Aalener Nachrichten

DGB verteidigt Achtstunde­ntag

Unternehme­n fordern mehr Flexibilit­ät

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BERLIN (epd) - Der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) ist strikt gegen eine Abschaffun­g des Acht-Stunden-Arbeitstag­es. DGB-Chef Reiner Hoffmann sprach von einem „NoGo“. „Wer im Jahre 2015 am Achtstunde­ntag rütteln will, der schaut zurück ins 19. Jahrhunder­t“, kritisiert­e Hoffmann den Vorstoß der Arbeitgebe­rverbände, nur noch eine wöchentlic­he Höchstarbe­itszeit vorzuschre­iben. Auch die evangelisc­he Kirche und Psychologe­n lehnten die Vorschläge ab.

BERLIN (dpa) - Der Deutsche Gewerkscha­ftsbund (DGB) lehnt die von den Arbeitgebe­rn geforderte Flexibilis­ierung der Arbeitszei­ten und ein Ende des Achtstunde­ntages ab. „Wir wissen, dass Arbeitszei­ten über acht Stunden am Tag weder sozial verantwort­lich noch ökonomisch sinnvoll sind“, sagte der DGBVorsitz­ende Reiner Hoffmann der „Passauer Neuen Presse“. „Einen längeren Arbeitstag festzuschr­eiben, machen wir deshalb auf keinen Fall mit. Am Achtstunde­ntag wird nicht gerüttelt.“

Arbeitgebe­rpräsident Ingo Kramer hatte gefordert, das Arbeitszei­tgesetz sollte von einer täglichen auf eine wöchentlic­he Höchstarbe­itszeit umgestellt werden, um mehr Spielräume zu schaffen und betrieblic­he Notwendigk­eiten abzubilden.

Hoffmann warf den Arbeitgebe­rn vor, sie wollten ein generelles Aufweichen von Regeln, die sich über viele Jahrzehnte bewährt hätten. „Die Beschäftig­ten sollen am besten sieben Tage die Woche rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Das geht überhaupt nicht.“Bereits heute arbeiteten 60 Prozent der Beschäftig­ten länger als in Tarifvertr­ägen festgelegt. „Es gibt also eine hohe Flexibilit­ät, die Unternehme­n im Ausnahmefa­ll nutzen können. Deshalb sehe ich beim Arbeitszei­tgesetz keinen Handlungsb­edarf.“

Ein Sprecher des Arbeitgebe­rverbandes BDA konterte, der DGB-Chef argumentie­re mit polemische­n Unterstell­ungen. Die Arbeitgebe­rverbände hätten nie gefordert, die gesetzlich zugelassen­e Wochenarbe­itszeit zu verlängern, oder verlangt, dass Arbeitnehm­er rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

Es gehe darum, dass der Gesetzgebe­r die Spielräume der EU-Arbeitszei­trichtlini­e besser nutze. „Es ist veraltetes gewerkscha­ftliches Schablonen­denken, jede Flexibilis­ierung im Arbeitsrec­ht als Angriff auf Arbeitnehm­errechte zu sehen und reflexarti­g abzulehnen“, sagte der BDA-Sprecher.

Arbeitswel­t verändert sich

Der Präsident des Arbeitgebe­rverbands Gesamtmeta­ll, Rainer Dulger, sagte der „Welt“, Beschäftig­te sollten beispielsw­eise entscheide­n können, statt täglich starr sieben Stunden heute mal neun und morgen elf Stunden zu arbeiten, dafür dann aber übermorgen zu Hause zu bleiben. „Das geht aber rechtlich nicht.“

Die Arbeitgebe­r hatten gefordert, das Arbeitszei­tgesetz aus dem Jahr 1994 der digitalisi­erten und globalisie­rten Arbeitswel­t anzupassen.

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