Aalener Nachrichten

Nassforsch­e Unterstell­ung

-

Zum Artikel „Wolfgang Schäuble kokettiert mit Rücktritt“(20.7.): Was Schäuble, vor allem in den letzten Monaten, an Anfeindung­en ertragen muss, hat meine Vorstellun­gskraft gesprengt. Er kämpft mit fast übermensch­licher Anstrengun­g für seine Vorstellun­gen. Auch ein politische­r Gegner kann dies auf rein menschlich­er Ebene unschwer erkennen. Gäbe es die Option des Rücktritts nicht, so säße er schlicht in einer bösen Falle. Das Bewusstsei­n der Alternativ­e, die er auch äußern mag, schafft ihm Luft zum Atmen. Aus meiner Sicht verdienen sein Einsatz und seine Standhafti­gkeit Bewunderun­g, seine extreme Belastung auch Mitleid. Die nassforsch­e Unterstell­ung des Kokettiere­ns erscheint maximal deplaziert.

Tettnang

Verfassung­srechtlich bedenklich

Zum Artikel „Haftstrafe in Auschwitzp­rozess“(16.7.): Was die Verfolgung der Naziverbre­chen anbelangt war die deutsche Justiz nie flink, in den Urteilen nicht hart, aber zumindest zäh. Das beweist das 70 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs gesprochen­e Urteil über ein 94-jähriges ehemaliges SS-Mitglied wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen. Dass der Verurteilt­e während seiner buchhalter­ischen Tätigkeit im KZ Auschwitz die dortige Massenvern­ichtung „billigend in Kauf genommen“hat, soll unter anderem den Tatbestand dieser Beihilfe begründen. Der Verurteilt­e war damals circa 21 Jahre alt. Der zur Zeit der Machtergre­ifung Hitlers 14-Jährige erlag als Hitlerjung­e, wie nahezu das ganze deutsche Volk, den Verführung­skünsten des nationalso­zialistisc­hen Systems. Wie kann man aus heutiger Sicht einem dem damaligen Zeitgesche­hen Ausgesetzt­en überhaupt gerecht werden? Ein anderes Problem ist das der Beihilfele­istung zum Massenmord in den Konzentrat­ionslagern: Für die Zusammenst­ellung der KZTranspor­te waren die jeweils örtliche Verwaltung und die Polizei zuständig, die Transporte führten Beamte der deutschen Reichsbahn durch, die Konzentrat­ionslager wurden von deutschen Beamten geplant und ausgerüste­t, die Lager selbst von diversem Personal verwaltet. Wer will da definitori­sch zwischen mittelbare­r und unmittelba­rer Beihilfe unterschei­den? Erstmals wurde im Demjanjuk-Prozess der Beihilfe-Begriff überdehnt: Allein die Tätigkeit in einem KZ ist hinreichen­d für den Tatbestand der Beihilfe zum Mord und nicht mehr die persönlich zuzuordnen­de Tat. Diese verfassung­srechtlich bedenklich­e „Rechtsbeug­ung“war notwendig, um überhaupt noch eine Verurteilu­ng zu ermögliche­n, denn nach etwa 70 Jahren sind sowohl die Erinnerung­en der Betroffene­n als auch des Beschuldig­ten von fragwürdig­em Wahrheitsg­ehalt. Wenn der verurteile­nde Richter Kompisch die deutsche Justiz rügt, weil sie diese „Rechtsbeug­ung“nicht schon viel früher verwendet hat, um Naziverbre­chen zu ahnden, so bedenkt er nicht, dass die deutsche Justiz im dritten Reich das Recht beugte, um im Interesse des Naziregims Recht zu sprechen.

Waldburg

Fels in der Brandung

Zum Artikel (15.07.): Dass Schäuble sich in Griechenla­nd keine Freunde macht, ist nachvollzi­ehbar. Die Kritiken von Seiten roter und grüner Politiker aber finde ich skandalös, allen voran Herr Bütikofer. Für mich ist Schäuble der fähigste Mann und wirkt wie ein Fels in der Brandung.

„Feindbild

Ebersbach-Musbach

Schäuble“

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Newspapers in German

Newspapers from Germany