Aalener Nachrichten

Der teure Limburger Bischofssi­tz und die Frage nach Schadeners­atz

Tebartz-van Elst könnte für seinen Prunk zur Kasse gebeten werden – Entscheidu­ng liegt beim Vatikan

- Von Carolin Eckenfels

LIMBURG (dpa) - Die neue Bischofsre­sidenz von Limburg steht seit Juni 2013 fix und fertig auf dem Domberg. Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, der sie eigentlich beziehen wollte, ist wegen des Finanzskan­dals darum bereits seit mehr als einem Jahr nicht mehr im Amt. Nach wie vor ist aber nicht geklärt, ob der mittlerwei­le im Vatikan arbeitende Tebartz-van Elst Schadeners­atz leisten muss. Die wichtigste­n Fragen und Antworten zum Thema.

Wie ist es zu der Kostenexpl­osion gekommen?

Der neue Bischofssi­tz sollte rund 5,5 Millionen Euro kosten, hieß es zu Beginn der Bauarbeite­n im Jahr 2010. Am Ende waren es rund 31 Millionen Euro, auch wegen Sonderwüns­chen des Bischofs, so das Ergebnis einer Untersuchu­ngskommiss­ion. Der neue Bistumslei­ter Manfred Grothe kündigte nach dem Skandal in einem Interview an: Die Diözese prüft, welcher Schaden entstanden ist, wen das betrifft – „und wer für den Schaden haftbar ist“.

Was sagt Rom?

Im April dieses Jahres berichtete das Bistum, es liefen Gespräche mit dem Vatikan, ob der frühere Bischof eine materielle Wiedergutm­achung leisten müsse. Derzeit wartet die Diözese auf ein Wort aus Rom: „Die Entscheidu­ng darüber, ob und in welcher Höhe Forderunge­n gegenüber dem emeritiert­en Bischof erhoben werden, kann nur im Einvernehm­en mit dem Vatikan erfolgen.“

Wie hoch ist der Schaden?

Das steht noch nicht fest. Klar ist bereits, dass das Bistum wegen des kostspieli­gen Bauprojekt­es 3,9 Millionen Euro abschreibe­n musste. Das sei aber nicht zwingend die Schadensum­me, heißt es aus dem Bistum.

Was sagt das Kirchenrec­ht?

Bei einem Verfahren im Fall Limburg würde es, ähnlich wie bei einem weltlichen Gericht, um zivilrecht­liche Haftungsfr­agen gehen. Denn auch im Kirchenrec­ht gilt einem Experten zufolge: Wer fahrlässig oder vorsätzlic­h Dritten finanziell­en Schaden zufügt, kann in Haftung genommen werden. Grundlage dafür sind verschiede­ne Bestimmung­en im Vermögens- und Dienstrech­t sowie zur Amtshaftun­g des Kirchenrec­hts. Kommt es zu einem Verfahren gegen einen Bischof, ist ein hohes Gericht im Vatikan, die „Rota Romana“, zuständig.

Wie geht es weiter?

Nach Informatio­nen der „Bild“-Zeitung soll ein kirchenrec­htlicher Prozess klären, ob Tebartz-van Elst für die Verluste allein verantwort­lich ist. Dem Bistum zufolge ist aber noch nicht klar, ob es zu einem Prozess kommt. Das werde mit Rom geklärt. Der Vatikan wollte den Fall nicht kommentier­en. Konkretere­s könnte es im Herbst geben: Dann will Grothe noch einmal nach Rom reisen, um über das Thema Wiedergutm­achung zu reden.

Was passiert mit dem Bischofssi­tz?

Der wartet weiterhin auf einen neuen Hausherrn. Noch immer ist kein Nachfolger in Sicht. Derweil nutzt das Bistum das schicke Ensemble für Veranstalt­ungen.

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FOTO: DPA Franz-Peter Tebartz-van Elst – als er noch in Limburg wohnte.

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