Gutscheinlösung für abgesagte Veranstaltungen?
Les détenteurs de billets pour des événements culturels annulés recevront un bon à valoir sur de prochaines manifestations.
Les détenteurs de billets pour des événements culturels annulés ou reportés ne seront majoritairement pas remboursés. Ils recevront un bon à valoir sur de prochaines manifestations. Mais le système de bons d’achat suscite pas mal d’interrogations et de critiques.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Kunden bei abgesagten Veranstaltungen bis auf wenige Ausnahmen Gutscheine und kein Bargeld erhalten sollen. Für den Fall Pandemie-bedingter Absagen soll der Veranstalter für vor dem 8. März erworbene Tickets den Käufern anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Der Hauptgrund: „Veranstalter und Betreiber sind mit einer Vielzahl von Rückforderungen konfrontiert und geraten zunehmend in Liquiditätsengpässe“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). 2. Hintergrund ist, dass Eventveranstalter angesichts des wegbrechenden Geschäfts in der Krise zusätzliche Finanzierungsprobleme bekommen, wenn sie Kunden auch noch die Einnahmen für Tickets und Buchungen zurückerstatten müssen. Die Regelung soll auch für Tierparks, Museen oder Schwimmbäder gelten.
3. Nur in Ausnahmefällen sollen Kunden ihr Geld zurückerhalten. Sollte der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst worden sein, bekommen sie ihr Geld erstattet. Bis dahin sind es noch fast zwei Jahre, die Situation könnte sich bis dahin wirtschaftlich stabilisiert haben. Es könnte aber auch sein, dass Unternehmen dann nicht mehr existieren. Für eine Gutscheinregelung aber spricht grundsätzlich, dass der Wille, die Veranstaltung zu besuchen, ja bei der Buchung vorhanden war.
DAS RISIKO LIEGT DERZEIT BEIM KUNDEN
4. Geplant sind Härtefallklauseln für alle Kunden, für die ein Gutschein wegen ihrer „persönlichen Lebensumstände“nicht zumutbar ist. Denn es kann sein, dass die späteren Veranstaltungen nicht vereinbar sind mit dem Terminkalender der Kunden.