Das bedeutet der Sparplan für Bürger
■ Berlin. Gründlichkeit vor Schnelligkeit – so lautete das Credo der Ampel bei den Verhandlungen über den Bundeshaushalt, nachdem das Verfassungsgericht die ursprüngliche Finanzplanung über den Haufen geworfen hatte. Ein Teilüberblick darüber, was nun auf die Bürger zukommt.
Gas
Die CO2-Abgabe auf den Verbrauch fossiler Energie soll stärker steigen als geplant. Eigentlich hätte der Preis im Januar auf 40 Euro je Tonne Kohlendioxid steigen sollen, nun werden 45 Euro fällig. Strom, Gas, Heizöl und Kraftstoffe dürften sich dadurch verteuern. Laut einer Berechnung des Vermittlungsportals Check24 muss eine vierköpfige Familie, die 20.000 Kilowattstunden Gas im Jahr verbraucht, nun mit Mehrkosten von 60 statt 40 Euro pro Jahr rechnen. Da auch die Energiepreisbremsen wegfalle, drohen Zusatzkosten in Höhe von 90 Euro.
Strom
Beim Strom macht sich der Wegfall des Bundeszuschusses zu den Netzentgelten stark bemerkbar. 5,5 Milliarden Euro waren dafür im Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehen und fallen nun weg, wodurch sich die Netzentgelte mehr als verdoppelt dürften. 3,19 Cent je Kilowattstunde Strom waren für 2024 vorgesehen, nun rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit 6,68 Cent je Kilowattstunde. Statt der erwartetet Zusatzkosten von 46 Euro muss die Musterfamilie mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden 102 Euro zusätzlich berappen.
Auto
Durch die stärkere Erhöhung der CO2-Abgabe dürften sich Diesel und Benzin statt der erwarteten 3 Cent um 4,5 Cent je Liter Kraftstoff verteuern. Der eigentlich erst Ende 2024 auslaufende „Umweltbonus“, mit dem der Staat den Kauf neuer Elektroautos unterstützt hat, fällt nun bereits zum Jahresbeginn weg. Bereits eingegangene Anträge werden aber noch abgearbeitet.
Steuern
Gegenüber den bisherigen Steuersenkungsbeschlüssen für 2024 werden die Steuerzahler etwas stärker entlastet, weil der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben werden. Das steht im Zusammenhang mit der starken Erhöhung des Bürgergeldes zum Jahresanfang. Bisher war vorgesehen, den Grundfreibetrag auf 11.604 Euro anzuheben. Nun soll er zusätzlich um 180 Euro nach oben gehen, womit 11.784 Euro erreicht werden. Der Kinderfreibetrag, der besser verdienenden Familien zugutekommt, soll um zusätzliche 228 Euro auf dann 6.612 Euro erhöht werden.