BEIM STERBEN HELFEN
La Cour constitutionnelle autrichienne a jugé que l’interdiction du suicide assisté viole le droit à l’autodétermination. Le gouvernement a un an pour légiférer en la matière. Karl Gaulhofer commente cette décision historique.
Künftig also so? Eine alte Frau fühlt sich einsam, und ihre Nächsten zeigen ihr, dass sie ihnen nur noch zur Last fällt. Sie will sich umbringen, und ihr Hausarzt reicht ihr das Gift – straffrei. Die Vorstellung gefällt uns nicht. Also weiterhin so? Ein Mann hat einen Hirntumor, unheilbar, kurz bevor er seine Persönlichkeit verliert. Er will seine Würde wahren, selbstbestimmt Abschied nehmen, mithilfe von Ärzten, in der Schweiz, wo es erlaubt ist. Seine ihn liebende
Frau begleitet ihn – und muss dafür ins Gefängnis. Auch das fänden viele ungerecht.
EIN HEIKLES THEMA
2. Das Thema Sterbehilfe ist so heikel, weil bei jedem Fall andere Werte und moralische Intuitionen anklingen. Verfassungsrichter aber müssen allgemeine Orientierungen liefern. Sie haben das generelle Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Wir kennen die Gefahren aus „liberalen“Ländern: Vereine machen ein Geschäft, der Druck auf die Patienten steigt, die Befürworter fordern immer mehr, die Dämme brechen. Geht es anders? Durch strenge Bedingungen, Schutz vor Missbrauch, sensible Begleitung? Dann wäre Österreich das erste Land, wo es wirklich nur um ein würdiges, autonomes, menschliches Ende geht.
3. Leicht wird es nicht, weder für den Gesetzgeber noch für die Gesellschaft. Wünschen wir uns allen viel Glück.