Anwohner in NRW sollen an Windkraft verdienen
Das Bürgerenergiegesetz ist auf der Zielgeraden und bringt einige Veränderungen mit sich.
■ Düsseldorf. Für Menschen, die in der Nähe von Windrädern wohnen, ist dies eine wichtige Nachricht: Sie werden ab dem neuen Jahr an den Windkraft-Erlösen beteiligt. Dazu verpflichtet das Land von nun an die Anlagenbetreiber. Doch das Thema ist umstritten. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass Vorhabenträger neuer Anlagen sich mit den jeweiligen Standortgemeinden über eine Beteiligung einigen müssen.
Wie diese aussieht, können die Akteure selber aushandeln. Möglich ist es zum Beispiel, Anwohner durch niedrigere Strompreise oder pauschale Zahlungen zu entlasten oder Genossenschaften und Stiftungen zu gründen. Einigen müssen sich die Akteure spätestens ein Jahr nach der Genehmigung der Anlage. Ist das nicht der Fall, so werden die Betreiber zu einer Beteiligung verpflichtet.
Konkret müssten sie dann 20 Prozent der Investitionssumme sowie 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde an die Standortgemeinde zahlen. Das ist eine Menge Geld. Wird auch diese Einigung nicht fristgerecht hergestellt, so steigt die Höhe auf 0,8 Cent.
Mit diesem sogenannten Bürgerenergiegesetz will die schwarz-grüne Landesregierung die Akzeptanz für den Ausbau der Windkraft erhöhen. Experten, die von den Fraktionen zu einer Anhörung in den Landtag eingeladen wurden, hatten die Pläne jüngst überwiegend kritisiert – aus unterschiedlichen Gründen. Auch FDP und SPD übten jetzt Kritik. Sie halten das Gesetz für schlecht gemacht. Sie fühlen sich überrumpelt und fordern mehr Zeit, um jüngste Nachbesserungen am Gesetz in Ruhe prüfen zu können. So wollen CDU und Grüne zum Beispiel jetzt auch, dass Nachbarkommunen finanziell profitieren.
Deshalb wurde das Gesetz nicht wie gedacht am Mittwoch im Landtag verabschiedet. Das soll nun am Freitag passieren. Da CDU und Grüne über eine Mehrheit verfügen, ist aber davon auszugehen, dass das Gesetz ohne weitere Änderungen ab Januar 2024 in Kraft treten wird.