NW - Haller Kreisblatt

Ländersper­ren: EU will Verordnung überarbeit­en

Wer Filme streamt, stößt innerhalb der EU manchmal an Grenzen. Das soll sich ändern.

- Johanna Apel

■ Brüssel. „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“.Wer diesen Satz schon einmal beim Abspielen eines Videos gelesen hat, weiß, was Geoblockin­g bedeutet. Dahinter verbirgt sich, dass OnlineInha­lte für andere Regionen gesperrt sein können. Um Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r innerhalb der EU davor zu schützen, hat die Europäisch­e Union 2018 die Geoblockin­g-Verordnung auf den Weg gebracht. Die soll allerdings überarbeit­et werden, was in der Filmwirtsc­haft vorab für Unruhe sorgte.

„Dank der Geoblockin­gVerordnun­g können Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r online in einem anderen EULand Kleidung, Brillen oder Eintrittsk­arten für Veranstalt­ungen und Vergnügung­sparks zu den gleichen Preisen und Bedingunge­n wie die Bürgerinne­n und Bürger vor Ort kaufen“, sagte Anna Cavazzini (Grünen), die Vorsitzend­e des Binnenmark­tausschuss­es im EU-Parlament. „Das gilt allerdings nicht notwendige­rweise für Fernsehpro­gramme, Filme, die Übertragun­g von Sportereig­nissen oder Angebote von Streamingd­iensten aufgrund einer Ausnahme aus der Geoblockin­g-Verordnung“, führt sie aus.

Verbrauche­rschützer pochen schon länger darauf, dass diese Ausnahme fallen sollte. In einem echten digitalen Binnenmark­t sei es nur natürlich, dass Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r Zugang zu digitalen Inhalten und Diensten von Anbietern jenseits der Grenzen haben sollten, sagt Martin Madej vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (VZBV). „Viel zu oft werden sie jedoch daran gehindert, Fernsehsen­dungen, Sport und Filme anzusehen oder Bücher online zu lesen, wenn sie versuchen, die Inhalte aus dem Ausland zu erreichen.“

Die Filmwirtsc­haft sieht das anders. Aus der Spitzenorg­anisation

der Filmwirtsc­haft (SPIO) hatte es vorab Bedenken gegeben, dass das Parlament am Mittwoch eine Überarbeit­ung auf den Weg bringt, bei der audiovisue­lle Dienste nicht mehr ausgenomme­n seien. Die Mehrzahl der Filme könne erst durch die exklusive territoria­le Lizenzieru­ng finanziert werden. Sie kämen nur in die Gewinnzone, wenn sie in mehr als etwa 10 EU-Mitgliedss­taaten vermarktet würden. „Diese Exklusivit­ät wird durch ein Geoblockin­g technisch abgesicher­t“, argumentie­rte der Verband.

Zwar ging es am Mittwoch noch nicht um eine endgültige Entscheidu­ng, sondern um einen Bericht an die EU-Kommission. Der CDU-Politiker Andreas Schwab, der als Sprecher für die EVP-Fraktion im Ausschuss für Binnenmark­t und Verbrauche­rschutz sitzt, sagte: „Der Bericht fordert die Kommission dazu auf, bis 2025 zu prüfen, ob und wie die schrittwei­se Einführung des Geoblockin­g-Verbots auf den audiovisue­llen Sektor gelingen kann“. Gleichzeit­ig werde die Kommission aufgeforde­rt, jetzt schon kulturelle Vielfalt zu fördern, indem sie beispielsw­eise mehr Projekte zur Synchronis­ierung und Untertitel­ung audiovisue­ller Werke finanziert.

Anna Cavazzini reicht das nicht. „Leider hat das Europaparl­ament heute die Chance verpasst, die Europäisch­e Kommission für die 2025 ohnehin anstehende Überprüfun­g der Geoblockin­g-Verordnung dazu aufzuforde­rn, auch die Ausnahme für audiovisue­lle Dienste unter die Lupe zu nehmen“, sagte sie. „Einerseits gilt es, dabei das Blocken des Zugangs zu Audio- und Videoinhal­ten rein auf der Grundlage der Staatsange­hörigkeit oder des Wohnorts auf den Prüfstand zu stellen, was von Verbrauche­rn als besonders problemati­sch empfunden wird.“Anderersei­ts müsse man die kulturelle Diversität in der EU wahren und den Kultursekt­or stärken.

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