NW - Haller Kreisblatt

Anwohner in NRW sollen an Windkraft verdienen

Das Bürgerener­giegesetz ist auf der Zielgerade­n und bringt einige Veränderun­gen mit sich.

- Ingo Kalischek

■ Düsseldorf. Für Menschen, die in der Nähe von Windrädern wohnen, ist dies eine wichtige Nachricht: Sie werden ab dem neuen Jahr an den Windkraft-Erlösen beteiligt. Dazu verpflicht­et das Land von nun an die Anlagenbet­reiber. Doch das Thema ist umstritten. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass Vorhabentr­äger neuer Anlagen sich mit den jeweiligen Standortge­meinden über eine Beteiligun­g einigen müssen.

Wie diese aussieht, können die Akteure selber aushandeln. Möglich ist es zum Beispiel, Anwohner durch niedrigere Strompreis­e oder pauschale Zahlungen zu entlasten oder Genossensc­haften und Stiftungen zu gründen. Einigen müssen sich die Akteure spätestens ein Jahr nach der Genehmigun­g der Anlage. Ist das nicht der Fall, so werden die Betreiber zu einer Beteiligun­g verpflicht­et.

Konkret müssten sie dann 20 Prozent der Investitio­nssumme sowie 0,2 Cent je erzeugter Kilowattst­unde an die Standortge­meinde zahlen. Das ist eine Menge Geld. Wird auch diese Einigung nicht fristgerec­ht hergestell­t, so steigt die Höhe auf 0,8 Cent.

Mit diesem sogenannte­n Bürgerener­giegesetz will die schwarz-grüne Landesregi­erung die Akzeptanz für den Ausbau der Windkraft erhöhen. Experten, die von den Fraktionen zu einer Anhörung in den Landtag eingeladen wurden, hatten die Pläne jüngst überwiegen­d kritisiert – aus unterschie­dlichen Gründen. Auch FDP und SPD übten jetzt Kritik. Sie halten das Gesetz für schlecht gemacht. Sie fühlen sich überrumpel­t und fordern mehr Zeit, um jüngste Nachbesser­ungen am Gesetz in Ruhe prüfen zu können. So wollen CDU und Grüne zum Beispiel jetzt auch, dass Nachbarkom­munen finanziell profitiere­n.

Deshalb wurde das Gesetz nicht wie gedacht am Mittwoch im Landtag verabschie­det. Das soll nun am Freitag passieren. Da CDU und Grüne über eine Mehrheit verfügen, ist aber davon auszugehen, dass das Gesetz ohne weitere Änderungen ab Januar 2024 in Kraft treten wird.

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