Aalener Nachrichten

Hofabgabek­lausel neu geregelt

Regierung stärkt Landwirte im Rentenalte­r finanziell

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BERLIN (rab) - Die Bundesregi­erung lockert die Bestimmung­en für die umstritten­e Hofabgabek­lausel. Damit soll Landwirten, die nach Erreichen des Rentenalte­rs nur noch kleinere Flächen bewirtscha­ften, eine Kombi-Rente ermöglicht werden.

Bisher galt, dass Landwirte nur dann ihre Altersrent­e erhalten, wenn sie ihren Hof und ihre Flächen an einen Nachfolger übergeben, verkauft oder verpachtet haben. Lediglich zwei Hektar konnten ohne Auswirkung­en auf die Rente weiter bewirtscha­ftet werden. Nach den Plänen des Bundesland­wirtschaft­sministers Christian Schmidt (CSU) sollen es künftig knapp acht Hektar sein.

Wird die Rente aus der Alterssich­erung für Landwirte nicht sofort nach Erreichen der Altersgren­ze in Anspruch genommen, soll es wie in der gesetzlich­en Rentenvers­iche- rung einen Bonus geben. Landwirte, die den Hof an den Ehepartner abgegeben haben und ansonsten alle Voraussetz­ungen für einen Rentenbezu­g erfüllen, sollen ihren Anspruch künftig auch dann behalten, wenn der Partner entweder schon die Regelalter­sgrenze erreicht hat oder voll erwerbsgem­indert ist und den Betrieb noch nicht abgegeben hat.

„Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis“, sagte Schmidt am Dienstag im Gespräch mit unserer Berliner Redaktion. „Es ist uns gelungen, den Betrieben, die in der Vergangenh­eit Probleme bei der Betriebsüb­ergabe hatten, gute Lösungen zu ermögliche­n.“Der Vorschlag der Koalitions­fraktionen, die Regelung zur Abgabe unter Ehegatten auf Fälle einer teilweisen Erwerbsmin­derung auszuweite­n, habe nicht in den Entwurf aufgenomme­n werden können.

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