Salzburger Nachrichten

Mehr Härte gegen Agenten

Das wäre das Ziel der Politik. Erste Schritte zeichnen sich ab. Ungelöst bleibt das Problem der Überwachun­g von Messengerd­iensten.

- INGE BALDINGER

Mit einem Anti-Spionage-Gesetzespa­ket könnte es schnell gehen. Im Justizmini­sterium heißt es auf SN-Nachfrage, die Strafversc­härfungen seien „auf Schiene und können rasch beschlosse­n und umgesetzt werden“. Und im Innenminis­terium scheint man es vorerst nicht auf die ganz große Lösung zur Überwachun­g der Messengerd­ienste anzulegen, sondern auf einen ersten Schritt in diese Richtung.

Man wolle auf die Metadaten zugreifen dürfen, um zu wissen: „Wer hat mit wem zu welchem Zeitpunkt über welchen Dienst Kontakt gehabt?“Nicht einmal das dürften Polizei und Staatsschu­tz derzeit; allein dieses Wissen wäre aber schon ein „Riesenvort­eil“für die Ermittler, heißt es im Innenresso­rt. Und weiter: Wie man dann auch rechtskonf­orm an die Inhalte komme, müssten die Experten erst klären.

Mit dieser Lösung scheint man ein Problem umschiffen zu wollen, für das sich derzeit weder legistisch noch technisch eine überzeugen­de Lösung abzeichnet. Und schon gar keine koalitions­interne. Denn für das Auslesen der über Messengerd­ienste ausgetausc­hten Nachrichte­n wäre entweder ein Bundestroj­aner notwendig, also eine Spitzelsof­tware, die auf den Handys von Verdächtig­en installier­t wird. Dazu sagte der Verfassung­sgerichtsh­of bereits einmal Nein – und zu einem Bundestroj­aner sagen auch die Grünen Nein. Eine weitere Variante zum Ausspionie­ren der über Dienste wie WhatsApp laufenden Kommunikat­ion von Personen, die schwerer Straftaten verdächtig­t werden, wäre die Beschäftig­ung profession­eller Hacker im Staatsdien­st. Auch damit dürfte der VfGH Probleme haben – und mit ihm die grüne Justizmini­sterin.

Im Innenminis­terium geht man davon aus, dass die Erlaubnis zum Zugriff auf die Metadaten der übers Internet laufenden Kommunikat­ion von Verdächtig­en weder koalitions­intern noch legistisch eine große Sache ist. Die im Telekommun­ikationsge­setz bereits bestehende Verordnung zur Überwachun­g des Fernmeldev­erkehrs müsste angepasst werden; und im Einklang dazu die in der Strafproze­ssordnung bestehende „Auskunft über Daten einer Nachrichte­nübermittl­ung“.

Als „kein großes Ding“umschreibt man auch im Justizmini­sterium die Verschärfu­ng – besser gesagt: die Ausweitung – des Spionagepa­ragrafen. Wie berichtet, macht sich derzeit nur strafbar, wer zum Nachteil Österreich­s spioniert, nicht aber, wer in Österreich zum Nachteil anderer Staaten spioniert. Damit soll bald Schluss sein.

An härtere Strafen – 2021 wurde das Strafausma­ß von zwei auf fünf Jahre mehr als verdoppelt – ist im Zuge dieser Gesetzesän­derung nicht gedacht. „Ob die Strafhöhe stimmt, darüber können wir später reden“, sagt ein Sprecher der Justizmini­sterin. „Jetzt müssen wir einmal die Lücke schließen, dass extrem viel nicht strafbar ist.“Als Beispiel nennt er Russen, die in Österreich Ukrainer ausspionie­ren.

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