Polizei beschlagnahmte mehr als 20 Fahrzeuge
Salzburg ist das einzige Bundesland in Österreich, in dem die Exekutive seit der Neuregelung noch kein Auto vorläufig beschlagnahmt hat.
Am Montag veröffentlichte das Innenministerium erstmals Zahlen über vorläufige Beschlagnahmen von Raserfahrzeugen, seit die gesetzliche Verschärfung im März in Kraft getreten ist. Das Ergebnis: In insgesamt 21 Fällen stellte die Polizei im Vormonat derart hohe Geschwindigkeitsübertretungen fest, dass den Lenkern nach einer Anhaltung nicht nur der Führerschein abgenommen, sondern auch ihr fahrbarer Untersatz vorläufig beschlagnahmt wurde.
Das ergab eine Auswertung der Verkehrsstatistik, die monatlich von der Exekutive zur Mitte des Folgemonats erstellt wird. Konkret gab es im flächenmäßig größten Bundesland Niederösterreich mit sieben Beschlagnahmen die meisten Fälle. Danach kam Tirol mit drei Beschlagnahmen, gefolgt von fünf Bundesländern mit je zwei Fällen (Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg und Wien). In Kärnten gab es im März eine vorläufige Beschlagnahme eines Raserfahrzeuges. Einziges Bundesland mit weißer Weste blieb im ersten Monat seit der Gesetzesverschärfung Salzburg. Der Wert für die Großstadt Wien mit zwei Fällen erscheint niedrig.
Eine Beschlagnahme ist ab einer festgestellten Tempoüberschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet bzw. mehr als 70 km/h außerhalb vorgesehen.
Gleichzeitig weist Paul Eidenberger, einer der Sprecher des Innenressorts, darauf hin, dass diese Zahlen „lediglich einen Teil eines vermutlich viel größeren Gesamtbildes zeigen“, da dies nur die vorläufigen Beschlagnahmen nach einer Anhaltung der Lenker sind. In Fällen, in denen bei fixen Radaroder Lasermessanlagen entsprechend hohe Tempoüberschreitungen gemessen werden, „gibt es meist überhaupt keine Berührungspunkte mit der Polizei, sondern eine mögliche Beschlagnahme geht direkt über die Bezirkshauptmannschaft“, betont das BMI.
Wenn man die Monatszahlen des BMI für März auf ein ganzes Jahr hochrechnet, wären das rund 250
Beschlagnahmen – deutlich weniger als die vor der Gesetzesänderung vom zuständigen Verkehrsministerium erwartete Zahl von rund 400 Fällen pro Jahr in Österreich.
Wie die SN berichteten, wurden vorläufig beschlagnahmte Fahrzeuge bisher in den meisten Fällen schon nach wenigen Tagen wieder an die Eigentümer bzw. bei Leasingfahrzeugen an die Verfügungsberechtigten zurückgegeben. Denn eine dauerhafte behördliche Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserfahrten ist mit relativ hohen Hürden verknüpft. Neben der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine Voraussetzung, dass dem betreffenden Lenker oder der betreffenden Lenkerin in den vergangenen vier Jahren ein Mal der Führerschein wegen Schnellfahrens bereits abgenommen wurde.
Ein weiteres Beispiel dafür ist die Raserfahrt eines Motorradlenkers, der am 22. März in St. Veit an der Gölsen (Bezirk Lilienfeld) mit 160 Stundenkilometern in einer 70er-Beschränkung von der Polizei gemessen wurde. Nach Abzug der Messtoleranz blieb eine Überschreitung von 82 km/h übrig, wie Bezirkshauptfrau Heidelinde Grubhofer den SN am Montag erläuterte: „Ein Verfall wurde nicht verfügt, da die Voraussetzungen für eine behördliche Beschlagnahme nicht vorgelegen sind.“Bei Ersttätern sieht die StVO ab einer Überschreitung von mehr als 90 km/h im Freiland (oder 80 km/h im Ortsgebiet) vor, dass der Staat ihr Fahrzeug auf Dauer einzieht.
Die erste bekannt gewordene Raserfahrt, nach der die Behörde das Auto per Bescheid für verfallen erklärt hatte, war im Bezirk Korneuburg. Wie berichtet, war ein 21-Jähriger am Samstag, 9. März 2024, mit 247 km/h von der Polizei auf der Donauuferautobahn bei Langenzersdorf gemessen worden (Messtoleranz bereits eingerechnet). Der Lenker war ein Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk Mistelbach. Nach dem Raserdelikt wird die Probezeit für ihn um ein weiteres Jahr verlängert. Neben einer Geldstrafe und einer Nachschulung droht ihm ein mindestens sechsmonatiger Entzug des Führerscheins.
Am Sonntagabend stoppten Polizisten einen Probeführerscheinbesitzer (20) mit 136 statt der erlaubten 50 km/h in Wien-Simmering. Den Wagen konnten ihm die Beamten nicht abnehmen, weil ihm der 5er-BMW nicht gehört.
„Unsere Zahlen zeigen nur einen Teil eines viel größeren Gesamtbildes.“Paul Eidenberger, BMI-Sprecher