Großveranstaltungen sollen bis Ende August 2020 abgesagt werden - das haben Ministerpräsidenten und Bundesregierung gemeinsam beschlossen.
Oder wenn die Veranstaltungen im Rahmen einer Reise gebucht waren und sich somit nicht ohne erneutes Reisen nachholen lassen. Oder wenn ein Event nur einmalig war, sich vom Veranstalter nicht wiederholen lässt und alternative Programmangebote dem Kunden nicht zusagen.
5. Verbraucherschützer sehen die Gutscheinregelung dennoch kritisch. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass Kunden ihre Gutscheine nicht nutzen können, wenn Veranstalter pleitegehen. Dieses Risiko liegt derzeit beim Kunden. Die FDP fordert, die Regierung müsse „die Veranstaltungsgutscheine insolvenzsicher machen und klare Härtefallregelungen“schaffen, wie die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katharina Willkomm sagte.
„Sonst sind massenweise Rechtsstreite vorprogrammiert.“Auch aus der AfD kam Kritik: Der Justiziar der Bundestagsfraktion Stephan Brandner sagte, er sehe keinen Grund, das Risiko „einseitig zu Lasten der Verbraucher, die in der jetzigen Situation auch so schon große Lasten tragen müssen, abzuändern“.
6. Das Papier, das das Kabinett beschließen will, ist eine sogenannte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf. Formal einbringen sollen ihn die Koalitionsfraktionen im Bundestag, also Union und SPD, weil das schneller geht als der reguläre Gesetzgebungsprozess. Dabei sind angesichts der Kritik aber Änderungen wahrscheinlich.
7. Die staatliche Hilfe für Unternehmen gilt auch für Kultur- und Eventveranstalter. Sie können Soforthilfe und Hilfskredite beantragen, um ihre laufenden Kosten zu decken, obwohl sie derzeit keine oder weniger Einnahmen haben.