Aalener Nachrichten

Privates Surfen am Arbeitspla­tz kein Kavaliersd­elikt

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Kurz private E-Mails checken oder etwas im Online-Shop ordern: Das wird der Chef schon nicht so eng sehen. Das denken viele erst einmal. Doch Vorsicht: Besser ist, so etwas im Vorfeld genau abzuklären.

Man sollte es sich zweimal überlegen, am Arbeitspla­tz privat im Netz zu surfen. „Das kann richtig Ärger geben bis hin zur fristlosen Kündigung“, sagt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvere­ins. Denn wer während der Arbeitszei­t Privates erledigt, begeht einen Arbeitszei­tbetrug. Der Arbeitgebe­r bezahle Mitarbeite­r dafür, dass sie seine Angelegenh­eiten erledigen und nicht die eigenen. Um auf der sicheren Seite zu sein, klären sie deshalb besser vor der privaten Nutzung am Arbeitspla­tz, ob etwa kurze private E-Mails in Ordnung sind.

Einige Arbeitgebe­r haben inzwischen klare Regeln aufgestell­t, wie sie das Thema privates Surfen am Arbeitspla­tz sehen. Mitarbeite­r schauen deshalb am besten zunächst in den Arbeitsver­trag, den Tarifvertr­ag oder die Betriebsve­reinbarung, rät Eckert. Möglicherw­eise gibt es dort entspreche­nde Regelungen. Setzt sich ein Arbeitnehm­er etwa über ein ausdrückli­ches Verbot hinweg, droht ihm eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Nach wie vor gebe es aber viele Arbeitgebe­r, die sich zu dem Thema nicht äußern, sagt Eckert. Hier sorgen Mitarbeite­r dann am besten selbst für klare Absprachen und fragen nach. (dpa)

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FOTO: F. GABBERT/DPA Manche Arbeitgebe­r haben das private Surfen am Arbeitspla­tz ganz verboten.

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