Dates entpuppen sich als Raubüberfälle
Das Landgericht verurteilt einen 23-Jährigen. Er hatte zwei Bielefelder mit einem Messer bedroht.
■ Bielefeld/Gütersloh. Die erhoffte Zweisamkeit entpuppte sich für zwei Männer aus Bielefeld als Schreckensszenario: Ein in Aussicht gestelltes romantisches Date stellte sich jeweils als Vorwand für üble Verbrechen heraus.
Das Landgericht verurteilte nun einen 23 Jahre alten Mann aus Gütersloh wegen zweier Raubtaten zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren.
Kennengelernt hatte der Angeklagte seine beiden Opfer über das Internet. Mit beiden Männern verabredete sich der Gütersloher an verschiedenen Tagen für ein intimes Date. Ob er dies zunächst tatsächlich geplant hatte, muss wohl offen bleiben – fest steht zur Überzeugung der XXI. Großen Strafkammer des Landgerichts jedoch, dass der 23-Jährige sich mit dem Vorsatz auf den Weg zu den Treffen machte, seine Internetbekanntschaften auszurauben.
Besonders übel spielte er dabei am 14. März dieses Jahrs einem Mittvierziger in dessen Wohnung im Bielefelder Osten mit: Er bedrohte den Mann mit einem Messer, zwang diesen, sich auszuziehen und demütigte den Wohnungsinhaber. Das Geschehen, so der
Vorsitzende Richter Bernd Bovenschulte in der Urteilsverkündung, „grenzte schon an eine Geiselnahme“.
Der Täter steckte 250 Euro Bargeld, eine Bluetooth-Lautsprecherbox sowie mehrere Paar Schuhe ein, bevor er den Ort des Geschehens wieder verließ. Der Gesamtwert der Beute belief sich auf rund 1.000 Euro.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich in einer Wohnung in der Bielefelder Innenstadt: Dort hielt der Täter seiner Internetbekanntschaft direkt und unvermittelt ein Messer vor den Bauch. Doch wehrte sich der Überfallene offenbar heftiger als erwartet, sodass der Gütersloher die Flucht antrat – dies jedoch nicht, ohne aus einer auf einem Tisch im Flur der Wohnung stehenden Schale 150 Euro Bargeld einzustecken. Letztlich dienten die Überfälle der Finanzierung der Sucht des Angeklagten, der nach eigenen Angaben täglich Marihuana konsumiert. In der Verhandlung legte der Mann ein weitgehendes Geständnis ab. Die XXI. Große Strafkammer des Landgerichts verurteilte den 23-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren. Darüber hinaus ordnete sie die Unterbringung des Güterslohers im Entzug an.