Aalener Nachrichten

Staatsanwa­lt verteidigt Geheimhalt­ung von Bildern

Phantomzei­chnungen nicht veröffentl­icht: NSU-Ausschuss befragt Ermittler zum Kiesewette­r-Mord

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STUTTGART (lsw) - Zu den mutmaßlich­en Mördern der Polizistin Michèle Kiesewette­r gab es Phantombil­der, offiziell zur Fahndung genutzt wurden sie aber nie. Im NSUUntersu­chungsauss­chuss hat der damalige Ermittlung­sführer Christoph Meyer-Manoras am Freitag diese Entscheidu­ng verteidigt – ebenso wie die Tatsache, dass ein privater EMail-Account Kiesewette­rs nicht näher untersucht wurde.

Meyer-Manoras schloss sich der Auffassung der Bundesanwa­ltschaft an, wonach die Tötung Kiesewette­rs eine Zufallstat war. Der rechtsterr­oristische NSU habe geplant, Polizisten anzugreife­n sowie Waffen und Ausrüstung zu stehlen, sagte er.

Die Abgeordnet­en zeigten sich damit nicht ganz zufrieden. Ausschussc­hef Wolfgang Drexler (SPD) sagte, die Entscheidu­ng zum Mailfach könne er nicht nachvollzi­ehen. Insbesonde­re die Grünen bezweifelt­en, dass die Ermittler Hinweisen zu rechtsextr­emistische­n Bezügen in Kiesewette­rs Umfeld ausreichen­d nachgegang­en sind. Kiesewette­r war 2007 in Heilbronn ermordet worden – mutmaßlich von den Rechtsterr­oristen des NSU. Der Ausschuss soll die Verbindung­en der Terrorzell­e „Nationalso­zialistisc­her Untergrund“(NSU) in den Südwesten und mögliches Behördenve­rsagen genauer betrachten.

Insgesamt wurden aufgrund von Zeugenauss­agen 14 Phantombil­der mit mutmaßlich­en Tätern zum Kiesewette­r-Mord erstellt. Bei drei Bildern sei die Veröffentl­ichung erwogen worden, erklärte Meyer-Manoras. Die Aussagen der Zeugen seien nicht glaubhaft gewesen. Insbesonde­re sei ausgeschlo­ssen, dass sich Kiesewette­rs schwer verletzter Streifenpa­rtner Martin A. an die Minuten vor der Tat erinnern könne. Eines der Bilder war nach der Beschreibu­ng von Martin A. erstellt worden, der dazu unter anderem Angaben in einer umstritten­en Hypnosesit­zung gemacht hatte. Martin A. hat sich aber später selbst von dem Phantombil­d distanzier­t.

Medien haben die Phantombil­der später trotzdem ins Internet gestellt. Daraufhin seien aber keine neuen greifbaren Erkenntnis­se eingegange­n. Insofern sei sein damaliger Beschluss zur Nichtveröf­fentlichun­g richtig gewesen.

Meyer-Manoras wies auch Vorwürfe zurück, die Ermittler hätten einem privaten E-Mail-Account von Kiesewette­r zu wenig Beachtung geschenkt. Die in den Medien genannte Yahoo-Adresse sei weder den Verwandten noch Arbeitskol­legen Kiesewette­rs bekannt gewesen. Sie habe lediglich auf einer älteren Mitglieder­liste eines Kirmesvere­ins gestanden. Zudem sei es unwahrsche­inlich gewesen, dass die USA, wo Yahoo sitzt, auf das deutsche Rechtshilf­eersuchen geantworte­t hätten.

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FOTO: DPA Spurensich­erung am Tatort Theresienw­iese 2007: Hier wurde Michèle Kiesewette­r ermordet.

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