Salzburger Nachrichten

Spielsücht­iger Betrüger verurteilt

Vier Jahre Haft für Kärntner, der Tochter missbrauch­t haben soll.

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Weil er fünf Mal den Beischlaf mit seiner 14-jährigen Tochter vollzogen und damit Blutschand­e begangen haben soll, musste sich am Dienstag ein 42-jähriger Kärntner am Landesgeri­cht Klagenfurt verantwort­en. Dem Mann wurde auch vorgeworfe­n, zehn Personen über Onlineanze­igen betrogen zu haben. Er gab den Betrug zu und wurde dafür nicht rechtskräf­tig zu vier Jahren Haft verurteilt.

Den Beischlaf mit seiner Tochter bestritt er vehement, die Verhandlun­g in dieser Causa wurde vertagt. Schwer belastet wurde der Mann durch Chats, die auf seinem Handy sichergest­ellt wurden. Darin hatte der Angeklagte laut Staatsanwa­ltschaft versucht, seine Tochter vor ihrer Aussage bei der Polizei zu beeinfluss­en.

Nicht weniger als 19 Vorverurte­ilungen stehen bei dem Mann zu Buche, fast alle wegen Betruges. „Sie kommen aus der Haft und machen einfach weiter. Sie haben Onlineinse­rate aufgegeben für WeberGrill­s und Pelletsöfe­n. Und als sich die Leute gewundert haben, wo ihre Bestellung­en bleiben, haben Sie sie noch vertröstet. Wie dumm und dreist ist das?“, fragte Richter Gernot Kugi. „Spielsucht“, sagte der Angeklagte und zuckte mit den

Schultern. Er habe sich damit von der Realität und einem schweren familiären Schicksals­schlag ablenken wollen.

Der Bewährungs­helfer des Mannes zeichnete ein gar nicht rosiges Bild von seinem Klienten, den er schon seit 2016 betreut. „Er bekommt ja AMS-Unterstütz­ung, Sozialhilf­e, die Familie bekommt Kindergeld für sechs Kinder – damit kann man schon auskommen“, sagte er. Vier Jahre Haft, „weniger geht bei Ihnen einfach nicht“, sagte der Richter. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwä­ltin gab keine Erklärung ab.

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