„Divers“ist dritte Geschlechtsoption
Neben „männlich“und „weiblich“kann künftig im Geburtenregister auch „divers“gewählt werden. Mit dem Beschluss setzt der Bundestag eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Die Neuerung zielt auf intersexuelle Menschen, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen. Wenn ein Kind nach der Geburt weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, soll der Eintrag im Geburtenregister zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden können. Das gilt dem Gesetzentwurf zufolge auch in Fällen, in denen nach der Geburt ein falsches Geschlecht gewählt wurde. In diesen Fällen wird es auch möglich sein, den Vornamen des Betroffenen zu ändern. das Geschlecht(er) le sexe / männlich masculin / weiblich féminin / die Geburt(en) la naissance / wählen choisir / der Beschluss(¨e) la décision / um-setzen appliquer / der Bundestag le Bundestag (la chambre basse du parlement all.) / die Vorgabe la directive / das Bundesverfassungsgericht la Cour constitutionnelle fédérale / die Neuerung l’innovation / auf etw zielen viser qqch / das Merkmal(e) la caractéristique / auf-weisen(ie,ie) présenter / weder … noch… ni … ni … / einer Kategorie zu-ordnen classer dans une catégorie / der Eintrag(¨e) la mention / der spätere Zeitpunkt le moment ultérieur / gelten(a,o,i) s’appliquer / der Gesetzentwurf(¨e) le projet de loi / der Fall(¨e) le cas / der Vorname le prénom / der Betroffene la personne concernée.