Salzburger Nachrichten

Gefangen im Onlinedrei­eck

- KLICKFIT Ralf Hillebrand Anregungen um die RALF.HILLEBRAND@SN.AT

Ein Einkauf auf einer der großen Shoppingpl­attformen wie Amazon oder Willhaben. Alles läuft wie gewohnt, das Produkt kommt fristgerec­ht an. Also alles gut? Nicht unbedingt. Selbst ein abgeschlos­sener Kauf samt erfolgter Lieferung kann Teil einer perfiden Masche sein, des sogenannte­n Dreiecksbe­trugs. Der Ansatz ist zwar nicht neu. Aber seit die Informatio­nsplattfor­m Watchlist Internet davor gewarnt hat, ist die Betrugsmas­che gar einer der meistgegoo­gelten Begriffe Österreich­s.

Wie läuft der Dreiecksbe­trug? Ein Käufer schlägt etwa auf Willhaben zu. Ist der Kauf erfolgt, bestellt der Verkäufer das gleiche Produkt auf einem anderen Portal im Namen des Käufers und lässt es diesem auf Rechnung zuschicken. Die Folge: Die Zweitplatt­form will vom Käufer das Geld für das Produkt, der Käufer will aber nicht zahlen – denn er hat ja schon auf Willhaben gezahlt. Der Streit kann bis zu Betrugsanz­eigen führen. Währenddes­sen ist der Verkäufer mit dem Geld auf und davon.

Wie kann man vermeiden, in die Falle zu tappen? Eine Portion Skepsis hilft bei jedem Webkauf. Kontrollie­ren Sie zudem die Absenderad­resse, sobald das Paket eintrudelt. Ist der Absender ein anderer als erwartet, sollten Sie nachhaken.

Sind Sie bereits in die Falle getappt, sollten Sie schnellstm­öglich alle Daten zum Kauf sichern und Webshops, Polizei sowie den gewählten Zahlungsan­bieter kontaktier­en. Dazu noch ein Tipp: Beim Zahlungsan­bieter PayPal nicht die Option „Geld an Freunde und Familie senden“wählen – denn diese bietet keinen Käuferschu­tz.

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