Ländersperren: EU will Verordnung überarbeiten
Wer Filme streamt, stößt innerhalb der EU manchmal an Grenzen. Das soll sich ändern.
■ Brüssel. „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“.Wer diesen Satz schon einmal beim Abspielen eines Videos gelesen hat, weiß, was Geoblocking bedeutet. Dahinter verbirgt sich, dass OnlineInhalte für andere Regionen gesperrt sein können. Um Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der EU davor zu schützen, hat die Europäische Union 2018 die Geoblocking-Verordnung auf den Weg gebracht. Die soll allerdings überarbeitet werden, was in der Filmwirtschaft vorab für Unruhe sorgte.
„Dank der GeoblockingVerordnung können Verbraucherinnen und Verbraucher online in einem anderen EULand Kleidung, Brillen oder Eintrittskarten für Veranstaltungen und Vergnügungsparks zu den gleichen Preisen und Bedingungen wie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort kaufen“, sagte Anna Cavazzini (Grünen), die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament. „Das gilt allerdings nicht notwendigerweise für Fernsehprogramme, Filme, die Übertragung von Sportereignissen oder Angebote von Streamingdiensten aufgrund einer Ausnahme aus der Geoblocking-Verordnung“, führt sie aus.
Verbraucherschützer pochen schon länger darauf, dass diese Ausnahme fallen sollte. In einem echten digitalen Binnenmarkt sei es nur natürlich, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu digitalen Inhalten und Diensten von Anbietern jenseits der Grenzen haben sollten, sagt Martin Madej vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). „Viel zu oft werden sie jedoch daran gehindert, Fernsehsendungen, Sport und Filme anzusehen oder Bücher online zu lesen, wenn sie versuchen, die Inhalte aus dem Ausland zu erreichen.“
Die Filmwirtschaft sieht das anders. Aus der Spitzenorganisation
der Filmwirtschaft (SPIO) hatte es vorab Bedenken gegeben, dass das Parlament am Mittwoch eine Überarbeitung auf den Weg bringt, bei der audiovisuelle Dienste nicht mehr ausgenommen seien. Die Mehrzahl der Filme könne erst durch die exklusive territoriale Lizenzierung finanziert werden. Sie kämen nur in die Gewinnzone, wenn sie in mehr als etwa 10 EU-Mitgliedsstaaten vermarktet würden. „Diese Exklusivität wird durch ein Geoblocking technisch abgesichert“, argumentierte der Verband.
Zwar ging es am Mittwoch noch nicht um eine endgültige Entscheidung, sondern um einen Bericht an die EU-Kommission. Der CDU-Politiker Andreas Schwab, der als Sprecher für die EVP-Fraktion im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sitzt, sagte: „Der Bericht fordert die Kommission dazu auf, bis 2025 zu prüfen, ob und wie die schrittweise Einführung des Geoblocking-Verbots auf den audiovisuellen Sektor gelingen kann“. Gleichzeitig werde die Kommission aufgefordert, jetzt schon kulturelle Vielfalt zu fördern, indem sie beispielsweise mehr Projekte zur Synchronisierung und Untertitelung audiovisueller Werke finanziert.
Anna Cavazzini reicht das nicht. „Leider hat das Europaparlament heute die Chance verpasst, die Europäische Kommission für die 2025 ohnehin anstehende Überprüfung der Geoblocking-Verordnung dazu aufzufordern, auch die Ausnahme für audiovisuelle Dienste unter die Lupe zu nehmen“, sagte sie. „Einerseits gilt es, dabei das Blocken des Zugangs zu Audio- und Videoinhalten rein auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit oder des Wohnorts auf den Prüfstand zu stellen, was von Verbrauchern als besonders problematisch empfunden wird.“Andererseits müsse man die kulturelle Diversität in der EU wahren und den Kultursektor stärken.