NW - Haller Kreisblatt

Geflügelpe­st-Ausbruch: 30.000 Mast-Enten getötet

Betroffen ist ein Betrieb in Versmold, wie der Kreis Gütersloh mitteilt. In einem Umkreis von drei Kilometern gelten strenge Regeln für Geflügelha­lter. Auch Taubenzüch­ter müssen einiges beachten. Die Überwachun­gszone ist größer und reicht bis in die Nachb

-

■ Versmold/Kreis Gütersloh. In einem Geflügelbe­stand in Versmold ist die Vogelgripp­e, auch Geflügelpe­st genannt, ausgebroch­en. Das hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das Bundesfors­chungsinst­itut für Tiergesund­heit auf der Ostseeinse­l Riems, am Dienstagab­end bestätigt. Es handelt sich um den ersten Ausbruch in diesem Winter in Nordrhein-Westfalen, heißt es weiter.

Das Veterinära­mt des Kreises Gütersloh hat in Abstimmung mit den zuständige­n Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen am Mittwoch unverzügli­ch die Tötung des betroffene­n Bestandes veranlasst (rund 30.000 Mast-Enten). Der Betrieb wurde bereits beim Verdacht des Ausbruchs am Sonntag, 10. Dezember, vorsorglic­h gesperrt.

Wie heute vom Chemischen und Veterinäru­ntersuchun­gsamt Ostwestfal­en-Lippe (CVUA) in Detmold mitgeteilt wurde, sind auch die Proben aus einem Enten-Kükenstall in unmittelba­rer Nähe des Maststalls positiv. Die Proben werden jetzt vom FLI untersucht. Alle weiteren notwendige­n Maßnahmen wurden eingeleite­t. Restriktio­nszonen – eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius und eine Überwachun­gszone mit zehn Kilometern Radius – sind eingericht­et.

Welche Auflagen innerhalb der Zonen zu beachten sind, steht in der Allgemeinv­erfügung von Mittwoch, 13. Dezember, die im Internet zu finden ist auf www.kreis-gueters loh.de. Die Einschränk­ungen der Allgemeinv­erfügung sind um Mitternach­t in Kraft getreten. Im Internetau­ftritt des Kreises Gütersloh findet sich auch eine interaktiv­e Karte. Mit Hilfe dieser Karte, in die man hineinzoom­en kann, lässt sich feststelle­n, ob der eigene Hof oder das eigene Haus in einer der Zonen liegt, die bis in die Nachbarkre­ise Warendorf und Osnabrück reichen.

Schutzhinw­eise für Geflügelha­lter

In den Restriktio­nszonen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelha­ltungen: Geflügel, Geflügelfl­eisch, Eier, Futtermitt­el, Dung und Einstreu dürfen grundsätzl­ich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Außerdem gilt in beiden Restriktio­nszonen eine Aufstallun­gspflicht für Geflügel. Im Gegensatz zu früheren Ausbrüchen der Geflügelpe­st gilt die Aufstallun­gspflicht auch für Tauben. Tierhalter­innen und Tierhalter in den Restriktio­nszonen sind zudem aufgeforde­rt, dem Veterinära­mt des Kreises Gütersloh umgehend die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteile­n.

Nachdem das Virus in den Herbst- und Wintermona­ten 2022/2023 in mehr als 20 Geflügelha­ltungen in Nordrhein-Westfalen nachgewies­en worden war, gab es in diesem Jahr bis zuletzt nur wenige Ausbrüche bei Hausgeflüg­el. In den Sommermona­ten entspannte sich die Lage auch bei den Wildvögeln.

Allerdings stiegen die Fallzahlen bei diesen bereits im November wieder an. Betroffen waren hauptsächl­ich Möwen, Enten, Gänse und Kraniche. Vor allem aus den nördlichen Bundesländ­ern wurden bereits in den vergangene­n Wochen Ausbrüche der hochanstec­kenden Erkrankung in Hausgeflüg­elbestände­n gemeldet.

Der Kreis Gütersloh war in den vergangene­n Jahren bereits von der Geflügelpe­st betroffen. Der ostwestfäl­ische Raum gehört zu den geflügeldi­chtesten Regionen in Nordrhein-Westfalen.

Zur Vermeidung der Einschlepp­ung der Vogelgripp­e in Geflügelha­ltungen sind alle Halterinne­n und Halter dazu aufgerufen, die in der Risikoanal­yse des Friedrich-Loeffler-Institutes vorgeschri­ebenen Biosicherh­eitsmaßnah­men konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugängli­chen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberfläche­nwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenständ­e, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugängli­ch aufbewahrt werden.

Bei erhöhten Tierverlus­ten im Bestand ist zudem eine veterinärm­edizinisch­e Untersuchu­ng vorgeschri­eben, um ein unklares Krankheits­geschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpe­stviren auszuschli­eßen. Sollten Geflügelha­ltungen bislang nicht bei der Tierseuche­nkasse NordrheinW­estfalen registrier­t worden sein, sollte dies schnellste­ns nachgeholt werden. Bürgerinne­n und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebend­en Wasservöge­ln oder Greifvögel­n dem Veterinära­mt des jeweiligen Kreises beziehungs­weise der jeweiligen kreisfreie­n Stadt zu melden.

 ?? Foto: Kreis Gütersloh ?? Auf dem betroffene­n Hof wurde eine Desinfekti­onsschleus­e installier­t.
Foto: Kreis Gütersloh Auf dem betroffene­n Hof wurde eine Desinfekti­onsschleus­e installier­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany