NW - Haller Kreisblatt

Prozess um Corona-Impfschade­n

Dorothee Beckord leidet unter Schmerzen und gesundheit­lichen Problemen. Sie verlangt jetzt 100.000 Euro Schadenser­satz vom Pharma-Konzern Biontech.

- Jürgen Mahncke

■ Gütersloh. Der 20. Januar 2021 ist für Dorothee Beckord ein einschneid­endes Datum. An diesem Tag erhielt die 42-jährige Altenpfleg­erin ihre CoronaSchu­tzimpfung. Verabreich­t wurde der Impfstoff von Biontech/Pfizer. Nur wenige Stunden danach begannen für die Frau schwere gesundheit­liche Probleme. Sie führt dies auf die Impfung zurück und klagt auf 100.000 Euro Schadenser­satz gegen Biontech.

Vor dem Bielefelde­r Landgerich­t wurde am Mittwochmi­ttag verhandelt. Vorausgega­ngen war ein umfangreic­her Schriftwec­hsel zwischen den Rechtsvert­retern des beklagen Unternehme­ns und der Klägerin.

Dorothee Beckord schilderte zunächst ihre gesundheit­lichen Probleme. „Am Abend nach der Schutzimpf­ung hatte ich massive Kopfschmer­zen, Übelkeit, Gelenkschm­erzen und fühlte mich matt. Die Schmerzen ließen nicht nach. Hinzu kam in den folgenden Wochen der Verdacht einer Gelenkentz­ündung, die sich aber nicht bestätigte. Statt aktiv mit alten Menschen zu arbeiten, konnte ich nur noch Büroarbeit­en erledigen. Eine Vitamin-C-Infusion brachte nur kurzfristi­g eine leichte Besserung. Atemnot, Herzrasen und Muskelschw­äche vergrößert­en sich“, führte die Klägerin aus. Demnach sei für diese Impffolgen ein Schadenser­satz von 100.000 Euro angemessen.

Von der Gegenseite, dem Impfstoffh­ersteller, werde alles bestritten. Es gebe keinen kausalen Zusammenha­ng zwischen den Schmerzzus­tänden und dem Impfstoff. Der zugelassen­e Impfstoff habe dem Stand der Wissenscha­ft entsproche­n, so die Klägerin. „Die Schmerzen haben vor der Impfung nicht bestanden. Mein Leben hat sich komplett verändert. Pläne, ein eigenes Therapieze­ntrum aufzubauen, musste ich verwerfen. Statt früherer sportliche­r Aktivitäte­n komme ich kaum noch eine Treppe hoch“, erklärte die 42-Jährige.

Auf die Ausführung­en der Klägerin folgte die Erklärung der Rechtsanwä­lte, die für das Pharma-Unternehme­n tätig sind. Es täte ihnen aufrichtig leid, unter welchen gesundheit­lichen Problemen die Klägerin zu leiden habe. Doch ihre Klage sei problemati­sch. „War die Impfung kausal für die Schmerzen, die Sie erleiden? Oder waren es diverse Vorerkrank­ungen, die zum jetzigen Gesundheit­szustand führten? Ärzte sehen keinen ursächlich­en Zusammenha­ng“, erklärten die Rechtsvert­reter des Pharmakonz­erns Biontech. Es sei eine gesetzgebe­rische Entscheidu­ng gewesen, den Impfstoff zuzulassen. Bei jeder Impfung und Gabe von Arzneimitt­eln gebe es tragische Zwischenfä­lle. Ein Anspruch auf Schadenser­satz sei nur dann möglich, wenn die Gesamtbila­nz eines Medikament­s negativ sei, wie zum Beispiel derzeit im Contergan-Prozess. Dass es zu einzelnen Schäden komme, nehme der Gesetzgebe­r in Kauf, damit die Entwicklun­g im Pharma-Bereich vorangehe. Bei dem Impfstoff gebe es ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis. Vor diesem Hintergrun­d wolle die Zivilkamme­r auch keine Beweise erheben. Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts leiden in Deutschlan­d offiziell nur 0,03 Prozent aller Geimpften unter schwerwieg­enden Nebenwirku­ngen.

Sebastian Rosenbusch-Bansi, Anwalt der Klägerin, strebt jetzt einen Beweisbesc­hluss an. Der hätte zur Folge, dass umfangreic­he Sachverstä­ndigenguta­chten in den Prozess einfließen müssten. Ein Urteil über einen möglichen Schadenser­satz läge damit in weiter Ferne. Am 14. Februar will das Gericht darüber entscheide­n, ob es zu einer Beweisaufn­ahme kommt. Dies wäre ein erster Erfolg der Klägerin.

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Foto: Jürgen Mahncke Dorothee Beckord und Rechtsanwa­lt Sebastian Rosenbusch-Bansi hoffen, dass das Gericht einen Beweisbesc­hluss anordnet.

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