Hofabgabeklausel neu geregelt
Regierung stärkt Landwirte im Rentenalter finanziell
BERLIN (rab) - Die Bundesregierung lockert die Bestimmungen für die umstrittene Hofabgabeklausel. Damit soll Landwirten, die nach Erreichen des Rentenalters nur noch kleinere Flächen bewirtschaften, eine Kombi-Rente ermöglicht werden.
Bisher galt, dass Landwirte nur dann ihre Altersrente erhalten, wenn sie ihren Hof und ihre Flächen an einen Nachfolger übergeben, verkauft oder verpachtet haben. Lediglich zwei Hektar konnten ohne Auswirkungen auf die Rente weiter bewirtschaftet werden. Nach den Plänen des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt (CSU) sollen es künftig knapp acht Hektar sein.
Wird die Rente aus der Alterssicherung für Landwirte nicht sofort nach Erreichen der Altersgrenze in Anspruch genommen, soll es wie in der gesetzlichen Rentenversiche- rung einen Bonus geben. Landwirte, die den Hof an den Ehepartner abgegeben haben und ansonsten alle Voraussetzungen für einen Rentenbezug erfüllen, sollen ihren Anspruch künftig auch dann behalten, wenn der Partner entweder schon die Regelaltersgrenze erreicht hat oder voll erwerbsgemindert ist und den Betrieb noch nicht abgegeben hat.
„Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis“, sagte Schmidt am Dienstag im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. „Es ist uns gelungen, den Betrieben, die in der Vergangenheit Probleme bei der Betriebsübergabe hatten, gute Lösungen zu ermöglichen.“Der Vorschlag der Koalitionsfraktionen, die Regelung zur Abgabe unter Ehegatten auf Fälle einer teilweisen Erwerbsminderung auszuweiten, habe nicht in den Entwurf aufgenommen werden können.