Hungertod von Häftling in Bruchsal: Anstaltsärztin angeklagt
BRUCHSAL (lsw) - Knapp ein Jahr nach dem Hungertod eines Häftlings im Bruchsaler Gefängnis hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Anklage gegen die Anstaltsärztin erhoben. Das Verfahren gegen den Anstaltsleiter sei dagegen eingestellt worden, teilte die Behörde am Dienstag mit. Gegen die Ärztin bestehe der Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Den Ermittlungen zufolge litt der Gefangene an einer krankhaften geistigen Störung, die seine freie Willensbildung ausschloss.
Der Mann aus dem afrikanischen Burkina Faso war im August 2014 in seiner Zelle verhungert. Er hatte lange in Einzelhaft gesessen – zuletzt ohne Genehmigung des zuständigen Justizministeriums.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft durfte der Anstaltsleiter sich darauf verlassen, dass die Anstaltsärztin den Gesundheitszustand des Gefangenen ausreichend überwacht. Die Ärztin sei dagegen unmittelbar für die gesundheitliche Überwachung und Versorgung des Gefangenen verantwortlich gewesen. Sie hätte erkennen müssen, dass der Gefangene eine medizinische Versorgung brauchte – auch zwangsweise.
Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) betonte, dass sein Haus auf korrekte Einschätzungen und zuverlässige Weiterleitung von Informationen angewiesen sei.