Mehrjährige Haft für Quartett nach Überfall
Vier Einheimische, teils mit Pistolen bewaffnet, hatten im Flachgau einen 19-Jährigen am Nachmittag in seiner Wohnung brutal beraubt.
Mit Sturmhauben vermummt und mit zwei Schreckschusspistolen bewaffnet, so die Anklage, waren am 12. März in Neumarkt am Wallersee vier junge Männer im Alter zwischen 20 und 29 Jahren in die Wohnung eines 19-jährigen Flachgauers eingedrungen. Einer der Räuber – offenbar alle schwer suchtgiftabhängig – schlug dem 19-Jährigen mit einer der Pistolen mehrmals heftig auf den Kopf; die Komplizen durchsuchten die Wohnung und erbeuteten letztlich 130 Euro Bargeld.
Am Montag saßen die vier einheimischen jungen Männer aus dem Flachgau und dem grenznahen Oberösterreich wegen schweren Raubes vor einem Schöffensenat. Das Quartett war zum Vorwurf geständig. Laut ihren Verteidigern, den Anwälten Peter Macheiner, Christoph Rother, Stefan Huber und Stephan Kliemstein, sei es die eigene Drogensucht gewesen, die sie zur Tat „getrieben“habe. Peter Macheiner, Verteidiger des 29-jährigen Erstangeklagten: „Es geht hier um Beschaffungskriminalität. Alle sind suchtgiftabhängig. Sie haben den Raub gemacht, um Drogen zu erbeuten. Oder Geld zur Beschaffung von Drogen.“
Laut Staatsanwalt Mathias
Haidinger waren der drei Mal vorbestrafte Erstangeklagte und seine Komplizen – 20, 22 und 28 – damals am späten Nachmittag in die Wohnung des 19-Jährigen (Opferanwalt: Stefan Rieder) eingedrungen. Entgegen den Ausführungen der Verteidiger gingen Staatsanwalt wie Opferanwalt nicht davon aus, dass die Angeklagten Suchtgift erbeuten wollten. „Sie haben das Opfer unter Waffenvorhalt aufgefordert, Geld und Schmuck herauszugeben. Der Erstangeklagte versetzte dem Opfer Faustschläge. Und zog dem 19-Jährigen mehrmals die Pistole über den Kopf, wodurch dieser eine Platzwunde und Prellungen erlitt“, so der Staatsanwalt.
Dem Ankläger zufolge waren der 20-jährige Zweit- und der 22-jährige Drittangeklagte, beide noch unbescholten, gemäß Tatplan als „Sucher“nach Beute eingeteilt, der Erst- und der 28-jährige Viertangeklagte sollten auf das Opfer „aufpassen“bzw. sich um dieses „kümmern“.
Der Erstangeklagte, seit vielen Jahren schwer drogensüchtig und seinem Anwalt zufolge in der U-Haft „auf kaltem Entzug“, bekannte sich gegenüber der Vorsitzenden Richterin Christina Bayrhammer umfassend schuldig. Zeugen hatten sich nach der Tat das Kennzeichen des Fluchtautos notiert – dieses konnte dem 29Jährigen zugeordnet und er rasch festgenommen werden. „Er war nach seiner Festnahme dann der ,Wamser‘, also der Verräter, der die anderen Angeklagten als Mittäter verpfiffen hat. Das macht es für ihn im Gefängnis nicht gerade leicht“, so sein Verteidiger.
„Wir vier haben uns schon einen Tag vorher getroffen und ein paar Nasen gezogen (Kokain genommen, Anm.)“, so der 29-Jährige. Der Zweit- und der Drittangeklagte hätten die Idee gehabt, den 19-Jährigen zu berauben: „Sie haben ihn gekannt. Sie sagten, sie hätten noch eine Rechnung mit ihm offen und wüssten, dass er Drogen hat.“In der Wohnung habe er „dem Opfer zwei Schläge mit der Faust gegeben. Leider habe ich ihm auch mit der Pistole auf den Kopf geschlagen. Damit er gleich ruhig ist“, so der 29-Jährige. Der schon sieben Mal gerichtlich verurteilte Viertangeklagte sei als Aufpasser bei der Tür gestanden, die zwei anderen hätten die Wohnung durchsucht.
Die – noch nicht rechtskräftigen – Urteile fielen am Nachmittag: Der Erstangeklagte erhielt 4,5 Jahre unbedingte Haft, der Zweitund der Drittangeklagte 2,5 Jahre bzw. 3 Jahre Haft; der Viertangeklagte fasste 5 Jahre aus: In sein Urteil floss auch ein von ihm im Drogenrausch verursachter Autounfall mit Verletzten ein sowie Kennzeichendiebstähle.
„Mit 15 begann ich mit Cannabis. Mit 20 spritzte ich Kokain und Heroin.“Der Erstangeklagte im Prozess