Wie viel Einfluss haben Lobbyisten auf die EU-Gesetzgebung?
Der Europäische Rechnungshof kritisiert in einem Sonderbericht Schlupflöcher im Transparenzregister der EU-Institutionen.
Ihre Adressaten sind Beamte, Abgeordnete und Kommissare, ihre Mission ist die Beeinflussung von EU-Gesetzen im Sinne ihrer Auftraggeber: Großkonzerne und Wirtschaftsverbände auf der einen, Umweltschutzorganisationen und Gewerkschaften auf der anderen Seite lobbyieren bei den EU-Institutionen für ihre Anliegen. Der Europäische Rechnungshof hat im Rahmen eines Sonderberichts den Einfluss von Interessenvertretern auf die EU-Gesetzgebung durchleuchtet. Konkret hat er untersucht, inwieweit das 2011 von Kommission und Parlament eingerichtete Transparenzregister dabei hilft, den Einfluss von außen auf Entscheidungsprozesse der EU-Institutionen sichtbarer zu machen. Dass die Aktivitäten zugenommen haben, zeigt die Zahl der Registrierungen von Lobbyisten bzw. deren Organisationen, die von 5500 im Jahr 2012 auf aktuell 12.500 gestiegen ist. „Lobbying ist ein wichtiges demokratisches Instrument, aber es ist nicht frei von Risiken“, sagte der zuständige Prüfer
Jorg Petrovič am Dienstag in Luxemburg. Bei fehlender Transparenz könne es zu unzulässiger Einflussnahme, zu unlauterem Wettbewerb und Korruption kommen.
Und an Transparenz mangle es trotz des Registers. „Lobbyisten können immer noch unter das Radar schlüpfen“, kritisierte Petrovič. So müssten sich die Interessenvertreter nur für Treffen mit ranghohen Mitarbeitern der EU-Institutionen registrieren – spontane Verabredungen, Telefonate und E-Mail-Verkehr müssten nicht gemeldet werden. Der Rechnungshof empfehle daher, die Regeln zu verschärfen.
Die Prüfer bemängeln zudem, dass es den EU-Institutionen an einem Druckmittel fehlt, Lobbyisten dazu zu verpflichten, richtige Angaben zu machen – das Transparenzregister fußt auf einer Vereinbarung ohne gesetzliche Grundlage. Sie verweisen auf mitunter strenge Regeln in den Mitgliedsstaaten. Österreich wird positiv erwähnt: Dort werden bei Verstößen gegen das geltende Lobbygesetz Geldstrafen bis zu 60.000 Euro fällig.