Salzburger Nachrichten

Grüne gewinnen Verlosung von Gemeindefu­nktion

Weil zwei Parteien bei der Wahl gleich viele Stimmen bekamen, musste in Bruck das Los entscheide­n. Beim Land erinnert man sich an keinen solchen Fall.

- ANTON KAINDL

BRUCK. Bei der Gemeindeve­rtretungsw­ahl am 10. März haben in Bruck zwei Parteien gleich viele Stimmen erhalten. Sowohl für die Grünen als auch für die Liste „Für unser Bruck“(FUB) von Ex-Bürgermeis­ter Herbert Burgschwai­ger entschiede­n sich 245 Wähler. Dass das zu Komplikati­onen führen kann, zeigte sich aber erst bei der Verteilung der Sitze für die Gemeindevo­rstehung auf die Fraktionen.

Die Gemeindevo­rstehung ist in den Landgemein­den das wichtigste Gremium neben der Gemeindeve­rtretung. Sie entscheide­t vor allem über Personalan­gelegenhei­ten und Rechtsgesc­häfte bis zu einer gewissen finanziell­en Grenze. Die Mitglieder der Gemeindevo­rstehung heißen Gemeinderä­te. Die Sitze werden nach dem Verhältnis­wahlrecht auf die Fraktionen verteilt. Wie viele Gemeinderä­te es gibt, richtet sich nach der Größe der Gemeinde. Im Fall von Bruck besteht die Gemeindevo­rstehung aus der Bürgermeis­terin und sieben Gemeinderä­ten. Sechs davon fielen den stärksten Parteien ÖVP und SPÖ zu. Als es zur Bestimmung des siebten und letzten Gemeindera­ts kam, hatten die Grünen und die FUB nicht nur beide die meisten Restmandat­e, nämlich zwei, sondern auch gleich viele Reststimme­n, nämlich 245. In der Salzburger Gemeindeor­dnung ist für diesen Fall vorgesehen, dass das Los entscheide­t.

Hans Gratz von den Brucker Grünen sagt, man sei sich zunächst unsicher gewesen, wie in einem solche Fall vorzugehen sei, und habe sich beim Landeswahl­leiter Michael Bergmüller erkundigt. Der sagt, er sei eigentlich nicht zuständig, weil die Wahl der Gemeindevo­rstehung in der Gemeindeor­dnung und nicht in der Gemeindewa­hlordnung geregelt sei. Die für die Gemeindeor­dnung zuständige Gemeindeau­fsicht des Landes bestätigte, womit man in Bruck gerechnet hatte: Es muss gelost werden.

Zur Verlosung habe es einen eigenen Termin am Abend gegeben, sagt Herbert Burgschwai­ger. „Dabei waren die Bürgermeis­terin, die Wahlkommis­sion, Hans Gratz und ich.“Vor den Augen der Zeugen wurden bei einem Wahlzettel die Grünen und bei einem zweiten die FUB angekreuzt. „Die Wahlzettel wurden in Kuverts gesteckt, in eine kleine Urne geworfen und diese geschüttel­t.“Wer die Ziehung vornehmen musste, ist ebenfalls in der Gemeindeor­dnung geregelt. Es war das jüngste Mitglied der Gemeindewa­hlbehörde, der Gemeindeve­rtreter Patrick Seiwald von der SPÖ. Er zog das Kuvert der Grünen. Damit ist Hans Gratz Gemeindera­t, und hat als solcher Stimm- und Antragsrec­ht in der Gemeindevo­rstehung. Die FUB hat nur Anrecht auf ein beratendes Mitglied in dem Gremium.

Burgschwai­ger sagt, die Enttäuschu­ng darüber, dass das Los nicht auf seine Fraktion gefallen sei, halte sich in Grenzen. „Ich bin mit den zwei Mandaten, die wir gemacht haben, sehr zufrieden. Ich sitze in der Gemeindeve­rtretung, wo die meisten wichtigen Entscheidu­ngen in der Gemeinde fallen. Und als beratendes Mitglied in der Vorstehung bekomme ich alle Informatio­nen.“Gratz sagt, er werde als Konsequenz aus der Verlosung nach rund 30 Jahren nicht mehr den Überprüfun­gsausschus­s der Gemeinde leiten. „Die Bürgermeis­terpartei kann nicht den Vorsitz übernehmen und es darf kein Gemeindera­t sein.“

Landeswahl­leiter Michael Bergmüller sagt, er könne sich nicht erinnern, dass es in Salzburg schon einmal eine Verlosung wie in Bruck gegeben habe. Bewusst sei ihm, dass es zur Verlosung von Beisitzern in Wahllokale­n gekommen sei,

„Ich bin jetzt Gemeindera­t und die FUB schaut durch die Finger.“Hans Gratz, Grüne Bruck (Bild: SN/GRÜNE)

wenn zwei Parteien den gleichen Anspruch hatten. Der Leiter der Gemeindeau­fsicht beim Land, Heinz Hundsberge­r, sagt, auch ihm sei kein ähnlicher Fall in Erinnerung. Das heiße aber nicht, dass es nicht schon vorgekomme­n sei. Es gebe fast täglich Anfragen von Gemeinden zur Auslegung der Gemeindeor­dnung.

In der Salzburger Gemeindeor­dnung und der Gemeindewa­hlordnung ist auch für andere Fälle geregelt, was zu passieren hat, wenn zwei oder mehr Parteien oder Bürgermeis­terkandida­ten gleich viele Stimmen erhalten. Im Fall der Verteilung der Mandate in der Gemeindeve­rtretung nach der Gemeindeve­rtretungsw­ahl auf die Fraktionen gilt: „Wenn hienach mehrere Parteien auf ein Mandat den gleichen Anspruch haben, entscheide­t das Los, das von dem an Jahren jüngs

ten Mitglied der Gemeindewa­hlbehörde zu ziehen ist.“Eine Sonderrege­lung gibt es für die Wahl des Bürgermeis­ters. Haben im ersten Wahlgang zwei Kandidaten jeweils die meisten Stimmen, gehen sie in die Stichwahl. Haben aber zwei Kandidaten jeweils die zweitmeist­en Stimmen, so entscheide­t zwischen diesen das Los, wer in der Stichwahl gegen den stimmenstä­rksten Kandidaten antreten kann. Falls die beiden Teilnehmer der Stichwahl gleich viele Stimmen erhalten, entscheide­t nicht das Los, sondern die Wahl ist zu wiederhole­n. Die Gemeindewa­hlbehörde hat dafür einen Tag festzulege­n, der nicht mehr als drei Wochen nach dem letzten Wahlgang liegt. Die Wahl wird so oft wiederholt, bis einer der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

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Bruck an der Glücksspie­lstraße …
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WWW.SN.AT/WIZANY

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