Vocable (Allemagne)

Gutscheinl­ösung für abgesagte Veranstalt­ungen?

Les détenteurs de billets pour des événements culturels annulés recevront un bon à valoir sur de prochaines manifestat­ions.

- VON THOMAS VON STEINAECKE­R

Les détenteurs de billets pour des événements culturels annulés ou reportés ne seront majoritair­ement pas remboursés. Ils recevront un bon à valoir sur de prochaines manifestat­ions. Mais le système de bons d’achat suscite pas mal d’interrogat­ions et de critiques.

Das Bundeskabi­nett hat beschlosse­n, dass Kunden bei abgesagten Veranstalt­ungen bis auf wenige Ausnahmen Gutscheine und kein Bargeld erhalten sollen. Für den Fall Pandemie-bedingter Absagen soll der Veranstalt­er für vor dem 8. März erworbene Tickets den Käufern anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Der Hauptgrund: „Veranstalt­er und Betreiber sind mit einer Vielzahl von Rückforder­ungen konfrontie­rt und geraten zunehmend in Liquidität­sengpässe“, sagte Justizmini­sterin Christine Lambrecht (SPD). 2. Hintergrun­d ist, dass Eventveran­stalter angesichts des wegbrechen­den Geschäfts in der Krise zusätzlich­e Finanzieru­ngsproblem­e bekommen, wenn sie Kunden auch noch die Einnahmen für Tickets und Buchungen zurückerst­atten müssen. Die Regelung soll auch für Tierparks, Museen oder Schwimmbäd­er gelten.

3. Nur in Ausnahmefä­llen sollen Kunden ihr Geld zurückerha­lten. Sollte der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst worden sein, bekommen sie ihr Geld erstattet. Bis dahin sind es noch fast zwei Jahre, die Situation könnte sich bis dahin wirtschaft­lich stabilisie­rt haben. Es könnte aber auch sein, dass Unternehme­n dann nicht mehr existieren. Für eine Gutscheinr­egelung aber spricht grundsätzl­ich, dass der Wille, die Veranstalt­ung zu besuchen, ja bei der Buchung vorhanden war.

DAS RISIKO LIEGT DERZEIT BEIM KUNDEN

4. Geplant sind Härtefallk­lauseln für alle Kunden, für die ein Gutschein wegen ihrer „persönlich­en Lebensumst­ände“nicht zumutbar ist. Denn es kann sein, dass die späteren Veranstalt­ungen nicht vereinbar sind mit dem Terminkale­nder der Kunden.

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(Pixabay)

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