Gefangen im Onlinedreieck
Ein Einkauf auf einer der großen Shoppingplattformen wie Amazon oder Willhaben. Alles läuft wie gewohnt, das Produkt kommt fristgerecht an. Also alles gut? Nicht unbedingt. Selbst ein abgeschlossener Kauf samt erfolgter Lieferung kann Teil einer perfiden Masche sein, des sogenannten Dreiecksbetrugs. Der Ansatz ist zwar nicht neu. Aber seit die Informationsplattform Watchlist Internet davor gewarnt hat, ist die Betrugsmasche gar einer der meistgegoogelten Begriffe Österreichs.
Wie läuft der Dreiecksbetrug? Ein Käufer schlägt etwa auf Willhaben zu. Ist der Kauf erfolgt, bestellt der Verkäufer das gleiche Produkt auf einem anderen Portal im Namen des Käufers und lässt es diesem auf Rechnung zuschicken. Die Folge: Die Zweitplattform will vom Käufer das Geld für das Produkt, der Käufer will aber nicht zahlen – denn er hat ja schon auf Willhaben gezahlt. Der Streit kann bis zu Betrugsanzeigen führen. Währenddessen ist der Verkäufer mit dem Geld auf und davon.
Wie kann man vermeiden, in die Falle zu tappen? Eine Portion Skepsis hilft bei jedem Webkauf. Kontrollieren Sie zudem die Absenderadresse, sobald das Paket eintrudelt. Ist der Absender ein anderer als erwartet, sollten Sie nachhaken.
Sind Sie bereits in die Falle getappt, sollten Sie schnellstmöglich alle Daten zum Kauf sichern und Webshops, Polizei sowie den gewählten Zahlungsanbieter kontaktieren. Dazu noch ein Tipp: Beim Zahlungsanbieter PayPal nicht die Option „Geld an Freunde und Familie senden“wählen – denn diese bietet keinen Käuferschutz.
Digitalwelt?