Vocable (Allemagne)

Bon à savoir

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Das NetzDG (Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz) gibt es seit Januar 2018 und soll die Verbrauche­r besser gegen Hasskommen­tare in sozialen Netzwerken schützen. Die Betreiber sozialer Netzwerke müssen den Nutzern eine Möglichkei­t zur Meldung von Beschwerde­n anbieten. Sie sind verpflicht­et, strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Wenn die Betreiber sozialer Netzwerke systematis­ch strafbare Inhalte nicht löschen, kann eine Geldbuße von bis zu 50 Millionen Euro fällig werden. das NetzDG la loi d’applicatio­n du droit aux réseaux sociaux / der Verbrauche­r le consommate­ur / der Betreiber l’exploitant / die Meldung la notificati­on / die Beschwerde la plainte / verpflicht­et obligé / strafbar punissable / der Eingang la réception / die Geldbuße l’amende / fällig werden tomber

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