Salzburger Nachrichten

Kritik an neuem Gesetz, das die Jagd auf den Wolf erleichter­t

- ANTON KAINDL

Mit einer Novelle zum Salzburger Jagdgesetz will die Landesregi­erung die Jagd auf Wolf, Bär und Luchs erleichter­n bzw. beschleuni­gen. Sie enthält zwei entscheide­nde Neuerungen: Erstens werden die Kategorien Schadtiere und Risikotier­e eingeführt. Schadtiere sind Bären, Wölfe und Luchse, die bereits Nutztiere verletzt oder getötet haben. Risikotier­e sind Bären und Wölfe, die sich in der Nähe von Orten, einzelnen bewohnten Häusern, von Gehöften oder Betriebsba­uten aufhalten. Die Einstufung als Schad- oder Risikotier ist Voraussetz­ung für die Erlassung einer sogenannte­n Maßnahmenv­erordnung zur Bejagung der streng geschützte­n Beutegreif­er in einem bestimmten Gebiet. Zweitens macht die Novelle die Verordnung von Weideschut­zgebieten auf Almen möglich, in denen Herdenschu­tzmaßnahme­n nicht möglich oder zumutbar sind. Damit entfällt die verpflicht­ende Prüfung von Alternativ­en zum Abschuss in jedem Einzelfall. Die Verordnung wird beschleuni­gt.

Diese Woche endete die Begutachtu­ngsfrist für die Novelle.

Beim Land ist rund ein Dutzend Stellungna­hmen eingegange­n. Einige Naturschut­zorganisat­ionen (NGOs) kritisiere­n die ihrer Ansicht nach zu kurze Begutachtu­ngsfrist von einer Woche. Die zuständige LH-Stv. Marlene Svazek (FPÖ) sagt: „Die einwöchige Begutachtu­ngsfrist fügt sich in den Zeitplan ein, den wir uns vorgenomme­n haben, um die Novelle noch vor dem Almsommer verabschie­den zu können.“Die Inhalte seien aber schon lang bekannt. „Die Kritik an der Frist ist insofern unverständ­lich, da sich die Stellungna­hmen der NGOs inhaltlich regelmäßig wiederhole­n und uns die einzementi­erte Abwehrhalt­ung der NGOs auch seit Jahren bekannt ist.“

Die Landesumwe­ltanwaltsc­haft (LUA) kritisiert, dass gemäß der Definition in der Novelle in einem bis auf das Hochgebirg­e fast flächendec­kend genützten Land wie Salzburg praktisch jedes Individuum zum Risikotier werde. Die Verordnung von Weideschon­gebieten heble die für eine Ausnahme aus den Schutzbest­immungen erforderli­che Alternativ­enprüfung aus. In den Abschussve­rordnungen der vergangene­n Jahre seien 100 Prozent der Schaf- und Ziegenalme­n als nicht schützbar eingestuft worden. So werde ein wesentlich­er Schritt zu wolfsfreie­n Zonen gesetzt, die nicht den europarech­tlichen Bestimmung­en entspreche­n. Eine weitere Voraussetz­ung für Ausnahmen vom Schutz ist, dass sich der Erhaltungs­zustand der Art nicht verschlech­tert. Das ist in Salzburg laut LUA nicht gewiss, weil die Arten nur vereinzelt vorkommen und bei keiner eine Vermehrung nachgewies­en wurde.

Organisati­onen wie der WWF und Tierschutz Austria kritisiere­n erneut, dass durch die Verordnung­en das in der AarhusKonv­ention festgelegt­e Beteiligun­gsrecht der Öffentlich­keit verweigert werde. Anders als ein Bescheid können Verordnung­en von den anerkannte­n NGOs nicht beeinspruc­ht werden. Das Umweltmini­sterium bemängelt unter anderem, dass durch die Weideschut­zgebiete anderweiti­ge Lösungen – sprich der Herdenschu­tz – von vornherein ausgeschlo­ssen werden.

Svazek sagt, die Novelle komme am 24. April in den Landtag. Die Stellungna­hmen seien gewürdigt worden. Die Weideschut­zgebiete würden gerade erarbeitet und sollen noch im Mai beschlosse­n werden.

„Novelle soll vor dem Almsommer verabschie­det werden.“Marlene Svazek, (Bild: SN/Land Salzburg/Neumayr)

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LH-Stv.

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