NW - Haller Kreisblatt

Dates entpuppen sich als Raubüberfä­lle

Das Landgerich­t verurteilt einen 23-Jährigen. Er hatte zwei Bielefelde­r mit einem Messer bedroht.

- Nils Middelhauv­e

■ Bielefeld/Gütersloh. Die erhoffte Zweisamkei­t entpuppte sich für zwei Männer aus Bielefeld als Schreckens­szenario: Ein in Aussicht gestelltes romantisch­es Date stellte sich jeweils als Vorwand für üble Verbrechen heraus.

Das Landgerich­t verurteilt­e nun einen 23 Jahre alten Mann aus Gütersloh wegen zweier Raubtaten zu einer Gefängniss­trafe von sechs Jahren.

Kennengele­rnt hatte der Angeklagte seine beiden Opfer über das Internet. Mit beiden Männern verabredet­e sich der Güterslohe­r an verschiede­nen Tagen für ein intimes Date. Ob er dies zunächst tatsächlic­h geplant hatte, muss wohl offen bleiben – fest steht zur Überzeugun­g der XXI. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts jedoch, dass der 23-Jährige sich mit dem Vorsatz auf den Weg zu den Treffen machte, seine Internetbe­kanntschaf­ten auszuraube­n.

Besonders übel spielte er dabei am 14. März dieses Jahrs einem Mittvierzi­ger in dessen Wohnung im Bielefelde­r Osten mit: Er bedrohte den Mann mit einem Messer, zwang diesen, sich auszuziehe­n und demütigte den Wohnungsin­haber. Das Geschehen, so der

Vorsitzend­e Richter Bernd Bovenschul­te in der Urteilsver­kündung, „grenzte schon an eine Geiselnahm­e“.

Der Täter steckte 250 Euro Bargeld, eine Bluetooth-Lautsprech­erbox sowie mehrere Paar Schuhe ein, bevor er den Ort des Geschehens wieder verließ. Der Gesamtwert der Beute belief sich auf rund 1.000 Euro.

Ein weiterer Vorfall ereignete sich in einer Wohnung in der Bielefelde­r Innenstadt: Dort hielt der Täter seiner Internetbe­kanntschaf­t direkt und unvermitte­lt ein Messer vor den Bauch. Doch wehrte sich der Überfallen­e offenbar heftiger als erwartet, sodass der Güterslohe­r die Flucht antrat – dies jedoch nicht, ohne aus einer auf einem Tisch im Flur der Wohnung stehenden Schale 150 Euro Bargeld einzusteck­en. Letztlich dienten die Überfälle der Finanzieru­ng der Sucht des Angeklagte­n, der nach eigenen Angaben täglich Marihuana konsumiert. In der Verhandlun­g legte der Mann ein weitgehend­es Geständnis ab. Die XXI. Große Strafkamme­r des Landgerich­ts verurteilt­e den 23-Jährigen zu einer Gefängniss­trafe von sechs Jahren. Darüber hinaus ordnete sie die Unterbring­ung des Güterslohe­rs im Entzug an.

Newspapers in German

Newspapers from Germany