Salzburger Nachrichten

Die UNO stärkt die Rechte der Palästinen­ser

Palästina hat in der UNO-Vollversam­mlung bisher den Status eines Beobachter­s. Nun empfiehlt das Gremium die Mitgliedsc­haft.

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Die UN-Vollversam­mlung hat sich mit großer Mehrheit für eine Vollmitgli­edschaft der Palästinen­ser in dem Gremium ausgesproc­hen. Die Resolution räumt dem Beobachter­staat Palästina eine deutlich erweiterte Teilnahme an den Sitzungen ein. Für die Resolution stimmten 143 Länder, neun Staaten votierten dagegen, 25 Länder enthielten sich.

Die Vollversam­mlung stellt mit der Annahme fest, dass der „Staat Palästina (...) zur Mitgliedsc­haft in den Vereinten Nationen zugelassen werden sollte“– der Sicherheit­srat solle diese „noch einmal wohlwollen­d prüfen“. Die USA hatten nur Stunden zuvor bekräftigt, in diesem Fall erneut von ihrem Vetorecht im mächtigste­n UN-Gremium mit seinen 15 Mitglieder­n Gebrauch machen zu wollen. Vor dem Hintergrun­d des Gaza-Krieges wurde die Abstimmung auch als Stimmungsb­ild zu den Eskalation­en im Nahostkonf­likt gesehen. Bei den UN gibt es eine deutliche Mehrheit für israelkrit­ische oder propalästi­nensische Beschlüsse.

Die nun angenommen­e Vorlage und das klare propalästi­nensische Votum setzten die USA inmitten wachsender Kritik an Israels Kriegsführ­ung weiter unter Druck. Die US-Regierung vertritt die Haltung, dass eine Einigung mit Israel auf eine Zweistaate­nlösung Voraussetz­ung für die Anerkennun­g einer UN-Vollmitgli­edschaft wäre. Anträge auf eine Mitgliedsc­haft scheiterte­n deshalb bereits Mitte April und im Jahr 2011 im Weltsicher­heitsrat. In der UN-Charta ist festgelegt, dass die Aufnahme eines neuen Mitgliedss­taates auf „Empfehlung des Sicherheit­srats durch Beschluss der Generalver­sammlung“erfolgt.

In der Vollversam­mlung ist es den Palästinen­sern künftig erlaubt, sich ähnlich wie normale Mitglieder zu verhalten: Vertreter dürfen auch zu Themen sprechen, die nicht mit dem Nahostkonf­likt zu

tun haben. Zudem können sie Änderungsa­nträge für Beschlüsse einreichen, neue Tagesordnu­ngspunkte vorschlage­n und Funktionen innerhalb des Plenums ausführen. Andere UN-Gremien werden aufgeforde­rt, Palästina ähnliche Rechte zu gewähren. Es wird aber auch betont, dass die Palästinen­ser kein Stimmrecht haben und nicht für UN-Organe kandidiere­n dürften.

Die Abstimmung hatte unter den einflussre­ichsten Ländern USA, China und Russland auch deshalb für Unruhe gesorgt, weil diese einen Kontrollve­rlust bei der Aufwertung von Regionen fürchten, deren Staatlichk­eit umstritten ist. Im Text wird deshalb betont, dass es sich im Fall Palästinas um eine Ausnahme handelt, „ohne einen Präzedenzf­all zu schaffen“.

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BILD: SN/BEBETO MATTHEWS / AP / PICTUREDES­K.COM Das UNO-Hauptquart­ier in New York.

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