Spielsüchtiger Betrüger verurteilt
Vier Jahre Haft für Kärntner, der Tochter missbraucht haben soll.
Weil er fünf Mal den Beischlaf mit seiner 14-jährigen Tochter vollzogen und damit Blutschande begangen haben soll, musste sich am Dienstag ein 42-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Dem Mann wurde auch vorgeworfen, zehn Personen über Onlineanzeigen betrogen zu haben. Er gab den Betrug zu und wurde dafür nicht rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt.
Den Beischlaf mit seiner Tochter bestritt er vehement, die Verhandlung in dieser Causa wurde vertagt. Schwer belastet wurde der Mann durch Chats, die auf seinem Handy sichergestellt wurden. Darin hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft versucht, seine Tochter vor ihrer Aussage bei der Polizei zu beeinflussen.
Nicht weniger als 19 Vorverurteilungen stehen bei dem Mann zu Buche, fast alle wegen Betruges. „Sie kommen aus der Haft und machen einfach weiter. Sie haben Onlineinserate aufgegeben für WeberGrills und Pelletsöfen. Und als sich die Leute gewundert haben, wo ihre Bestellungen bleiben, haben Sie sie noch vertröstet. Wie dumm und dreist ist das?“, fragte Richter Gernot Kugi. „Spielsucht“, sagte der Angeklagte und zuckte mit den
Schultern. Er habe sich damit von der Realität und einem schweren familiären Schicksalsschlag ablenken wollen.
Der Bewährungshelfer des Mannes zeichnete ein gar nicht rosiges Bild von seinem Klienten, den er schon seit 2016 betreut. „Er bekommt ja AMS-Unterstützung, Sozialhilfe, die Familie bekommt Kindergeld für sechs Kinder – damit kann man schon auskommen“, sagte er. Vier Jahre Haft, „weniger geht bei Ihnen einfach nicht“, sagte der Richter. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.