Kritik an neuem Gesetz, das die Jagd auf den Wolf erleichtert
Mit einer Novelle zum Salzburger Jagdgesetz will die Landesregierung die Jagd auf Wolf, Bär und Luchs erleichtern bzw. beschleunigen. Sie enthält zwei entscheidende Neuerungen: Erstens werden die Kategorien Schadtiere und Risikotiere eingeführt. Schadtiere sind Bären, Wölfe und Luchse, die bereits Nutztiere verletzt oder getötet haben. Risikotiere sind Bären und Wölfe, die sich in der Nähe von Orten, einzelnen bewohnten Häusern, von Gehöften oder Betriebsbauten aufhalten. Die Einstufung als Schad- oder Risikotier ist Voraussetzung für die Erlassung einer sogenannten Maßnahmenverordnung zur Bejagung der streng geschützten Beutegreifer in einem bestimmten Gebiet. Zweitens macht die Novelle die Verordnung von Weideschutzgebieten auf Almen möglich, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind. Damit entfällt die verpflichtende Prüfung von Alternativen zum Abschuss in jedem Einzelfall. Die Verordnung wird beschleunigt.
Diese Woche endete die Begutachtungsfrist für die Novelle.
Beim Land ist rund ein Dutzend Stellungnahmen eingegangen. Einige Naturschutzorganisationen (NGOs) kritisieren die ihrer Ansicht nach zu kurze Begutachtungsfrist von einer Woche. Die zuständige LH-Stv. Marlene Svazek (FPÖ) sagt: „Die einwöchige Begutachtungsfrist fügt sich in den Zeitplan ein, den wir uns vorgenommen haben, um die Novelle noch vor dem Almsommer verabschieden zu können.“Die Inhalte seien aber schon lang bekannt. „Die Kritik an der Frist ist insofern unverständlich, da sich die Stellungnahmen der NGOs inhaltlich regelmäßig wiederholen und uns die einzementierte Abwehrhaltung der NGOs auch seit Jahren bekannt ist.“
Die Landesumweltanwaltschaft (LUA) kritisiert, dass gemäß der Definition in der Novelle in einem bis auf das Hochgebirge fast flächendeckend genützten Land wie Salzburg praktisch jedes Individuum zum Risikotier werde. Die Verordnung von Weideschongebieten heble die für eine Ausnahme aus den Schutzbestimmungen erforderliche Alternativenprüfung aus. In den Abschussverordnungen der vergangenen Jahre seien 100 Prozent der Schaf- und Ziegenalmen als nicht schützbar eingestuft worden. So werde ein wesentlicher Schritt zu wolfsfreien Zonen gesetzt, die nicht den europarechtlichen Bestimmungen entsprechen. Eine weitere Voraussetzung für Ausnahmen vom Schutz ist, dass sich der Erhaltungszustand der Art nicht verschlechtert. Das ist in Salzburg laut LUA nicht gewiss, weil die Arten nur vereinzelt vorkommen und bei keiner eine Vermehrung nachgewiesen wurde.
Organisationen wie der WWF und Tierschutz Austria kritisieren erneut, dass durch die Verordnungen das in der AarhusKonvention festgelegte Beteiligungsrecht der Öffentlichkeit verweigert werde. Anders als ein Bescheid können Verordnungen von den anerkannten NGOs nicht beeinsprucht werden. Das Umweltministerium bemängelt unter anderem, dass durch die Weideschutzgebiete anderweitige Lösungen – sprich der Herdenschutz – von vornherein ausgeschlossen werden.
Svazek sagt, die Novelle komme am 24. April in den Landtag. Die Stellungnahmen seien gewürdigt worden. Die Weideschutzgebiete würden gerade erarbeitet und sollen noch im Mai beschlossen werden.
„Novelle soll vor dem Almsommer verabschiedet werden.“Marlene Svazek, (Bild: SN/Land Salzburg/Neumayr)