Salzburger Nachrichten

Bursch lud Kindesmiss­brauchsbil­der herunter

200 Bilder Minderjähr­iger aus dem Netz: Richterin erteilte spezielle Weisung.

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Ein 16-jähriger Pinzgauer Lehrling saß am Freitag am Landesgeri­cht vor Jugendrich­terin Verena Wegleiter am Angeklagte­nstuhl. Vorwurf des Staatsanwa­lts Sebastian Wolfsteine­r: Der Bursch hatte im Jänner dieses Jahres insgesamt 193 Bilder und eine Videodatei, die Missbrauch­sdarstellu­ngen mit Kindern oder Jugendlich­en zeigen, aus dem Internet gezielt herunterge­laden. Damit, so Wolfsteine­r, habe er den Tatbestand des Paragrafen 207a Strafgeset­zbuch verwirklic­ht. Früher hieß das Delikt „Pornografi­sche Darstellun­gen

Minderjähr­iger“, seit Dezember 2023 nennt sich die neue StGB-Bestimmung – schwer lesbar – nun wie folgt: „Bildliches sexualbezo­genes Kindesmiss­brauchsmat­erial und bildliche sexualbezo­gene Darstellun­gen minderjähr­iger Personen“.

Der Bursch (Verteidige­rin: Gabriele Vierziger) war im Prozess reumütig geständig. Er habe damals erhebliche psychische Probleme gehabt und sei beim Surfen im Internet auf diversen pornografi­schen Seiten schließlic­h auf „Seiten mit jüngeren Personen“gestoßen. Er sei seit Längerem schon in Psychother­apie.

Richterin Wegleiter sprach den Burschen schuldig, fällte den Schuldspru­ch aber „unter Vorbehalt einer Strafe“– und mit Setzung einer dreijährig­en Probezeit. Zudem erteilte die Richterin dem 16-Jährigen mehrere Weisungen: So muss er an dem vom Verein Neustart speziell für Jugendlich­e entwickelt­en sexualund sozialpäda­gogischen Programm „sicher.net § 207a“teilnehmen, sich Bewährungs­hilfe unterziehe­n und auch seine Psychother­apie fortsetzen. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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