Bursch lud Kindesmissbrauchsbilder herunter
200 Bilder Minderjähriger aus dem Netz: Richterin erteilte spezielle Weisung.
Ein 16-jähriger Pinzgauer Lehrling saß am Freitag am Landesgericht vor Jugendrichterin Verena Wegleiter am Angeklagtenstuhl. Vorwurf des Staatsanwalts Sebastian Wolfsteiner: Der Bursch hatte im Jänner dieses Jahres insgesamt 193 Bilder und eine Videodatei, die Missbrauchsdarstellungen mit Kindern oder Jugendlichen zeigen, aus dem Internet gezielt heruntergeladen. Damit, so Wolfsteiner, habe er den Tatbestand des Paragrafen 207a Strafgesetzbuch verwirklicht. Früher hieß das Delikt „Pornografische Darstellungen
Minderjähriger“, seit Dezember 2023 nennt sich die neue StGB-Bestimmung – schwer lesbar – nun wie folgt: „Bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen“.
Der Bursch (Verteidigerin: Gabriele Vierziger) war im Prozess reumütig geständig. Er habe damals erhebliche psychische Probleme gehabt und sei beim Surfen im Internet auf diversen pornografischen Seiten schließlich auf „Seiten mit jüngeren Personen“gestoßen. Er sei seit Längerem schon in Psychotherapie.
Richterin Wegleiter sprach den Burschen schuldig, fällte den Schuldspruch aber „unter Vorbehalt einer Strafe“– und mit Setzung einer dreijährigen Probezeit. Zudem erteilte die Richterin dem 16-Jährigen mehrere Weisungen: So muss er an dem vom Verein Neustart speziell für Jugendliche entwickelten sexualund sozialpädagogischen Programm „sicher.net § 207a“teilnehmen, sich Bewährungshilfe unterziehen und auch seine Psychotherapie fortsetzen. Das Urteil ist rechtskräftig.