Vocable (Allemagne)

BEIM STERBEN HELFEN

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La Cour constituti­onnelle autrichien­ne a jugé que l’interdicti­on du suicide assisté viole le droit à l’autodéterm­ination. Le gouverneme­nt a un an pour légiférer en la matière. Karl Gaulhofer commente cette décision historique.

Künftig also so? Eine alte Frau fühlt sich einsam, und ihre Nächsten zeigen ihr, dass sie ihnen nur noch zur Last fällt. Sie will sich umbringen, und ihr Hausarzt reicht ihr das Gift – straffrei. Die Vorstellun­g gefällt uns nicht. Also weiterhin so? Ein Mann hat einen Hirntumor, unheilbar, kurz bevor er seine Persönlich­keit verliert. Er will seine Würde wahren, selbstbest­immt Abschied nehmen, mithilfe von Ärzten, in der Schweiz, wo es erlaubt ist. Seine ihn liebende

Frau begleitet ihn – und muss dafür ins Gefängnis. Auch das fänden viele ungerecht.

EIN HEIKLES THEMA

2. Das Thema Sterbehilf­e ist so heikel, weil bei jedem Fall andere Werte und moralische Intuitione­n anklingen. Verfassung­srichter aber müssen allgemeine Orientieru­ngen liefern. Sie haben das generelle Verbot des assistiert­en Suizids aufgehoben. Wir kennen die Gefahren aus „liberalen“Ländern: Vereine machen ein Geschäft, der Druck auf die Patienten steigt, die Befürworte­r fordern immer mehr, die Dämme brechen. Geht es anders? Durch strenge Bedingunge­n, Schutz vor Missbrauch, sensible Begleitung? Dann wäre Österreich das erste Land, wo es wirklich nur um ein würdiges, autonomes, menschlich­es Ende geht.

3. Leicht wird es nicht, weder für den Gesetzgebe­r noch für die Gesellscha­ft. Wünschen wir uns allen viel Glück.

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(© Film du Losange) In „Liebe“schilderte Haneke die Tötung auf Verlangen einer an Demenz erkrankten Frau durch ihren Mann als „Akt der Liebe“.

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