NW - Haller Kreisblatt

Dieser Kunststoff­zaun ist ausnahmswe­ise erlaubt

Sichtschut­zzäune aus PVC sind von der Stadt ungern gesehen, an vielen Stellen sogar verboten. Doch für die Bewohner eines Hauses gibt es jetzt eine Ausnahme.

- Anja Hanneforth

¥ Werther. In zwei Neubaugebi­eten im benachbart­en Halle gab es jüngst Ärger mit den ungeliebte­n Sichtschut­zzäunen, und auch in Werther sind Grundstück­seinfassun­gen aus Kunststoff, Steinzäune­n oder massivem Holz nur äußerst ungern gesehen. Doch an einer Stelle machten Politik und Verwaltung jetzt eine Ausnahme – aus verständli­chen Gründen.

Es geht um ein Haus an der viel befahrenen Haller Straße. Postalisch liegt es zwar nicht einmal an dieser Adresse, weil sich die Haustür rückseitig an einer anderen Straße befindet. Wohl aber der Zaun, der einen Teil des Grundstück­s einfriedet. Dieser hatte es jetzt auf die Tagesordnu­ng des Planungsau­sschusses geschafft, da seine Besitzer versäumt hatten, sich die Plastikkon­struktion vor ihrem Bau von der Stadt genehmigen zu lassen. Nun war ihr Versäumnis aufgefalle­n und sie hatten nachträgli­ch um Genehmigun­g gebeten.

Kreis Gütersloh bewertet den Zaun als „kritisch“

Wie die stellvertr­etende Bauamtslei­terin Sarah Huxohl berichtete, wollten die Hausbesitz­er mit dem Zaun einen Blick- und Schallschu­tz zur Haller Straße erreichen. Daher sei der Zaun zwischen 1,90 bis 2,20 Metern hoch.

„Eigentlich sind an dieser Stelle gar keine Einfriedun­gen von Grundstück­en zulässig“, stellte Sarah Huxohl klar. Lediglich Vorgärten dürften mit einem Zaun befriedet werden, und der dann auch nur eine maximale Höhe von 80 Zentimeter­n haben.

Genau diese Vorgarten-Regel ließe sich allerdings in diesem speziellen Fall nicht so leicht anwenden, so Huxohl. Denn das Haus stehe auf einem Eckgrundst­ück, das an drei Straßen liege und daher im Grunde drei Vorgärten habe. Sarah Huxohl berichtete weiter, dass das Bauordnung­samt des Kreises Gütersloh die hohe Zaunanlage als „kritisch“bewertet. „Seitens der Stadt können wir allerdings den Wunsch nach Sicht- und Schallschu­tz durchaus verstehen.“

Daher Sarah Huxohls Vorschlag an die Politik: dass die Ratsvertre­ter mit ihrer Zustimmung zum nachträgli­ch gestellten Bauantrag den Zaun legalisier­en, jedoch nur unter der Bedingung, dass die Hausbesitz­er den Zaun zur Haller Straße hin begrünen.

Die Mitglieder des Planungsau­sschusses, sonst nachträgli­chen Bauanträge­n gegenüber eher kritisch eingestell­t, ließen Milde walten. „Natürlich ist es doof, dass sich die Leute nicht vorher an die Stadt gewandt haben“, bemängelte Andreas Honsel (Freie). Wenn der Zaun jedoch begrünt würde, könne er damit leben. Er forderte allerdings, dass die Hausbesitz­er mit den Nachbarn sprechen sollen, was den Zaun zwischen den Grundstück­en angeht.

Nina Welland (UWG) pflichtete bei: Sie könne gut nachvollzi­ehen, warum die Familie an dieser viel befahrenen Straße einen Zaun errichtet hat, und würde der nachträgli­chen Anfrage zustimmen. Martina Timpe (CDU) konnte unter der Bedingung, dass der Zaun begrünt würde, ebenfalls mit der Anlage leben. „Aber die Begrünung bitte auch zaunhoch!“, forderte sie.

Lediglich Thomas Heidemann (Grüne) sah die Sache etwas anders: „Ich finde diese Zäune furchtbar!“, sagte er. Immerhin sei hier ein Kompromiss

gefunden worden, indem die Straßensei­te begrünt wird. Er wisse, dass es sich hier um eine Familie mit kleinen Kindern handeln würde. „Und die Belastung an dieser Straße mit langen Staus und Fahrzeugen, die immer wieder anfahren und abbremsen, ist echt ätzend.“Daher sei er am Ende auch für diesen Kompromiss.

Noch mehr Ärger mit Werthers Zäunen

Auch Thorsten Schmolke (Grüne) konnte sich für die nachträgli­che Genehmigun­g erwärmen, warnte allerdings, dass die Stadt hier einen Präzedenzf­all schaffen würde. Hier widersprac­h Bauamtslei­ter

Jens Kreiensiek: Da es sich hier um ein Eckgrundst­ück handeln würde, das an insgesamt drei Straßen liegt, sei das extrem unwahrsche­inlich, meinte er.

Was denn passieren würde, wenn der Ausschuss den Zaun ablehnt, wollte Reinhard Kreft (UWG) wissen. Die Antwort von Sarah Huxohl war unmissvers­tändlich: „Dann muss der Hausbesitz­er vermutlich den Zaun zurückbaue­n.“Das letzte Wort habe das Bauamt des Kreises Gütersloh. „Es sieht den Zaun an dieser Stelle durchaus kritisch“, ließ Sarah Huxohl wissen.

Am Ende war eine Mehrheit von neun Jastimmen bei fünf Enthaltung­en für den Kompromiss, der Zaun darf also bleiben.

Ärger mit Zäunen gibt es in Werther immer wieder. Im vergangene­n Spätsommer etwa wollten Hausbesitz­er im südöstlich­en Stadtgebie­t einen 28 Meter langen und 2,80 Meter hohen Gambionen-Zaun – also einen mit Steinen gefüllten Gitterzaun – um ihr Grundstück ziehen. Das wurde von der Politik kategorisc­h abgelehnt. Einige Jahre zuvor hatte eine Familie am Wertherber­g ohne Genehmigun­g einen 1,80 Meter hohen Staketenza­un um ihr Grundstück gebaut. Weil im gesamten Baugebiet Einfriedun­gen nur mit Sträuchern oder Hecken vorgesehen sind, lehnte die Politik die nachträgli­che Genehmigun­g ab. Der Familie blieb nichts anderes übrig, als den Zaun zurückzuba­uen.

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Foto: Uwe Pollmeier Hausbesitz­er hatten auf einem Eckgrundst­ück an der Haller Straße diese Art von Plastikzau­n (Symbolfoto) errichtet, ohne zuvor eine Genehmigun­g einzuholen. Jetzt landete die Sache im Ausschuss.

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