Mehr Härte gegen Agenten
Das wäre das Ziel der Politik. Erste Schritte zeichnen sich ab. Ungelöst bleibt das Problem der Überwachung von Messengerdiensten.
Mit einem Anti-Spionage-Gesetzespaket könnte es schnell gehen. Im Justizministerium heißt es auf SN-Nachfrage, die Strafverschärfungen seien „auf Schiene und können rasch beschlossen und umgesetzt werden“. Und im Innenministerium scheint man es vorerst nicht auf die ganz große Lösung zur Überwachung der Messengerdienste anzulegen, sondern auf einen ersten Schritt in diese Richtung.
Man wolle auf die Metadaten zugreifen dürfen, um zu wissen: „Wer hat mit wem zu welchem Zeitpunkt über welchen Dienst Kontakt gehabt?“Nicht einmal das dürften Polizei und Staatsschutz derzeit; allein dieses Wissen wäre aber schon ein „Riesenvorteil“für die Ermittler, heißt es im Innenressort. Und weiter: Wie man dann auch rechtskonform an die Inhalte komme, müssten die Experten erst klären.
Mit dieser Lösung scheint man ein Problem umschiffen zu wollen, für das sich derzeit weder legistisch noch technisch eine überzeugende Lösung abzeichnet. Und schon gar keine koalitionsinterne. Denn für das Auslesen der über Messengerdienste ausgetauschten Nachrichten wäre entweder ein Bundestrojaner notwendig, also eine Spitzelsoftware, die auf den Handys von Verdächtigen installiert wird. Dazu sagte der Verfassungsgerichtshof bereits einmal Nein – und zu einem Bundestrojaner sagen auch die Grünen Nein. Eine weitere Variante zum Ausspionieren der über Dienste wie WhatsApp laufenden Kommunikation von Personen, die schwerer Straftaten verdächtigt werden, wäre die Beschäftigung professioneller Hacker im Staatsdienst. Auch damit dürfte der VfGH Probleme haben – und mit ihm die grüne Justizministerin.
Im Innenministerium geht man davon aus, dass die Erlaubnis zum Zugriff auf die Metadaten der übers Internet laufenden Kommunikation von Verdächtigen weder koalitionsintern noch legistisch eine große Sache ist. Die im Telekommunikationsgesetz bereits bestehende Verordnung zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs müsste angepasst werden; und im Einklang dazu die in der Strafprozessordnung bestehende „Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung“.
Als „kein großes Ding“umschreibt man auch im Justizministerium die Verschärfung – besser gesagt: die Ausweitung – des Spionageparagrafen. Wie berichtet, macht sich derzeit nur strafbar, wer zum Nachteil Österreichs spioniert, nicht aber, wer in Österreich zum Nachteil anderer Staaten spioniert. Damit soll bald Schluss sein.
An härtere Strafen – 2021 wurde das Strafausmaß von zwei auf fünf Jahre mehr als verdoppelt – ist im Zuge dieser Gesetzesänderung nicht gedacht. „Ob die Strafhöhe stimmt, darüber können wir später reden“, sagt ein Sprecher der Justizministerin. „Jetzt müssen wir einmal die Lücke schließen, dass extrem viel nicht strafbar ist.“Als Beispiel nennt er Russen, die in Österreich Ukrainer ausspionieren.