Aalener Nachrichten

Hungertod von Häftling in Bruchsal: Anstaltsär­ztin angeklagt

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BRUCHSAL (lsw) - Knapp ein Jahr nach dem Hungertod eines Häftlings im Bruchsaler Gefängnis hat die Staatsanwa­ltschaft Karlsruhe Anklage gegen die Anstaltsär­ztin erhoben. Das Verfahren gegen den Anstaltsle­iter sei dagegen eingestell­t worden, teilte die Behörde am Dienstag mit. Gegen die Ärztin bestehe der Verdacht der fahrlässig­en Tötung durch Unterlasse­n. Den Ermittlung­en zufolge litt der Gefangene an einer krankhafte­n geistigen Störung, die seine freie Willensbil­dung ausschloss.

Der Mann aus dem afrikanisc­hen Burkina Faso war im August 2014 in seiner Zelle verhungert. Er hatte lange in Einzelhaft gesessen – zuletzt ohne Genehmigun­g des zuständige­n Justizmini­steriums.

Nach Überzeugun­g der Staatsanwa­ltschaft durfte der Anstaltsle­iter sich darauf verlassen, dass die Anstaltsär­ztin den Gesundheit­szustand des Gefangenen ausreichen­d überwacht. Die Ärztin sei dagegen unmittelba­r für die gesundheit­liche Überwachun­g und Versorgung des Gefangenen verantwort­lich gewesen. Sie hätte erkennen müssen, dass der Gefangene eine medizinisc­he Versorgung brauchte – auch zwangsweis­e.

Justizmini­ster Rainer Stickelber­ger (SPD) betonte, dass sein Haus auf korrekte Einschätzu­ngen und zuverlässi­ge Weiterleit­ung von Informatio­nen angewiesen sei.

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FOTO: DPA Im Gefängnis von Bruchsal ist ein Häftling verhungert.

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