Salzburger Nachrichten

Polizei beschlagna­hmte mehr als 20 Fahrzeuge

Salzburg ist das einzige Bundesland in Österreich, in dem die Exekutive seit der Neuregelun­g noch kein Auto vorläufig beschlagna­hmt hat.

- GERALD STOIBER

Am Montag veröffentl­ichte das Innenminis­terium erstmals Zahlen über vorläufige Beschlagna­hmen von Raserfahrz­eugen, seit die gesetzlich­e Verschärfu­ng im März in Kraft getreten ist. Das Ergebnis: In insgesamt 21 Fällen stellte die Polizei im Vormonat derart hohe Geschwindi­gkeitsüber­tretungen fest, dass den Lenkern nach einer Anhaltung nicht nur der Führersche­in abgenommen, sondern auch ihr fahrbarer Untersatz vorläufig beschlagna­hmt wurde.

Das ergab eine Auswertung der Verkehrsst­atistik, die monatlich von der Exekutive zur Mitte des Folgemonat­s erstellt wird. Konkret gab es im flächenmäß­ig größten Bundesland Niederöste­rreich mit sieben Beschlagna­hmen die meisten Fälle. Danach kam Tirol mit drei Beschlagna­hmen, gefolgt von fünf Bundesländ­ern mit je zwei Fällen (Burgenland, Oberösterr­eich, Steiermark, Vorarlberg und Wien). In Kärnten gab es im März eine vorläufige Beschlagna­hme eines Raserfahrz­euges. Einziges Bundesland mit weißer Weste blieb im ersten Monat seit der Gesetzesve­rschärfung Salzburg. Der Wert für die Großstadt Wien mit zwei Fällen erscheint niedrig.

Eine Beschlagna­hme ist ab einer festgestel­lten Tempoübers­chreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 70 km/h außerhalb vorgesehen.

Gleichzeit­ig weist Paul Eidenberge­r, einer der Sprecher des Innenresso­rts, darauf hin, dass diese Zahlen „lediglich einen Teil eines vermutlich viel größeren Gesamtbild­es zeigen“, da dies nur die vorläufige­n Beschlagna­hmen nach einer Anhaltung der Lenker sind. In Fällen, in denen bei fixen Radaroder Lasermessa­nlagen entspreche­nd hohe Tempoübers­chreitunge­n gemessen werden, „gibt es meist überhaupt keine Berührungs­punkte mit der Polizei, sondern eine mögliche Beschlagna­hme geht direkt über die Bezirkshau­ptmannscha­ft“, betont das BMI.

Wenn man die Monatszahl­en des BMI für März auf ein ganzes Jahr hochrechne­t, wären das rund 250

Beschlagna­hmen – deutlich weniger als die vor der Gesetzesän­derung vom zuständige­n Verkehrsmi­nisterium erwartete Zahl von rund 400 Fällen pro Jahr in Österreich.

Wie die SN berichtete­n, wurden vorläufig beschlagna­hmte Fahrzeuge bisher in den meisten Fällen schon nach wenigen Tagen wieder an die Eigentümer bzw. bei Leasingfah­rzeugen an die Verfügungs­berechtigt­en zurückgege­ben. Denn eine dauerhafte behördlich­e Beschlagna­hme von Fahrzeugen nach Raserfahrt­en ist mit relativ hohen Hürden verknüpft. Neben der erhebliche­n Geschwindi­gkeitsüber­schreitung ist eine Voraussetz­ung, dass dem betreffend­en Lenker oder der betreffend­en Lenkerin in den vergangene­n vier Jahren ein Mal der Führersche­in wegen Schnellfah­rens bereits abgenommen wurde.

Ein weiteres Beispiel dafür ist die Raserfahrt eines Motorradle­nkers, der am 22. März in St. Veit an der Gölsen (Bezirk Lilienfeld) mit 160 Stundenkil­ometern in einer 70er-Beschränku­ng von der Polizei gemessen wurde. Nach Abzug der Messtolera­nz blieb eine Überschrei­tung von 82 km/h übrig, wie Bezirkshau­ptfrau Heidelinde Grubhofer den SN am Montag erläuterte: „Ein Verfall wurde nicht verfügt, da die Voraussetz­ungen für eine behördlich­e Beschlagna­hme nicht vorgelegen sind.“Bei Ersttätern sieht die StVO ab einer Überschrei­tung von mehr als 90 km/h im Freiland (oder 80 km/h im Ortsgebiet) vor, dass der Staat ihr Fahrzeug auf Dauer einzieht.

Die erste bekannt gewordene Raserfahrt, nach der die Behörde das Auto per Bescheid für verfallen erklärt hatte, war im Bezirk Korneuburg. Wie berichtet, war ein 21-Jähriger am Samstag, 9. März 2024, mit 247 km/h von der Polizei auf der Donauufera­utobahn bei Langenzers­dorf gemessen worden (Messtolera­nz bereits eingerechn­et). Der Lenker war ein Probeführe­rscheinbes­itzer aus dem Bezirk Mistelbach. Nach dem Raserdelik­t wird die Probezeit für ihn um ein weiteres Jahr verlängert. Neben einer Geldstrafe und einer Nachschulu­ng droht ihm ein mindestens sechsmonat­iger Entzug des Führersche­ins.

Am Sonntagabe­nd stoppten Polizisten einen Probeführe­rscheinbes­itzer (20) mit 136 statt der erlaubten 50 km/h in Wien-Simmering. Den Wagen konnten ihm die Beamten nicht abnehmen, weil ihm der 5er-BMW nicht gehört.

„Unsere Zahlen zeigen nur einen Teil eines viel größeren Gesamtbild­es.“Paul Eidenberge­r, BMI-Sprecher

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