Bon à savoir
Das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) gibt es seit Januar 2018 und soll die Verbraucher besser gegen Hasskommentare in sozialen Netzwerken schützen. Die Betreiber sozialer Netzwerke müssen den Nutzern eine Möglichkeit zur Meldung von Beschwerden anbieten. Sie sind verpflichtet, strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Wenn die Betreiber sozialer Netzwerke systematisch strafbare Inhalte nicht löschen, kann eine Geldbuße von bis zu 50 Millionen Euro fällig werden. das NetzDG la loi d’application du droit aux réseaux sociaux / der Verbraucher le consommateur / der Betreiber l’exploitant / die Meldung la notification / die Beschwerde la plainte / verpflichtet obligé / strafbar punissable / der Eingang la réception / die Geldbuße l’amende / fällig werden tomber