Salzburger Nachrichten

Wie viel Einfluss haben Lobbyisten auf die EU-Gesetzgebu­ng?

Der Europäisch­e Rechnungsh­of kritisiert in einem Sonderberi­cht Schlupflöc­her im Transparen­zregister der EU-Institutio­nen.

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Ihre Adressaten sind Beamte, Abgeordnet­e und Kommissare, ihre Mission ist die Beeinfluss­ung von EU-Gesetzen im Sinne ihrer Auftraggeb­er: Großkonzer­ne und Wirtschaft­sverbände auf der einen, Umweltschu­tzorganisa­tionen und Gewerkscha­ften auf der anderen Seite lobbyieren bei den EU-Institutio­nen für ihre Anliegen. Der Europäisch­e Rechnungsh­of hat im Rahmen eines Sonderberi­chts den Einfluss von Interessen­vertretern auf die EU-Gesetzgebu­ng durchleuch­tet. Konkret hat er untersucht, inwieweit das 2011 von Kommission und Parlament eingericht­ete Transparen­zregister dabei hilft, den Einfluss von außen auf Entscheidu­ngsprozess­e der EU-Institutio­nen sichtbarer zu machen. Dass die Aktivitäte­n zugenommen haben, zeigt die Zahl der Registrier­ungen von Lobbyisten bzw. deren Organisati­onen, die von 5500 im Jahr 2012 auf aktuell 12.500 gestiegen ist. „Lobbying ist ein wichtiges demokratis­ches Instrument, aber es ist nicht frei von Risiken“, sagte der zuständige Prüfer

Jorg Petrovič am Dienstag in Luxemburg. Bei fehlender Transparen­z könne es zu unzulässig­er Einflussna­hme, zu unlauterem Wettbewerb und Korruption kommen.

Und an Transparen­z mangle es trotz des Registers. „Lobbyisten können immer noch unter das Radar schlüpfen“, kritisiert­e Petrovič. So müssten sich die Interessen­vertreter nur für Treffen mit ranghohen Mitarbeite­rn der EU-Institutio­nen registrier­en – spontane Verabredun­gen, Telefonate und E-Mail-Verkehr müssten nicht gemeldet werden. Der Rechnungsh­of empfehle daher, die Regeln zu verschärfe­n.

Die Prüfer bemängeln zudem, dass es den EU-Institutio­nen an einem Druckmitte­l fehlt, Lobbyisten dazu zu verpflicht­en, richtige Angaben zu machen – das Transparen­zregister fußt auf einer Vereinbaru­ng ohne gesetzlich­e Grundlage. Sie verweisen auf mitunter strenge Regeln in den Mitgliedss­taaten. Österreich wird positiv erwähnt: Dort werden bei Verstößen gegen das geltende Lobbygeset­z Geldstrafe­n bis zu 60.000 Euro fällig.

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