Grüne gewinnen Verlosung von Gemeindefunktion
Weil zwei Parteien bei der Wahl gleich viele Stimmen bekamen, musste in Bruck das Los entscheiden. Beim Land erinnert man sich an keinen solchen Fall.
BRUCK. Bei der Gemeindevertretungswahl am 10. März haben in Bruck zwei Parteien gleich viele Stimmen erhalten. Sowohl für die Grünen als auch für die Liste „Für unser Bruck“(FUB) von Ex-Bürgermeister Herbert Burgschwaiger entschieden sich 245 Wähler. Dass das zu Komplikationen führen kann, zeigte sich aber erst bei der Verteilung der Sitze für die Gemeindevorstehung auf die Fraktionen.
Die Gemeindevorstehung ist in den Landgemeinden das wichtigste Gremium neben der Gemeindevertretung. Sie entscheidet vor allem über Personalangelegenheiten und Rechtsgeschäfte bis zu einer gewissen finanziellen Grenze. Die Mitglieder der Gemeindevorstehung heißen Gemeinderäte. Die Sitze werden nach dem Verhältniswahlrecht auf die Fraktionen verteilt. Wie viele Gemeinderäte es gibt, richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Im Fall von Bruck besteht die Gemeindevorstehung aus der Bürgermeisterin und sieben Gemeinderäten. Sechs davon fielen den stärksten Parteien ÖVP und SPÖ zu. Als es zur Bestimmung des siebten und letzten Gemeinderats kam, hatten die Grünen und die FUB nicht nur beide die meisten Restmandate, nämlich zwei, sondern auch gleich viele Reststimmen, nämlich 245. In der Salzburger Gemeindeordnung ist für diesen Fall vorgesehen, dass das Los entscheidet.
Hans Gratz von den Brucker Grünen sagt, man sei sich zunächst unsicher gewesen, wie in einem solche Fall vorzugehen sei, und habe sich beim Landeswahlleiter Michael Bergmüller erkundigt. Der sagt, er sei eigentlich nicht zuständig, weil die Wahl der Gemeindevorstehung in der Gemeindeordnung und nicht in der Gemeindewahlordnung geregelt sei. Die für die Gemeindeordnung zuständige Gemeindeaufsicht des Landes bestätigte, womit man in Bruck gerechnet hatte: Es muss gelost werden.
Zur Verlosung habe es einen eigenen Termin am Abend gegeben, sagt Herbert Burgschwaiger. „Dabei waren die Bürgermeisterin, die Wahlkommission, Hans Gratz und ich.“Vor den Augen der Zeugen wurden bei einem Wahlzettel die Grünen und bei einem zweiten die FUB angekreuzt. „Die Wahlzettel wurden in Kuverts gesteckt, in eine kleine Urne geworfen und diese geschüttelt.“Wer die Ziehung vornehmen musste, ist ebenfalls in der Gemeindeordnung geregelt. Es war das jüngste Mitglied der Gemeindewahlbehörde, der Gemeindevertreter Patrick Seiwald von der SPÖ. Er zog das Kuvert der Grünen. Damit ist Hans Gratz Gemeinderat, und hat als solcher Stimm- und Antragsrecht in der Gemeindevorstehung. Die FUB hat nur Anrecht auf ein beratendes Mitglied in dem Gremium.
Burgschwaiger sagt, die Enttäuschung darüber, dass das Los nicht auf seine Fraktion gefallen sei, halte sich in Grenzen. „Ich bin mit den zwei Mandaten, die wir gemacht haben, sehr zufrieden. Ich sitze in der Gemeindevertretung, wo die meisten wichtigen Entscheidungen in der Gemeinde fallen. Und als beratendes Mitglied in der Vorstehung bekomme ich alle Informationen.“Gratz sagt, er werde als Konsequenz aus der Verlosung nach rund 30 Jahren nicht mehr den Überprüfungsausschuss der Gemeinde leiten. „Die Bürgermeisterpartei kann nicht den Vorsitz übernehmen und es darf kein Gemeinderat sein.“
Landeswahlleiter Michael Bergmüller sagt, er könne sich nicht erinnern, dass es in Salzburg schon einmal eine Verlosung wie in Bruck gegeben habe. Bewusst sei ihm, dass es zur Verlosung von Beisitzern in Wahllokalen gekommen sei,
„Ich bin jetzt Gemeinderat und die FUB schaut durch die Finger.“Hans Gratz, Grüne Bruck (Bild: SN/GRÜNE)
wenn zwei Parteien den gleichen Anspruch hatten. Der Leiter der Gemeindeaufsicht beim Land, Heinz Hundsberger, sagt, auch ihm sei kein ähnlicher Fall in Erinnerung. Das heiße aber nicht, dass es nicht schon vorgekommen sei. Es gebe fast täglich Anfragen von Gemeinden zur Auslegung der Gemeindeordnung.
In der Salzburger Gemeindeordnung und der Gemeindewahlordnung ist auch für andere Fälle geregelt, was zu passieren hat, wenn zwei oder mehr Parteien oder Bürgermeisterkandidaten gleich viele Stimmen erhalten. Im Fall der Verteilung der Mandate in der Gemeindevertretung nach der Gemeindevertretungswahl auf die Fraktionen gilt: „Wenn hienach mehrere Parteien auf ein Mandat den gleichen Anspruch haben, entscheidet das Los, das von dem an Jahren jüngs
ten Mitglied der Gemeindewahlbehörde zu ziehen ist.“Eine Sonderregelung gibt es für die Wahl des Bürgermeisters. Haben im ersten Wahlgang zwei Kandidaten jeweils die meisten Stimmen, gehen sie in die Stichwahl. Haben aber zwei Kandidaten jeweils die zweitmeisten Stimmen, so entscheidet zwischen diesen das Los, wer in der Stichwahl gegen den stimmenstärksten Kandidaten antreten kann. Falls die beiden Teilnehmer der Stichwahl gleich viele Stimmen erhalten, entscheidet nicht das Los, sondern die Wahl ist zu wiederholen. Die Gemeindewahlbehörde hat dafür einen Tag festzulegen, der nicht mehr als drei Wochen nach dem letzten Wahlgang liegt. Die Wahl wird so oft wiederholt, bis einer der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.