Bon à savoir
Seit 2003 mussten die gesetzlichen Krankenkassen erwachsenen Patienten nichts mehr für eine Brille bezahlen. Im April trat nun ein Gesetz in Kraft, das dies wieder ändert: Die Kassen zahlen einen Zuschuss für Brillen auf Rezept. Allerdings erst ab 6 Dioptrien oder 4 Dioptrien mit Hornhautverkrümmung. Und nur für die Gläser – das Brillengestell muss der Patient selbst bezahlen. Der Zuschuss beträgt pro Glas zwischen 10 und 100 Euro. Für die meisten Leute ist das Gesetz also keine große Hilfe. Brillenträger können aber eine Zusatzversicherung für Brillen abschließen – entweder bei der gleichen gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer anderen Versicherung. die gesetzliche Krankenkasse la caisse d’assurance maladie légale / erwachsen adulte / das Gesetz la loi / in Kraft treten entrer en vigueur / der Zuschuss la participation financière / allerdings toutefois / die Zusatzversicherung l’assurance complémentaire / abschließen(o,o) conclure / die Versicherung l’assurance.