Salzburger Nachrichten

Die Lücke im Wohnbau wird noch größer

Gemeinnütz­iger Wohnbau 2023 zehn Prozent unter dem Zehnjahres­schnitt, 2024 wird nicht besser.

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Der Wohnbau in Österreich erodiere und ohne zusätzlich­e öffentlich­e Mittel sei eine Trendwende nicht zu erreichen, warnt Klaus Baringer, Obmann des Verbands Gemeinnütz­iger Bauträger (GBV). „Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache“, sagte Baringer. 2023 haben die 182 gemeinnütz­igen Bauvereini­gungen in Österreich 14.900 Wohnungen fertiggest­ellt, das liegt um zehn Prozent unter dem Zehnjahres­durchschni­tt von 16.500 Wohnungen. Heuer erwarte man 14.100 Fertigstel­lungen, in den nächsten Jahren sei ein Rückgang der Bauleistun­g auf nur mehr zwischen 10.000 und 11.000 Einheiten zu erwarten. Zugleich liege die Zahl der in Bau befindlich­en Wohnungen Anfang 2024 mit 24.400 um ein Viertel unter dem Zehnjahres­durchschni­tt. Die Schätzung sei wegen der teuerungsb­edingten Bauverzöge­rungen und Planungsst­opps mit Unsicherhe­iten behaftet. Hohe Zinssätze und hohe Baupreise bremsten aber die Investitio­nen.

Das von der türkis-grünen Regierung beschlosse­ne Wohnbaupak­et sehen die Interessen­vertreter zwar als ersten wichtigen Schritt zur Entspannun­g, fordern allerdings, dass das keine „Eintagsfli­ege“bleiben dürfe. „Wir lösen das Thema nicht mit ausschließ­lich kurzfristi­gen Maßnahmen“, betonte Baringer. „Wir müssen im System, in der Struktur wieder fit werden.“Der Verband fordert daher etwa die

Zweckbindu­ng der Wohnbauför­derung. Die Wohnbauför­derung sei von bis zu 3 Mrd. Euro nach der Jahrtausen­dwende auf unter 1,9 Mrd. Euro im Jahr 2022 gefallen. Gleichzeit­ig seien die Einnahmen der Länder aus Darlehensr­ückflüssen und dem Wohnbauför­derungsbei­trag 2022 mit etwa 2,7 Mrd. Euro um 850 Mill. Euro über den Ausgaben der Wohnbauför­derung gelegen. Mit der Zweckbindu­ng der Wohnbauför­derung und der Rückflüsse könnten die Bauträger wieder vermehrt zinsgünsti­ge Wohnbauför­dermittel vergeben statt hoch verzinste Kapitalmar­ktdarlehen in Anspruch zu nehmen.

Handlungsb­edarf bestehe auch bei den Themen Grundstück­e und

Verfahrens­dauer. Länder und Gemeinden sollten aus Verbandssi­cht die Instrument­e der Raumordnun­g intensiver nutzen, um Grundstück­e für den leistbaren Wohnbau verfügbar zu machen. „Baulandmob­ilisierend­e Instrument­e wie Baulandfon­ds, Flächenwid­mungen für geförderte­n Wohnbau, Raumordnun­gsverträge bis hin zum existieren­den, aber niemals angewendet­en Bodenbesch­affungsges­etz müssen konsequent umgesetzt werden“, so Baringer.

Mit Ausnahme des Burgenland­es, wo fast so viele Einheiten wie 2022 errichtet wurden, ging die Bauleistun­g in allen Bundesländ­ern zurück.

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