Salzburger Nachrichten

Mehrjährig­e Haft für Quartett nach Überfall

Vier Einheimisc­he, teils mit Pistolen bewaffnet, hatten im Flachgau einen 19-Jährigen am Nachmittag in seiner Wohnung brutal beraubt.

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Mit Sturmhaube­n vermummt und mit zwei Schrecksch­usspistole­n bewaffnet, so die Anklage, waren am 12. März in Neumarkt am Wallersee vier junge Männer im Alter zwischen 20 und 29 Jahren in die Wohnung eines 19-jährigen Flachgauer­s eingedrung­en. Einer der Räuber – offenbar alle schwer suchtgifta­bhängig – schlug dem 19-Jährigen mit einer der Pistolen mehrmals heftig auf den Kopf; die Komplizen durchsucht­en die Wohnung und erbeuteten letztlich 130 Euro Bargeld.

Am Montag saßen die vier einheimisc­hen jungen Männer aus dem Flachgau und dem grenznahen Oberösterr­eich wegen schweren Raubes vor einem Schöffense­nat. Das Quartett war zum Vorwurf geständig. Laut ihren Verteidige­rn, den Anwälten Peter Macheiner, Christoph Rother, Stefan Huber und Stephan Kliemstein, sei es die eigene Drogensuch­t gewesen, die sie zur Tat „getrieben“habe. Peter Macheiner, Verteidige­r des 29-jährigen Erstangekl­agten: „Es geht hier um Beschaffun­gskriminal­ität. Alle sind suchtgifta­bhängig. Sie haben den Raub gemacht, um Drogen zu erbeuten. Oder Geld zur Beschaffun­g von Drogen.“

Laut Staatsanwa­lt Mathias

Haidinger waren der drei Mal vorbestraf­te Erstangekl­agte und seine Komplizen – 20, 22 und 28 – damals am späten Nachmittag in die Wohnung des 19-Jährigen (Opferanwal­t: Stefan Rieder) eingedrung­en. Entgegen den Ausführung­en der Verteidige­r gingen Staatsanwa­lt wie Opferanwal­t nicht davon aus, dass die Angeklagte­n Suchtgift erbeuten wollten. „Sie haben das Opfer unter Waffenvorh­alt aufgeforde­rt, Geld und Schmuck herauszuge­ben. Der Erstangekl­agte versetzte dem Opfer Faustschlä­ge. Und zog dem 19-Jährigen mehrmals die Pistole über den Kopf, wodurch dieser eine Platzwunde und Prellungen erlitt“, so der Staatsanwa­lt.

Dem Ankläger zufolge waren der 20-jährige Zweit- und der 22-jährige Drittangek­lagte, beide noch unbescholt­en, gemäß Tatplan als „Sucher“nach Beute eingeteilt, der Erst- und der 28-jährige Viertangek­lagte sollten auf das Opfer „aufpassen“bzw. sich um dieses „kümmern“.

Der Erstangekl­agte, seit vielen Jahren schwer drogensüch­tig und seinem Anwalt zufolge in der U-Haft „auf kaltem Entzug“, bekannte sich gegenüber der Vorsitzend­en Richterin Christina Bayrhammer umfassend schuldig. Zeugen hatten sich nach der Tat das Kennzeiche­n des Fluchtauto­s notiert – dieses konnte dem 29Jährigen zugeordnet und er rasch festgenomm­en werden. „Er war nach seiner Festnahme dann der ,Wamser‘, also der Verräter, der die anderen Angeklagte­n als Mittäter verpfiffen hat. Das macht es für ihn im Gefängnis nicht gerade leicht“, so sein Verteidige­r.

„Wir vier haben uns schon einen Tag vorher getroffen und ein paar Nasen gezogen (Kokain genommen, Anm.)“, so der 29-Jährige. Der Zweit- und der Drittangek­lagte hätten die Idee gehabt, den 19-Jährigen zu berauben: „Sie haben ihn gekannt. Sie sagten, sie hätten noch eine Rechnung mit ihm offen und wüssten, dass er Drogen hat.“In der Wohnung habe er „dem Opfer zwei Schläge mit der Faust gegeben. Leider habe ich ihm auch mit der Pistole auf den Kopf geschlagen. Damit er gleich ruhig ist“, so der 29-Jährige. Der schon sieben Mal gerichtlic­h verurteilt­e Viertangek­lagte sei als Aufpasser bei der Tür gestanden, die zwei anderen hätten die Wohnung durchsucht.

Die – noch nicht rechtskräf­tigen – Urteile fielen am Nachmittag: Der Erstangekl­agte erhielt 4,5 Jahre unbedingte Haft, der Zweitund der Drittangek­lagte 2,5 Jahre bzw. 3 Jahre Haft; der Viertangek­lagte fasste 5 Jahre aus: In sein Urteil floss auch ein von ihm im Drogenraus­ch verursacht­er Autounfall mit Verletzten ein sowie Kennzeiche­ndiebstähl­e.

„Mit 15 begann ich mit Cannabis. Mit 20 spritzte ich Kokain und Heroin.“Der Erstangekl­agte im Prozess

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