Prozess um Corona-Impfschaden
Dorothee Beckord leidet unter Schmerzen und gesundheitlichen Problemen. Sie verlangt jetzt 100.000 Euro Schadensersatz vom Pharma-Konzern Biontech.
■ Gütersloh. Der 20. Januar 2021 ist für Dorothee Beckord ein einschneidendes Datum. An diesem Tag erhielt die 42-jährige Altenpflegerin ihre CoronaSchutzimpfung. Verabreicht wurde der Impfstoff von Biontech/Pfizer. Nur wenige Stunden danach begannen für die Frau schwere gesundheitliche Probleme. Sie führt dies auf die Impfung zurück und klagt auf 100.000 Euro Schadensersatz gegen Biontech.
Vor dem Bielefelder Landgericht wurde am Mittwochmittag verhandelt. Vorausgegangen war ein umfangreicher Schriftwechsel zwischen den Rechtsvertretern des beklagen Unternehmens und der Klägerin.
Dorothee Beckord schilderte zunächst ihre gesundheitlichen Probleme. „Am Abend nach der Schutzimpfung hatte ich massive Kopfschmerzen, Übelkeit, Gelenkschmerzen und fühlte mich matt. Die Schmerzen ließen nicht nach. Hinzu kam in den folgenden Wochen der Verdacht einer Gelenkentzündung, die sich aber nicht bestätigte. Statt aktiv mit alten Menschen zu arbeiten, konnte ich nur noch Büroarbeiten erledigen. Eine Vitamin-C-Infusion brachte nur kurzfristig eine leichte Besserung. Atemnot, Herzrasen und Muskelschwäche vergrößerten sich“, führte die Klägerin aus. Demnach sei für diese Impffolgen ein Schadensersatz von 100.000 Euro angemessen.
Von der Gegenseite, dem Impfstoffhersteller, werde alles bestritten. Es gebe keinen kausalen Zusammenhang zwischen den Schmerzzuständen und dem Impfstoff. Der zugelassene Impfstoff habe dem Stand der Wissenschaft entsprochen, so die Klägerin. „Die Schmerzen haben vor der Impfung nicht bestanden. Mein Leben hat sich komplett verändert. Pläne, ein eigenes Therapiezentrum aufzubauen, musste ich verwerfen. Statt früherer sportlicher Aktivitäten komme ich kaum noch eine Treppe hoch“, erklärte die 42-Jährige.
Auf die Ausführungen der Klägerin folgte die Erklärung der Rechtsanwälte, die für das Pharma-Unternehmen tätig sind. Es täte ihnen aufrichtig leid, unter welchen gesundheitlichen Problemen die Klägerin zu leiden habe. Doch ihre Klage sei problematisch. „War die Impfung kausal für die Schmerzen, die Sie erleiden? Oder waren es diverse Vorerkrankungen, die zum jetzigen Gesundheitszustand führten? Ärzte sehen keinen ursächlichen Zusammenhang“, erklärten die Rechtsvertreter des Pharmakonzerns Biontech. Es sei eine gesetzgeberische Entscheidung gewesen, den Impfstoff zuzulassen. Bei jeder Impfung und Gabe von Arzneimitteln gebe es tragische Zwischenfälle. Ein Anspruch auf Schadensersatz sei nur dann möglich, wenn die Gesamtbilanz eines Medikaments negativ sei, wie zum Beispiel derzeit im Contergan-Prozess. Dass es zu einzelnen Schäden komme, nehme der Gesetzgeber in Kauf, damit die Entwicklung im Pharma-Bereich vorangehe. Bei dem Impfstoff gebe es ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis. Vor diesem Hintergrund wolle die Zivilkammer auch keine Beweise erheben. Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts leiden in Deutschland offiziell nur 0,03 Prozent aller Geimpften unter schwerwiegenden Nebenwirkungen.
Sebastian Rosenbusch-Bansi, Anwalt der Klägerin, strebt jetzt einen Beweisbeschluss an. Der hätte zur Folge, dass umfangreiche Sachverständigengutachten in den Prozess einfließen müssten. Ein Urteil über einen möglichen Schadensersatz läge damit in weiter Ferne. Am 14. Februar will das Gericht darüber entscheiden, ob es zu einer Beweisaufnahme kommt. Dies wäre ein erster Erfolg der Klägerin.