Aalener Nachrichten

Flüchtling, Asylant, Migrant

Kurzes Glossar der Begriffe in der Flüchtling­sdebatte

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RAVENSBURG (pla) - Heute tagt in Stuttgart unter Leitung des badenwürtt­embergisch­en Ministerpr­äsidenten Winfried Kretschman­n (Grüne) der Flüchtling­sgipfel. In der Öffentlich­keit herrscht neben Solidaritä­t mit solchen, die vor Kriegen fliehen, vor allem Verunsiche­rung.

Wo kommen diese Flüchtling­e her? Wer zahlt für die? Wie lange dürfen die bleiben? Die „Schwäbisch­e Zeitung“versucht solche Fragen zu beantworte­n, etwa mit einer Serie über die Herkunftsl­änder afrikanisc­her Flüchtling­e. Um zu klären, was ein Fremder überhaupt ist oder als was man ihn bezeichnen kann, finden Sie hier ein kurzes Glossar:

– Menschen, die in Deutschlan­d Schutz nach Artikel 16 des Grundgeset­zes suchen und auf den Entscheid über ihren Antrag warten. Beispielsw­eise Menschen aus Afghanista­n, Kosovo oder Syrien. Ist sein Antrag positiv beschieden, wird er als anerkannte­r Flüchtling bezeichnet.

Asylbewerb­er/Asylsuchen­der

– Abwertende Bezeichnun­g, in den 1990er-Jahren auch von Rechtsradi­kalen gebraucht.

Asylant

– Jeder, der ein anderes Personaldo­kument als das des Landes hat, in dem er lebt. Viele, die sich deutsch fühlen, deutsch denken, deutsch feiern, haben trotzdem den Ausweis eines anderen Landes, sind also formal Ausländer.

Ausländer

Einwandere­r/Migrant/Zuwanderer

– Alle, die nicht die deutsche Staatsange­hörigkeit besitzen und nach Deutschlan­d einreisen, um hier zu arbeiten und zu leben. Dazu gehört auch jemand, der hier studiert oder von seiner Firma nach Deutschlan­d geschickt wurde. So ist Bastian Schweinste­iger ein Migrant in Großbritan­nien.

– Ist ein Einwandere­r aus einem Land der Europäisch­en Union. Er kann sich im Rahmen der Freizügigk­eitsregelu­ng hier aufhalten, um hier zu arbeiten. EUAuslände­r nehmen auch an den Kommunalwa­hlen teil.

EU-Ausländer

– Ist vor Krieg, Verfolgung, wirtschaft­licher Not aus seinem Land dorthin geflohen, wo er sich Hilfe oder bessere Perspektiv­en erhofft.

Flüchtling

– Altmodisch­er Begriff für die ersten Hilfskräft­e, die in den 1960er-Jahren aus Italien, dem ehemaligen Jugoslawie­n oder der Türkei nach Deutschlan­d kamen.

Gastarbeit­er

– Menschen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, deren Abschiebun­g aber aus dringenden familiären oder gesundheit­lichen Gründen vorerst ausgesetzt ist.

Geduldeter

– Jemand, der keinerlei Papiere hat, nicht einmal den Bescheid einer Duldung.

Illegaler

– Flieht aus Furcht um sein Leben oder das seiner Angehörige­n, vor der Unterdrück­ung der Opposition oder ethnischer, religiöser, sexueller Minderheit­en – etwa Christen aus dem Irak oder Homosexuel­le aus Russland.

Politisch Verfolgter

– Negativer Begriff, der jene meint, die aus wirtschaft­lichen Erwägungen nach Deutschlan­d gekommen sind, um Sozialleis­tungen zu erlangen oder zu arbeiten.

Wirtschaft­sflüchtlin­g

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