Schmuggel von Welpen nimmt zu
Jahresbilanz des Zolls zeigt: Es geht meist um kommerziellen Nutzen.
Im vergangenen Jahr befreiten die Beamtinnen und Beamten des Zollamts Österreich insgesamt 92 Hunde und 26 Katzen aus den Händen von Schmugglern, so das Finanzministerium (BMF) am Sonntag. Das bedeutet einen leichten Anstieg gegenüber 2022 (90 Hunde, 19 Katzen). Der Großteil der Tiere wurde bei mobilen Kontrollen im Straßenverkehr aufgegriffen, vereinzelt werden Tiere auch beim Fliegen geschmuggelt. Meist handelt es sich bei den geschmuggelten Tieren um viel zu junge Welpen und um Katzenbabys, meist stammen sie aus dem südosteuropäischen Raum.
Auffällig ist laut Zoll, dass in
97 Fällen im Jahr 2022 bzw. in 110 Fällen im Jahr 2023 ein kommerzieller Nutzen Anlass des Schmuggels war. Für den „privaten Gebrauch“waren es 2022 nur zwölf Fälle, 2023 sogar nur acht. Dabei wurden auch gefälschte bzw. unrichtige Dokumente oder ein falscher Impfstatus vorgelegt. Damit täuschen die
Schmuggler nicht nur Behörden sowie Kundschaft, sondern schaden den Tieren und riskieren die Ausbreitung von Krankheiten.
Beim Schmuggel von Tieren können schnell hohe Geldstrafen zusammenkommen, betont der Zoll. Handelt es sich um Schmuggel von Tieren aus einem Land außerhalb der EU, werden Eingangsabgaben fällig. Ein Schmuggel wird mit einem Betrag bis zum Doppelten des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Bei veterinärbehördlichen Verstößen reicht der Strafrahmen bis zu 4360 Euro. Delikte gegen das Tiertransportgesetz werden mit 400 bis 5000 Euro geahndet, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz mit bis zu 7500 Euro.