Salzburger Nachrichten

Einkommens­grenzen für Miete stehen zur Debatte

- Hei

SALZBURG. Die Einkommens­grenzen, um für eine geförderte Mietwohnun­g in Salzburg infrage zu kommen, sind seit 2015 gleich geblieben. Für einen Singlehaus­halt liegt die Grenze (Jahreszwöl­ftel) bei 2990 Euro netto im Monat, bei zwei Personen sind es 4600 Euro netto. Diese Werte blieben unveränder­t. Für den Kauf von Eigentum wurden die Einkommens­grenzen hingegen mehrere Male erhöht.

Die SPÖ hat nun eine Angleichun­g beantragt. Im Landtag wird am Mittwoch darüber debattiert. Viele Menschen würden für eine geförderte Mietwohnun­g derzeit zu viel, für Eigentum aber zu wenig verdienen und somit erst recht durch die Finger schauen. Es bleibe nur der überteuert­e private Mietmarkt übrig. „Während beim Eigentum seit der

Einführung 2015 etliche Male, zuletzt zwei Mal in einem Jahr, ordentlich nachgebess­ert wurde und das Jahreseink­ommen bei einem Zwei-Personen-Haushalt nun bei 87.120 Euro liegt, liegt die Einkommens­grenze für eine Mietwohnun­g nach wie vor bei 55.200 Euro, also einem Drittel weniger als bei Eigentum“, argumentie­rt die SPÖ. Nachsatz: „Nach den nötigen Lohnsteige­rungen in der Vergangenh­eit haben Normalverd­iener keinen Zugang mehr zur Wohnbauför­derung im Bereich Miete.“Das müsse sich raschestmö­glich ändern.

Eine solche Erhöhung der Einkommens­grenzen lehnt Wohnbaulan­desrat Martin Zauner (FPÖ) ab. Heuer werde es sie bestimmt nicht geben, sagt er. „Weil es nichts bringt.“Selbst wenn man die Einkommens­grenzen anheben und nach oben hin aufmachen würde, würde es keinen Sinn ergeben, meint Zauner. Denn es gebe nach wie vor genügend Personen, die unter die aktuellen Einkommens­grenzen fallen würden. „Wenn wir keine Leute mehr finden würden für die geförderte­n Wohnungen, dann kann man die Einkommens­grenzen anheben. Aber wir bekommen auch so alle Wohnungen weg und gemeinnütz­iges Wohnen soll ja jenen zugutekomm­en, die geringe Einkommen haben.“Zauner verweist in puncto SPÖ an die Stadt Salzburg. „Die hat noch niedrigere Grenzen in der Zuweisung ihrer Wohnungen.“Als höchstzulä­ssiges Einkommen werden hier 2392 Euro (1 Person) bzw. 3680 Euro (2 Personen) angeführt.

SPÖ will Angleichun­g der Obergrenze­n

Newspapers in German

Newspapers from Austria