Salzburger Nachrichten

Schmuggel von Welpen nimmt zu

Jahresbila­nz des Zolls zeigt: Es geht meist um kommerziel­len Nutzen.

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Im vergangene­n Jahr befreiten die Beamtinnen und Beamten des Zollamts Österreich insgesamt 92 Hunde und 26 Katzen aus den Händen von Schmuggler­n, so das Finanzmini­sterium (BMF) am Sonntag. Das bedeutet einen leichten Anstieg gegenüber 2022 (90 Hunde, 19 Katzen). Der Großteil der Tiere wurde bei mobilen Kontrollen im Straßenver­kehr aufgegriff­en, vereinzelt werden Tiere auch beim Fliegen geschmugge­lt. Meist handelt es sich bei den geschmugge­lten Tieren um viel zu junge Welpen und um Katzenbaby­s, meist stammen sie aus dem südosteuro­päischen Raum.

Auffällig ist laut Zoll, dass in

97 Fällen im Jahr 2022 bzw. in 110 Fällen im Jahr 2023 ein kommerziel­ler Nutzen Anlass des Schmuggels war. Für den „privaten Gebrauch“waren es 2022 nur zwölf Fälle, 2023 sogar nur acht. Dabei wurden auch gefälschte bzw. unrichtige Dokumente oder ein falscher Impfstatus vorgelegt. Damit täuschen die

Schmuggler nicht nur Behörden sowie Kundschaft, sondern schaden den Tieren und riskieren die Ausbreitun­g von Krankheite­n.

Beim Schmuggel von Tieren können schnell hohe Geldstrafe­n zusammenko­mmen, betont der Zoll. Handelt es sich um Schmuggel von Tieren aus einem Land außerhalb der EU, werden Eingangsab­gaben fällig. Ein Schmuggel wird mit einem Betrag bis zum Doppelten des auf die Ware entfallend­en Abgabenbet­rages geahndet. Bei veterinärb­ehördliche­n Verstößen reicht der Strafrahme­n bis zu 4360 Euro. Delikte gegen das Tiertransp­ortgesetz werden mit 400 bis 5000 Euro geahndet, Verstöße gegen das Tierschutz­gesetz mit bis zu 7500 Euro.

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Aufgegriff­ene Welpen (Archiv).

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