Staatsanwalt verteidigt Geheimhaltung von Bildern
Phantomzeichnungen nicht veröffentlicht: NSU-Ausschuss befragt Ermittler zum Kiesewetter-Mord
STUTTGART (lsw) - Zu den mutmaßlichen Mördern der Polizistin Michèle Kiesewetter gab es Phantombilder, offiziell zur Fahndung genutzt wurden sie aber nie. Im NSUUntersuchungsausschuss hat der damalige Ermittlungsführer Christoph Meyer-Manoras am Freitag diese Entscheidung verteidigt – ebenso wie die Tatsache, dass ein privater EMail-Account Kiesewetters nicht näher untersucht wurde.
Meyer-Manoras schloss sich der Auffassung der Bundesanwaltschaft an, wonach die Tötung Kiesewetters eine Zufallstat war. Der rechtsterroristische NSU habe geplant, Polizisten anzugreifen sowie Waffen und Ausrüstung zu stehlen, sagte er.
Die Abgeordneten zeigten sich damit nicht ganz zufrieden. Ausschusschef Wolfgang Drexler (SPD) sagte, die Entscheidung zum Mailfach könne er nicht nachvollziehen. Insbesondere die Grünen bezweifelten, dass die Ermittler Hinweisen zu rechtsextremistischen Bezügen in Kiesewetters Umfeld ausreichend nachgegangen sind. Kiesewetter war 2007 in Heilbronn ermordet worden – mutmaßlich von den Rechtsterroristen des NSU. Der Ausschuss soll die Verbindungen der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“(NSU) in den Südwesten und mögliches Behördenversagen genauer betrachten.
Insgesamt wurden aufgrund von Zeugenaussagen 14 Phantombilder mit mutmaßlichen Tätern zum Kiesewetter-Mord erstellt. Bei drei Bildern sei die Veröffentlichung erwogen worden, erklärte Meyer-Manoras. Die Aussagen der Zeugen seien nicht glaubhaft gewesen. Insbesondere sei ausgeschlossen, dass sich Kiesewetters schwer verletzter Streifenpartner Martin A. an die Minuten vor der Tat erinnern könne. Eines der Bilder war nach der Beschreibung von Martin A. erstellt worden, der dazu unter anderem Angaben in einer umstrittenen Hypnosesitzung gemacht hatte. Martin A. hat sich aber später selbst von dem Phantombild distanziert.
Medien haben die Phantombilder später trotzdem ins Internet gestellt. Daraufhin seien aber keine neuen greifbaren Erkenntnisse eingegangen. Insofern sei sein damaliger Beschluss zur Nichtveröffentlichung richtig gewesen.
Meyer-Manoras wies auch Vorwürfe zurück, die Ermittler hätten einem privaten E-Mail-Account von Kiesewetter zu wenig Beachtung geschenkt. Die in den Medien genannte Yahoo-Adresse sei weder den Verwandten noch Arbeitskollegen Kiesewetters bekannt gewesen. Sie habe lediglich auf einer älteren Mitgliederliste eines Kirmesvereins gestanden. Zudem sei es unwahrscheinlich gewesen, dass die USA, wo Yahoo sitzt, auf das deutsche Rechtshilfeersuchen geantwortet hätten.