimmt, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen und nicht weitere Personen anzustecken.“Nicht geschützte Kontaktpersonen müssen bis zu 21 Tage in Quarantäne.